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Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind eine essenzielle Komponente jedes modernen Gebäudeschutzsystems. Sie bieten im Ernstfall entscheidende Zeit, um Personen zu evakuieren und verhindern, dass sich Brände und Rauch in andere Gebäudeteile ausbreiten. Brandschutztüren bestehen aus feuerfesten Materialien und sind so konzipiert, dass sie extremen Temperaturen standhalten und bis zu einer bestimmten Zeit den Flammen trotzen. Diese Türen sind für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen und Gewerbeimmobilien unerlässlich, da sie gesetzliche Vorgaben zur Brandsicherheit erfüllen. Sie können mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen wie automatischen Schließmechanismen und Brandmeldeanlagen kombiniert werden, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Brandschutztüren sind nicht nur funktional, sondern auch in verschiedenen Designs und Oberflächen erhältlich, um sich in das bestehende Gebäudeambiente einzufügen. Neben der Installation bieten wir regelmäßige Inspektionen und Wartungen für Brandschutztüren an, um sicherzustellen, dass sie jederzeit einsatzbereit sind. Unsere Experten stehen Ihnen für Beratung und Installation zur Verfügung.
Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Dank geschultem Fachpersonal sind wir in der Lage, alle gängigen und sicherheitsrelevanten Prüfverfahren im eigenen Hause durchzuführen. Dies sichert Flexibilität in der Produktion und die Einhaltung höchster Qualitätsstandards. • Röntgen-, Ultraschall-, Farbeindring- und Magnetpulverprüfung • Heliumlecksuche • Wasserdruckprüfung • Bestimmung der Leckrate nach der Druckanstiegsmethode • Funktionstest und Probelauf
Prüfungen nach UVV / DGUV

Prüfungen nach UVV / DGUV

Zur Vermeidung sicherheitstechnischer Mängel bieten wir Ihnen den Prüfservice nach UVV durch unsere qualifizierten Sachkundigen für Regale aller Art nach DGUV Regel 108-007/DIN EN 15635 (bisher BGR 234) Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 (bisher BGV D8) PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gemäß DGUV Regel 112-198 (bisher BGR 198) Erdbaumaschinen, Lader, Bagger gemäß DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) kraftbetriebene Tore gemäß DGUV Information 208-022 (bisher ASR A1.7) Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694) Berechnung der theoretischen Nutzungsdauer Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gemäß DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) Krane gemäß DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) Hebebühnen und Ladebrücken gemäß DGUV Grundsatz 308-002 (bisher BGG 945)
Hauptuntersuchung HU / Abgasuntersuchung AU

Hauptuntersuchung HU / Abgasuntersuchung AU

Unsere Kunden haben die Möglichkeit nach Voranmeldung jeden Freitag und nach Absprache auch innerhalb der Woche die HU nach § 29 StVZO durch einen Sachverständigen der Prüforganisation TÜV oder GTÜ für alle Fabrikate in unserem Haus durchführen zu lassen. Hierzu führen wir im Vorfeld eine AU nach § 29 StVZO und eine TÜV-Voruntersuchung durch, in der wir evtl. Mängel feststellen und ggf. noch vor der TÜV-Prüfung beseitigen können, damit die HU reibungslos erfolgen kann. Sollten die Mängel zu gravierend sein, halten wir mit unseren Kunden Rücksprache und unterbreiten ein entsprechendes Reparaturangebot.
Wartung & Inspektion

Wartung & Inspektion

Wir haben alles im Blick Die regelmäßige Inspektion garantiert eine lange Lebzeit Ihres Fahrzeugs und ist für die Sicherheit aller Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer unerlässlich. Uns liegt Ihre Sicherheit am Herzen – deshalb kümmern wir uns gerne um die Instandhaltung Ihres Autos. Dazu gehören die Original-Ford-Service-Inspektion und Wartung Ihres Fahrzeugs sowie Öl- und Bremsflüssigkeitenwechsel. Wir checken Ihre Batterien und bieten Ihnen einen Ford-Economy HU Vorab-Check an, der ihren Ford bestens auf die kommende HU-Prüfung vorbereitet. Klingt gut? Vereinbaren Sie online einen Termin bei uns oder kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gerne. Batterie-Check Damit Sie nicht auf der Strecke bleiben, prüfen wir Ihre Batterie im Hinblick auf den allgemeinen Zustand, den Ladezustand und den Säurestand (falls erforderlich). für alle Pkw
Wie oft sollten Sie Ihre elektrischen Anlagen prüfen? – Prüfprotokolle elektrische Anlagen

Wie oft sollten Sie Ihre elektrischen Anlagen prüfen? – Prüfprotokolle elektrische Anlagen

Du fragst dich sicherlich, wie oft du deine elektrischen Anlagen prüfen solltest, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktionieren und keine Gefahr für dich und andere darstellen. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Anlagen, ihrer Nutzungshäufigkeit und -intensität sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, eine regelmäßige Prüfung durchzuführen, um mögliche Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. In der Regel sollten elektrische Anlagen alle 1-5 Jahre geprüft werden, je nach Art und Nutzung. Dabei ist es wichtig, ein Prüfprotokoll zu führen, um den Zustand der Anlagen dokumentieren zu können und im Falle eines Schadens nachweisen zu können, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Ein Prüfprotokoll sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie Datum, Art der Prüfung, Ergebnisse und eventuelle Mängel oder Reparaturen. So kannst du sicherstellen, dass deine elektrischen Anlagen immer sicher und funktionsfähig sind.
Wartung & Inspektion zum monatlichen Festpreis

Wartung & Inspektion zum monatlichen Festpreis

Entdecken Sie Audi Wartung & Inspektion zum monatlichen Festpreis - konstant und günstig. Mit dem monatlichen Festpreis sind umfangreiche Wartungs- und Inspektionarbeiten laut Herstellervorgabe über eine vereinbarte Laufzeit abgedeckt.
Prüfung und Wartung von Toranlagen

Prüfung und Wartung von Toranlagen

Reparatur und Service: - Reparatur aller Tore und Antriebe (herstellerunabhängig) - Ersatzteilservice / Teiledienst – schnelle und preiswerte Ersatzteilbeschaffung - fachliche Unterstützung bei Eigenmontage (Leitmontage) - Notdienst auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten Die Prüfung: Die Prüfung eines Tores wird von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben (siehe BGR 232 ASR A1.7). Zitat: „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.“ Somit gilt diese Vorschrift ohne Einschränkungen für alle Gewerbetreibenden sowie dort, wo gewerblich angestellte Personen eine Toranlage benutzen. Für reine Privathaushalte gibt es keine Prüfpflicht i.S.d. Berufsgenossenschaft. Die Wartung: Die Wartung von Toren wird vom Torhersteller vorgeschrieben. Die Wartungszyklen werden dem Kunden bei Lieferung des Tores in der Dokumentation mitgeteilt. Diese Wartungszyklen sind unbedingt einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Tor privat oder gewerblich genutzt wird. Die Wartung hat entscheidenden Einfluß auf die Gangbarkeit, Lebensdauer und Sicherheit einer Toranlage. Die Inspektion: Unter einer Inspektion verstehen wir die Kombination aus Prüfung und Wartung. Bei Toranlagen darf der Sachkundige sowohl die Prüfung als auch die Wartung durchführen. Unsere Monteure sind geschult und legen regelmäßig die Sachkundigenprüfung ab. Mit einer Inspektion spart man also bares Geld. Denn Prüfung und Wartung werden zusammen erledigt – einfach und effektiv! Das ist wie wenn die Kfz-Werkstatt auch gleich den Prüfaufkleber am Auto anbringen würde. Der Unterschied: Vergleichbar ist das Prüfungs- und Wartungsverfahren mit dem beim Kfz. Dort muss die vorgeschriebe Prüfung in regelmäßigen Abständen von einer Prüfinstitution (z.B. TÜV, Dekra, …) durchgeführt werden. Dabei wird die allgemeine Verkehrssicherheit geprüft und eine Prüfplakette angebracht. Es werden hier keinerlei Wartungsarbeiten durchgeführt. Der Autohersteller hingegen legt eindeutige Zyklen für den durchzuführenden Kundendienst fest. Werden diese nicht eingehalten, erlischt die Gewährleistung. Der Kundendienst beim Auto ist vergleichbar mit einer Wartung an Toranlagen. Die Vorteile für Sie: Speziell ausgebildete Fachleute erledigen die Inspektionen. Unsere Monteure sind täglich für Sie unterwegs und sehr routiniert im Umgang mit Toren. Entsprechendes Werkzeug zur sofortigen Beseitigung eventueller Beschädigungen wird immer mitgeführt. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen umfassenden Reparatur- und Ersatzteilservice. Mit einem Inspektionsvertrag erhalten Sie die volle Gewährleistungsfrist für Ihr neues Tor. Wir kommen automatisch jedes Jahr zum vereinbarten Zeitpunkt zu Ihnen. Sie erhöhen die Betriebssicherheit Ihres Tores und mindern eventuelle Unfall-Risiken. Sie sparen effektiv Kosten ein, denn unsere Monteure erledigen beides auf einmal (Prüfung und Wartung) für Sie. Sie sorgen damit für den langfristigen Werterhalt Ihres Tores. Kein Streß mit der Versicherung… Infoflyer ‘Check-Up’ BTV – Bundesverband Tore Sie haben Fragen? Lassen Sie sich beraten und rufen Sie uns an!
3D Vermessung via Zeiss Contura

3D Vermessung via Zeiss Contura

Bauteilvermessung mit 3d-Koordinatenmessmaschine. Ebenheitsprüfung und Rundheitsabweichungen können somit erfasst werden. Vorhandene Anlage: Zeiss Contura
Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen Über 2.000.000 Blitzeinschläge pro Jahr allein in Deutschland! Viele davon leider mit gravierenden Folgen für Mensch, Gebäude und Technik. ©ESM GmbH. Prüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen. Aufgrund mangelhafter oder gar fehlender Blitzschutzsysteme kommt es durch Unwetter und Blitzeinschläge immer wieder zu katastrophalen Folgen. Defekte elektrische Geräte gelten eher als Kleinigkeit. Blitzschutzanlagen dienen in erster Linie dem vorbeugenden Brandschutz und somit der Sicherstellung der baulichen Anlage. Gleichzeit soll der Schutz von Personen, als auch der von elektrischer Komponenten im Falle eines Gewitters gewährleistet werden. Der technische Zustand einer Blitzschutzanlage ist demzufolge ausschlaggebend für Ihre Sicherheit. Durch die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen soll die Wirksamkeit im Ernstfall sichergestellt werden. Insbesondere nach Nutzungsänderungen, Erweiterungen oder Reparaturen an der baulichen Anlage ist eine solche Kontrolle unerlässlich. AUFGEPASST: Blitzschutzanlagen bzw. Blitzschutzsysteme sind laut DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) vor der ersten Inbetriebnahme, nach Erweiterungen bzw. Änderungen an der baulichen Anlage, nach Blitzeinschlägen sowie wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. Für private Haushalte ist dies nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
Baugruppenfertigung - Metallbau: Von der Konstruktion bis zur Endprüfung

Baugruppenfertigung - Metallbau: Von der Konstruktion bis zur Endprüfung

Transparentes Projektmanagement, Flexibilität und eine hohe Fertigungstiefe zeichnen die Klinkhammer Techniker aus. Ob nieten, schrauben oder kleben – Einzelteile oder Kleinserien werden bis hin zur fertigen Baugruppe montiert, getestet und einbaufertig angeliefert. Komplette Baugruppen Auf Basis unzähliger, perfekt gefertigter Baugruppen beraten wir Sie bereits in der Konstruktions- und Design-Phase Ihres Projekts und bringen unsere Fertigungserfahrung mit ein. Unterstützung bei der fertigungsgerechten Konstruktion und beim Design Vormontage verschiedener Fertigungsteile zu Baugruppen Montage von Zukauf- oder Kundenbeistellteilen Beschaffung von Kaufteilen (elektrisch, pneumatisch, hydraulisch, Antriebstechnik) Funktions- und Endprüfung (Stichproben oder 100 %) Dokumentation und Qualitätsnachweis Anlieferung einbaufertig „Just In Time“, auch europaweit auf Ihre Baustellen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Bauordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Das beinhaltet auch die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Anlagen mindestens einmal pro Jahr, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und von ihnen kein Gefährdungspotenzial ausgeht. Die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Brandschutzanlagen oder Fluchttürsteuerungen, liegt ebenfalls beim Betreiber. Die durchgeführten Wartungen und Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden, idealerweise in einem Prüfbuch. Die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen: Der Eigentümer haftet für Schäden bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn sie aufgrund einer Funktionsstörung
Regalinspektionen von qualifizierten Experten

Regalinspektionen von qualifizierten Experten

Regale und Lageranlagen gelten nach der aktuellen DGUV Vorschrift 108-007 als Arbeitsmittel und fallen daher unter die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nur zertifizierte Inspektoren dürfen gemäß DIN EN 15635 Regalprüfungen durchführen. Sie sind mit den neuesten Gesetzen und Richtlinien der Berufsgenossenschaften vertraut und können ihre Qualifikation durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.
Jedes vierte Auto fällt bei der HU durch.

Jedes vierte Auto fällt bei der HU durch.

Mit sicherheitsrelevanten Mängeln wie abgenutzten Bremsen und Reifen schickten die Prüfer 23,5 Prozent der Wagen noch mal in die Werkstatt, wie der Verband der TÜV (Technische Überwachungsvereine) in Berlin mitteilte. Erstmals seit Jahren ist die durchschnittliche Mängelquote gesunken - um 1,4 Punkte. Und das, obwohl seit dem vergangenen Jahr zugunsten der Verkehrssicherheit mehr Mängel als erheblich eingestuft werden.
Sicher durch die Hauptuntersuchung

Sicher durch die Hauptuntersuchung

Um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen vor. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Fahrzeugart 1. Untersuchungs-interval nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungs-intervalle 36 Monate 24 Monate Taxis und Mietfahrzeuge 12 Monate 12 Monate Motorräder / Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate 12 Monate Bei der HU wird Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funktion und des Zustandes der Bauteile und Systeme überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU.
Rundum sorglos: Die 1a Haupt*- und Abgasuntersuchung.

Rundum sorglos: Die 1a Haupt*- und Abgasuntersuchung.

Lieber auf der sicheren Seite. Wir bei 1a autoservice sind als Mehrmarkenwerkstatt immer bestens informiert über die typischen Mängel der verschiedenen Hersteller und Modelle. Wir bringen Ihr Fahrzeug zuverlässig auf einem straßentauglichen Zustand, sodass der amtliche Prüfer gerne die neue Plakette aufklebt und Sie sicher fahren können. Vorab Durchsicht zum Aufdecken möglicher Mängel Hauptuntersuchung* (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) Ggf. sofortige Beseitigung angeführter Mängel Prüf- und Messprotokolle für Ihre Unterlagen Bei Bedarf Kundenersatzfahrzeug Wir achten auf die Details. Selbst Kleinigkeiten wie ein kaum sichtbarer Glasschaden in der Windschutzscheibe oder an der Beleuchtung können dazu führen, dass ein Auto die HU* nicht besteht. Eine Handbremse gibt erst korrekte Sicherheit, wenn sie beidseitig funktioniert und wenn wir schräg abgefahrene Reifen entdecken, suchen wir die Ursache gleich mit. Denn was nutzt es, nur neue Reifen zu kaufen, wenn die dann gleich wieder schräg laufen? Wünschen Sie einen Termin oder die Erinnerung an Ihre fällige HU*/AU? Ihren nächsten 1a autoservice finden Sie hier TÜV-Report 2015: Jedes vierte Auto fällt bei der HU durch. Mit sicherheitsrelevanten Mängeln wie abgenutzten Bremsen und Reifen schickten die Prüfer 23,5 Prozent der Wagen noch mal in die Werkstatt, wie der Verband der TÜV (Technische Überwachungsvereine) in Berlin mitteilte. Erstmals seit Jahren ist die durchschnittliche Mängelquote gesunken - um 1,4 Punkte. Und das, obwohl seit dem vergangenen Jahr zugunsten der Verkehrssicherheit mehr Mängel als erheblich eingestuft werden. Den ausführlichen Report mit den Siegern und Verlierern finden Sie hier: Autohaus Autobild
Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

Überprüfung und Wartung von Blitzschutzanlagen

Die Vorgaben bzw. Ablauf einer Überprüfung einer Blitzschutzanlage ist gemäß VDE 0185-305-3:2006-10 beschrieben. Weitere Details können anhand VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 entnommen werden. Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach Abschnitt 7 in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist von einer Blitzschutz-Fachkraft vorzunehmen. Blitzschutzanlagen sollten, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Die Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen. Unsere Leistungen: Blitzschutzanlagenbau | Blitzschutztechnik | Überspannungsschutz | Ableitungsanlagen | Erdungsanlagen | Photovoltaik | Elektrotechnik Wir bauen Blitzschutzanlagen für: Solarparks | Industrieanlagen | Chemiebetriebe | Kirchen | Krankenhäuser | Einfamilienhäuser | Kindergärten und Schulen | Pflegeheime| u.v.m Unsere Kunden sind unter anderen: Elektrofirmen | Bauunternehmen | Dachdeckerbetriebe | Chemiebetriebe | Stadtverwaltungen | Öffentliche Einrichtungen | Firmenkunden | Privatkunden Ein paar unserer Referenzprojekte sind: Q–Cells Thalheim | Windkraftanlagen in Deutschland/ Polen | Stickstoffwerke Piesteritz | PCI Wittenberg | Photovoltaik Anlagen | Krankenhäuser | Einfamilienhäuser | Neubau Campus Wittenberg
Inspektion von wartungspflichtigen Brandschutzklappen (BSK) und Brandschutzelementen (BSE)

Inspektion von wartungspflichtigen Brandschutzklappen (BSK) und Brandschutzelementen (BSE)

Sachkundige Durchführung der vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Überprüfung der Brandschutzklappen. Anlegen von Protokollen pro einzelner Brandschutzklappe mit allen durchgeführten Wartungspunkten für Ihre Unterlagen. Fachliche Kompetenz ist durch Zertifizierung vorhanden. Sanierungsarbeiten, wie z.B. Austausch von defekten Brandschutzklappen, werden detailliert vorgeplant und nach einem genauen Zeitplan durchgeführt. Vorteile: Für Sie entstehen kalkulierbare Kosten und planbare Stillstandszeiten.
Sicher durch die Hauptuntersuchung

Sicher durch die Hauptuntersuchung

Um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen vor. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Fahrzeugart 1. Untersuchungs-interval nach der Erstzulassung Weitere Untersuchungs-intervalle 36 Monate 24 Monate Taxis und Mietfahrzeuge 12 Monate 12 Monate Motorräder / Leichtkrafträder 24 Monate 24 Monate Anhänger bis 750 kg 36 Monate 24 Monate Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate 24 Monate Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate 24 Monate LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate 12 Monate Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate 12 Monate Bei der HU wird Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funktion und des Zustandes der Bauteile und Systeme überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU.
HU und AU (HU und AU werden von TÜV Nord oder Dekra durchgeführt)

HU und AU (HU und AU werden von TÜV Nord oder Dekra durchgeführt)

Bleiben Sie mobil. Lassen Sie nur Profis an Ihren Subaru: Unser Service-Team kennt sich bestens aus und ist für Sie und Ihr Fahrzeug da. Gleich Termin vereinbaren und auf der sicheren Seite bleiben.
Leitern, Gerüste incl. Prüfberechtigung nach UVV

Leitern, Gerüste incl. Prüfberechtigung nach UVV

Von uns erhalten Sie Leitern, fahrbare Gerüste, Steigtechnik für Handwerk, Industrie und das Baugewerbe. Weiterhin bieten wir den Service der jährlich erforderlichen Leiterprüfung nach BGJ 694 bzw. 663 der UVV an.
Eine Inspektion beugt Schäden an ihrem Auto vor

Eine Inspektion beugt Schäden an ihrem Auto vor

Wer sein Fahrzeug regelmäßig warten lässt, erhöht die Sicherheit und Lebensdauer des Autos. Eine Inspektion deckt Mängel auf noch bevor sie zu größeren Schäden führen.
Ein umfangreiches Serviceangebot der PM TEC Rolls & Covers ermöglicht die Prüfung und Überarbeitung Ihrer Walzen.

Ein umfangreiches Serviceangebot der PM TEC Rolls & Covers ermöglicht die Prüfung und Überarbeitung Ihrer Walzen.

Service wird bei uns groß geschrieben. Wir bieten ihnen ein weitreichendes Serviceangebot, das mit einer ausführlichen Inspektion der Walze beginnt. Wir bieten im Rahmen einer Inspektion: - Wuchtkontrolle - Rissprüfung am Zapfen und Mantelrohr - Kontrolle der Zapfenpassungen - Erfassung der Form- und Lageabweichungen - Demontage und Haltung der Lagerung - Protokollierung - Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung Mit unserer zerstörungsfreien Werkstoffprüfung haben wir ein Alleinstellungsmerkmal am Markt erarbeitet, das in der Branche Maßstäbe setzt und unseren Kunden bedeutsame Vorteile liefert. Damit dieses Verfahren jedoch erfolgreich eingesetzt werden kann, gibt es wichtige Dinge zu beachten. So müssen die zerstörungsfreien Prüfungen unbedingt fachgerecht ausgeführt werden und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie unterliegen der europäischen Normung. Wir realisieren für Sie: - Magnetpulververfahren - Farbeindringprüfung - Phased Arrays - Prüfung mittels Ultraschall - Durchstrahlungsprüfung (Röntgen) - Sichtprüfung von Walzenkörpern mittels Endoskopie
Generalinspektion Ölabscheider nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100

Generalinspektion Ölabscheider nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100

Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen und Behältern Durchführen von Seminaren/ Sachkundelehrgang zur Eigenüberwachung von Abscheideranlagen Generalinspektionen nach DIN 1999-100 und DIN 4040-100 • Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen und Behältern z.B. Biogasanlagen, Rückhaltebecken nach DIN 1610 • Durchführen von Seminaren/ Sachkundelehrgang
Prüfung von Druckluftbehältern

Prüfung von Druckluftbehältern

Die Zöffzig Druckluft- und Hydrauliktechnik GmbH führt den Sachkundigen-Nachweis für Druckbehälter als "Befähigte Person, nach Betriebssicherheitsverordnung".
Prüfplaketten für elektrische Prüfungen

Prüfplaketten für elektrische Prüfungen

Prüfplaketten für elektrische Prüfungen z.B. Zur sachgerechten Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung. - Menge: 500 Stk. - Maße: 20mm - 30mm - 40mm zur Auswahl - rund - Folie - Anwendung innen und außen Schlagwörter: Prüfplaketten Elektrisch geprüft, Prüfplaketten Elektro-Check, Prüfplaketten UVV oder VDE geprüft, Prüfplaketten zum Kalibrieren, Prüfplaketten zur Prüfung nach TRBS, Prüfplaketten zur Prüfung nach BetrSichV und DGUV
Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 führen wir, die E+Service+Check GmbH, seit 2010 zu 100 % mit eigenen Mitarbeitern durch.
VdS Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602

VdS Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602

VdS Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 Viele Unternehmen stehen immer wieder vor der Frage, ob die Prüfung durch einen anerkannten VdS-Sachverständigen ausreicht oder ob zusätzliche elektrotechnische Überprüfungen erforderlich sind. Temperaturmessung an elektrischen Anlagen nach Feuerschutzklausel SK 3602. Auf unserer Seite „Prüfung elektrischer Anlagen“ haben wir Sie bereits darüber informiert, dass Elektroanlagen vor jeder Erst-Inbetriebnahme (DIN VDE 0100-600) und wiederkehrend (DIN VDE 0105-100) zu prüfen sind. Des Weiteren sind Sie als Unternehmer (zeitgleich Versicherungsnehmer) gemäß AFB 2010 -Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen- zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verpflichtet. Hierzu zählt ebenso die Feuerschutzklausel -auch bekannt als Klausel 3602- welche durch Ihren Sachversicherer je nach Risikoeinschätzung dem Versicherungsvertrag hinzugefügt werden kann.
Haupt- und Abgasuntersuchung

Haupt- und Abgasuntersuchung

Bei der HU wird Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funktion und des Zustandes der Bauteile und Systeme überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU.
Wartung und Kontrolle der Abscheideranlage

Wartung und Kontrolle der Abscheideranlage

• Monatliche Sichtkontrolle + halbjährliche Wartungen der Abscheideranlagen • Reparatur, Ersatzteile, Filterwechsel von Abscheideranlagen • Stördienst, Fehleranalyse bei Störungen und Entwässerungen Wartung und Kontrolle der Abscheideranlage (Komplettleistung) • Monatliche Sichtprüfung (einmal im Monat / 10 x jährlich) -Optische Sichtkontrolle der Anlagenteile u. Aufbauteile -Messung der Schlammstärke -Messung der Ölschichtdicke -Kontrolle der Einbauteile u. des selbst. Abschlusses -Kontrolle u. gegebenenfalls Reinigung des Koaleszenzeinsatzes -Eintragung der Werte in das von uns zur Verfügung gestellte Betriebstagebuch (Aufbewahrung in Ihrem Hause) • Wartung ( halbjährlich - 2 mal jährlich ) 1. Schlammfang -Schlammschichtstärke messen -Kontrolle der Einbauteile, Zu- und Ablaufleitungen -optische Kontrolle der Innenwandungen, Schachtaufbauteile und Fugen 2. Koaleszenzabscheider -Ölschichtstärke messen -Kontrolle der Einbauteile -Überprüfung des Verschmutzungsgrades der Koaleszenzelemente -Reinigung des Filterelementes -optische Kontrolle der Innenwandungen, Schachtaufbauteile und Fugen