Gemischtes Wohn- und Gewerbegebäude: Das müssen Sie bei der Heizkostenabrechnung beachten
Von einer klassischen Mischerfassung spricht man, wenn in einem Wohn- und Gewerbegebäude die Raumwärme der Gewerbe mit Wärmengenzähler, die Wohnungen aber mit elektronischen Heizkostenverteilern erfasst werden. Doch wie lässt sich in solchen Fällen eine korrekte Heizkostenabrechnung sicherstellen?
In Paragraf 5 Absatz 2 der Heizkostenverordnung heißt es sinngemäß: Wird der Verbrauch aller Nutzer nicht mit der gleichen Ausstattung erfasst, müssen die Anteile der Nutzergruppen, die die gleiche Messausstattung haben, zuerst durch Vorerfassung gemessen werden.
Wärmemengenzähler der Gewerbe erfassen den Verbrauch der Raumwärme in Megawattstunden. Die elektronischen Heizkostenverteiler dagegen liefern lediglich dimensionslose Verbrauchseinheiten, deren Wert erst innerhalb der Heizkostenabrechnung ermittelt und zugewiesen wird.
Die Werte, die die Erfassungsgeräte liefern müssen aber vergleichbar sein. Nur so kann für alle betroffenen Nutzer eine gerechte Abrechnung erstellt werden.
In unserem Beispiel einer Heizanlage, die Wohnungen Gewerbe versorgt, muss der Raumwärmeverbrauch aller Wohnungen daher mit einem Wärmemengenzähler vorerfasst werden.
Nur so sind die ermittelten Verbrauchswerte vergleichbar.
Der Verbrauch der statischen Heizkörper der Wohnungen muss also zuerst mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden. Anschließend wird diese Energiemenge anhand der elektronischen Heizkostenverteiler auf die einzelnen Wohnungen unterverteilt.
Wenn an einer Heizung zum Beispiel Läden, Wohngebäude und ein Kindergarten angeschlossen sind, weichen das Nutzungsverhalten und der Verbrauch in der Regel stark voneinander ab. Eine Nutzergruppentrennung kann daher auch bei unterschiedlich genutzten Gebäuden, baulich unterschiedlichen Bereichen oder abweichenden Vorlauftemperaturen sinnvoll oder sogar zwingend sein.
Unser Tipp: Holen Sie sich Profis ins Boot!
In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn Sie uns als Profis für Ihre Wärmekostenabrechnung so früh wie möglich mit ins Boot holen. So lassen sich Planungsfehler vermeiden, die im Nachhinein oft kaum noch zu beheben sind. Rufen Sie uns gerne an!