Sicherheit von Elektroinstallationen
Um den Personen- und Sachschutz zu gewährleisten, sind die elektrischen Installationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen, zu ändern, instand zu halten und zu kontrollieren.
Durch Alterung, Abnützung oder Wettereinflüsse entstehen an elektrischen Installationen und Geräten Schäden, die nicht unbedingt sichtbar sind. Um Unfälle oder Brände zu verhindern und mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, müssen Eigentümer von Immobilien die Elektroinstallationen in festgelegten Abständen durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen lassen.
Der Installations- resp. Hauseigentümer ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Bei allfälligen Personen- oder Sachschäden, verursacht durch mangelhafte Installationen, ist primär der Installationseigentümer haftbar!
Der Eigentümer der elektrischen Installationen oder dessen Vertreter (z.B. Gebäudeverwaltung) hat einer dazu berechtigten Unternehmung den Auftrag für die Sicherheitsprüfung und die Ausstellung eines entsprechenden Sicherheitsnachweises (SiNa) zu erteilen.
In diesem Dokument bestätigt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes oder einer Eigentumswohnung den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamt-schweizerisch geregelt. Dieser Nachweis ist durch den Gebäudeeigentümer aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Unternehmungen bzw. Personen (Elektroinstallateure, Elektrokontrolleure, Elektrosicherheits-berater) welche nicht an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt waren und über eine Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI) verfügen. Das Starkstrominspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen. Dieses Verzeichnis ist im Internet publiziert.
Allfällige Mängel sind durch eine konzessionierte Installationsfirma beheben zu lassen. Mit der Mängelbehebung dürfen auch Firmen beauftragt werden, die bereits in der Liegenschaft gearbeitet haben. Der Sicherheitsnachweis darf erst ausgestellt werden, wenn sämtliche Mängel behoben wurden. Erfahrungsgemäss dauert es je nach gewähltem Installateur und Arbeitsvolumen mehr oder weniger lang, bis nach erfolgter Auftragserteilung die Mängel tatsächlich behoben werden. Da bis zum vorgegebenen Fristende nicht nur die Kontrolle durchzuführen ist, sondern auch die Mängel behoben werden müssen, ist Folgendes zu beachten:
Die Aufwände der Kontrolle und die Mängelbehebungen sind durch den Installationseigentümer zu bezahlen.
Das zuständige Energieversorgungsunternehmen informiert ihre Kunden 6 Monate vor Ablauf der letzten Kontrollperiode schriftlich über die fällige Installationskontrolle.
Wohnbauten alle 20 Jahre
Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre
Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels, Bars) alle 5 Jahre
Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten alle 5 Jahre
Baustellen, temporäre Installationen und Märkte jährlich
Eigentümerwechsel / Handänderung
Wohnbauten alle 20 Jahre
Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen alle 10 Jahre
Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels