Prüfen von Kranen und Hebezeug
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Kran- und Hebezeuganlagen einer Abnahmeprüfung gem. §7 AM-VO durchzuführen.
Die Überprüfung wird schriftlich in einem Prüfbuch festgehalten.
Wiederkehrende Überprüfung
Die wiederkehrende Überprüfung von Kran- und Hebezeuganlagen sind einmal im Kalenderjahr - längstens aber nach 15 Monaten - gem. §8 AM-VO durchzuführen.
Die Ergebnisse der Überprüfung werden schriftlich in das bereits vorhandene Prüfbuch eingetragen.
Vier-Jahres-Regelung
Für Kran- und Hebezeuganlagen gilt die "Vier-Jahres-Regelung". Diese Sonderregelung besagt, dass eine fachkundige Personen im eigenen Betrieb, die wiederkehrende Überprüfung durchführen kann.
Jedes vierte Jahr muss jedoch ein externer Prüfer für die wiederkehrende Überprüfung herangezogen werden
Um als fachkundige Person tätig zu werden, ist es möglich an einer Schulung in unserem Unternehmen teilzunehmen.