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Brandschadensanierung & Betonstrahlen

Brandschadensanierung & Betonstrahlen

Ihr zuverlässiger Partner wenn es um Brandschadensanierung oder Betonsanierung geht. Brandrückstände entfernen Kaum etwas ist so zerstörerisch wie Feuer! Kein Wunder, dass die Betroffenen nach einem Brandschaden erst einmal „schwarz sehen“. Umso wichtiger ist es, Fachleute vor Ort zu haben, die Ihnen bei den Erstmaßnahmen, bei der Sanierungsplanung und während der Sanierung des Brandschadens zur Seite stehen. Als Unternehmen für Brandschadensanierung sind wir jederzeit für Sie da und beheben die Folgen von Brandschäden an Oberflächen wie bspw. Beton schnell und zuverlässig. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Großbrand oder einen Wohnungsbrand, um ein großes Bürogebäude oder um einen Gewerbe- bzw. Industriebtrieb mit Maschinen- und Produktionsanlagen handelt. Brandschutzsanierung mit Trockeneis Um Brandrückstände von Oberflächen zuverlässig entfernen zu können, greifen wir auf das Strahlmittel Trockeneis zurück. Die -79° Celsius kalten Pellets, werden mit Überschall auf die zu reinigende Fläche geschossen und verspröden die Verschmutzung. Die darauffolgenden dringen unter die Verunreinigung und lösen diese ab, ohne dabei die Oberfläche zu schädigen. Trockeneis gehört zu den schonendsten Strahlverfahren. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass kein zu entsorgendes Reinigungsmedium übrig bleibt. Das Trockeneis verflüchtigt sich direkt nach dem Auftreffen rückstandslos in der Umgebungsluft.
Traumhafte Badeinrichtungen und innovative Sanitäreinrichtungen vom Fachbetrieb

Traumhafte Badeinrichtungen und innovative Sanitäreinrichtungen vom Fachbetrieb

Seit fast 20 Jahren planen und installieren wir komplette Badeinrichtungen sowie Dusch- und Toilettenanlagen sämtlicher Art. Profitieren auch Sie von unserem umfangreichen Fachwissen und der langjährigen Erfahrung im Sanitärbereich. Bei uns steht eine ausführliche Beratung immer an erster Stelle. Auf Wunsch besuchen wir gemeinsam die Bausstellung bei unseren Großhandel-Partnern und unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer zukünftigen Badeinrichtung. Unsere Stellung als zertifizierter Gesundheitsdienstleister bietet Ihnen die Voraussetzung, Fördermittel für barrierefreie und altersgerechte Sanitäreinrichtungen zu beantragen. Hierbei beraten unterstützen und wir Sie gern. Individuelle Planung und professionelle Installation umfassende Beratung und professionelle Planung Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen und Fördermitteln Sicherheit durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung Kundendienst & Notdienst für Heizungsanlagen Nach der Beratung erfolgt die Planung. Hierbei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche ein, lassen aber auch unsere jahrelange Erfahrung miteinfließen. Bei der anschließenden Installation der Sanitärtechnik legen wir Wert auf präzise Arbeit und eine termingerechte Ausführung. Auch nach dem Abschluss des Auftrags sind wir selbstverständlich für Sie da und übernehmen die regelmäßige Wartung Ihrer Anlagen. Bei der Instandhaltung oder Instandsetzung von älteren Sanitäranlagen stehen wir ebenfalls mit unserem gesamten Fachwissen zur Verfügung. Unsere Leistungen: Unsere Leistungen im Sanitärbereich: Komplette Installation von sanitären Einrichtungen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser Gestaltung und Einrichtung von kompletten Bädern in Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben wie Elektro-Installateuren, Fliesenlegern und Trockenbauern. Barrierefreie sowie altersgerechte Bäder und Sanitäranlagen Instandhaltung & Wartung von sanitären Einrichtungen Unsere Qualifizierungen: Zertifizierter Gesundheitsdienstleister (Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bezuschussungen) Eingetragener und zugelassener Fachbetrieb beim Wasserverband Lausitz und der DREWAG Dresden Unser Service: ausführliche Beratung, auch mit gemeinsamen Besuch unserer Großhandels-Partner individuelle Planung Ihrer Badeinrichtung Sanitär Notdienst und Kundendienst Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre unverbindliche Beratung Beratung anfordern!
UVV Prüfungen, Wartung und Reparatur

UVV Prüfungen, Wartung und Reparatur

Die UVV regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeitsmitteln. Alle Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung bezeichnet man als Wartungsmaßnahmen. Die Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften und beinhaltet die Pflichten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die UVV regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Sie stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Betreiber*innen haben eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Hebezeuge (Arbeits- und Betriebsmittel) in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung (Prüfungen nach DGUV)) geprüft werden. Ist eine UVV Prüfung Pflicht? Ja. Im Falle eines Unfalls mit einem nicht geprüften Arbeitsmittel entfällt der Versicherungsschutz (z.B. Berufsgenossenschaft). Die Abkürzung UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift und diese macht es für Arbeitgeber und Gewerbetreibende zu einer Pflicht Ihre Arbeitsmittel aus der Kran- und Hebetechnik jährlich auf Ihre Funktion und Betriebssicherheit zu prüfen. Im Falle eines Unfalls mit einem nicht geprüften Arbeitsmittel entfällt die Kostenübernahme seitens der entsprechenden Versicherung (z.B. Berufsgenossenschaft). Wer darf eine UVV Prüfung nach der entsprechenden DGUV Vorschrift durchführen? Die jährliche Prüfung (bei Bedarf auch in einem höheren Turnus) muss durch einen Sachkundigen erfolgen. Durch seine Ausbildung, fachliche Kompetenz und seine Kenntnisse über die Vorschriften der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit, wird eine Person zu einem Sachkundigen. Was muss bei einer UVV Prüfung beachtet werden? Zur regelmäßigen Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprobe durchgeführt. Hiermit soll festgestellt werden, ob das Arbeitsmittel weiterhin den Sicherheitsanforderungen entspricht und gleichzeitig seine Funktion erfüllt. Was passiert bei einer nicht bestandenen Prüfung? Dies ist abhängig vom aufgetretenen Mangel. Birgt der festgestellte Mangel eine Gefahr für das Bedienpersonal, das zu handhabende Bauteil oder das Arbeitsmittel direkt, muss das Prüfobjekt umgehend gesperrt werden bis dieser Mangel durch eine Fachfirma abgestellt wurde. Beeinträchtigt der festgestellte Mangel zum Beispiel die Funktion im geringen Maße, kann das Arbeitsmittel weiter betrieben werden. Der festgestellte Mangel muss innerhalb der vom Sachkundigen festgelegten Frist behoben werden. Wie oft muss die UVV Prüfung erfolgen? Die Unfallverhütungsvorschrift schreibt vor, dass mindestens einmal pro Jahr geprüft werden muss. Bei Bedarf kann dies auch halbjährlich oder häufiger erfolgen. Dies wird oft praktiziert bei Arbeitsmitteln, welche unverzichtbar sind für die Produktion in der Serienfertigung. Was bedeutet Instandhaltung? Um die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Arbeitsmitteln zu gewährleisten, sind drei Arbeitsschritte erforderlich. Die Instandhaltung ist der Überbegriff für diese drei Arbeitsschritte und beinhaltet die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung bzw. Reparatur. Diese Maßnahmen sind während des Lebenszyklus regelmäßig am Objekt durchzuführen. Was wird bei einer Wartung durchgeführt? Alle Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung bezeichnet man als Wartungsmaßnahmen. Diese beinhalten u.a. Pflegemaßnahmen wie Abschmieren, Justage und Reinigung. Sie vermindern somit die Verschleißerscheinungen. Warum ist eine regelmäßige Wartung wichtig? Diese Präventivmaßnahmen verhindern eventuelle Ausfälle in der Produktion und reduzieren somit die daraus entstehenden Betriebskosten. Was sind Instandsetzungsarbeiten? Die Instandsetzung beinhaltet die Reparatur und/oder den Austausch von Baugruppen und beseitigt somit aufgetretene Schäden an Arbeitsmitteln. Kurze Reaktionszeiten sind hier zwingend erforderlich, um eine mögliche Ausfallzeit so gering wie möglich zu halten.