Statische Berechnungen
Beim Einbau von Hochregalen mit Höhen OK (Oberkante) Lagergut >7,50 m oder von Bühnenkonstruktionen übernimmt die Bodenplatte eine tragende Funktion. In allen Bundesländern wird die Bodenplatte somit genehmigungs- und prüfungspflichtig, was eine geprüfte Statik der Bodenplatte erforderlich macht. Beispielhaft sei hier die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Anhang 1, Absatz 14.4 genannt.
Lediglich bei OK Lagergut < 7,50 m entfällt die Prüfungspflicht. Das bedeutet: nur bauaufsichtlich eingeführte Regelwerke nach dem Eurocode bzw. der Stahlfaserrichtlinie sind für statische Berechnungen von Bodenplatten heranzuziehen und prüfungsfähig.
Wir empfehlen daher, das Ermessen zur Prüfung der Betonsohlplatte bereits rechtzeitig abzustimmen.
Gerne übersenden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung der Hallensohle. Wir berechnen wirtschaftlich mit Hilfe hierfür speziell entwickelter Programme in nichtlinearer Plattenstatik die zu prüfende Statik.
Statische Berechnungen der Betonsohlplatte als Plattengründungskörper werden insbesondere bei Hochregalanlagen vielfach prüfungs- und genehmigungspflichtig. Wir erstellen hierzu speziell erforderliche statische Berechnungen nach der Methode der Finiten Elemente zur wirtschaftlichen und kostengünstigen Ausnutzung des Materialverhaltens von Betonsohlplatten und unter Berücksichtigung vorteilhafter, nichtlinearer Stoffgesetze.