UVV-Prüfung
Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Hebezeuge und Anschlagmittel jährlich, bzw. je nach Einsatzhäufigkeit, Verschleißerscheinungen, Korrosion und Hitzeeinwirkungen, regelmäßig zu überprüfen. Anschlagketten sind mindestens alle 3 Jahre einer besonderen Riss- bzw. Belastungsprüfung zu unterziehen, welche nur durch zertifizierte MT Prüfer (Stufe II) durchgeführt werden darf. Ihre Arbeitsmittel werden durch Messungen und Prüfungen somit wieder in einen sicheren und zuverlässigen Zustand versetzt.
Durchgeführt werden diese Arbeiten nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und dem Know-how der Hersteller. Die Prüfungen und notwendigen Reparaturen werden zudem in Kettenkarteikarten dokumentiert. Die Rissprüfung und deren Dokumentation nach DIN EN ISO 9712 sind vor Ort mit mobilem Kettenprüfstand möglich.
Bei uns werden folgende Prüfungen durchgeführt:
• Prüfung an Kranen nach DGUV Vorschrift 52 § 25, § 26 durch Sachverständige und Sachkundige
• Prüfung von Lastaufnahmemittel nach DGUV Regel 100-500
• Rissfreiheitsprüfung an Anschlagketten nach DGUV Regel 100-500 – Magnetische Prüfung
• Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 § 23
• Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68
• Steigschutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung nach DGUV Regel 112 – 198
• Leitern, Tritte nach Betriebssicherheitsverordnung
• Kraftbetriebene Tore nach ASR A1.6 und ASR 1.7
• Hebebühnen nach DGUV Grundsatz 308-002
• Hydraulik
• Feuerwehren nach DGUV Grundsatz 305-002
• Ermittlung der Restlebensdauer