TSE – Sicherung für Kassensysteme
TSE für Kassen- und Belegsysteme
Seit dem 1. Januar ist es rechtlich vorgeschrieben, verifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu verwenden, um elektronische Aufzeichnungsgeräte, u.a. Kassen- und Belegsysteme, zu sichern.
TSE sind als MicroSD und USB-Sticks aber auch als Cloud-Lösung erhältlich.
Fristen
Grundsätzlich sind Kassen ohne TSE-Aufrüstung bis zum 30. September 2020 benutzbar. Diese Frist soll aufgrund der Corona-Pandemie
bis zum 31. März 2021
verlängert werden, damit möchte der Freistaat Sachsen dem Beispiel Bayerns folgen.
Bestellfrist
Kassen- und Belegsysteme mit TSE müssen
innerhalb des Monats August bestellt werden
, um dies zu gewährleisten. Trotz dessen ist zu beachten, dass die Belegausgabepflicht bestehen bleibt.
Meldepflicht
Weiterhin sind Steuerpflichtige dazu angehalten, ihre
elektronischen Aufzeichnungsgeräte dem Finanzamt zu melden
, dies sollte aber erst zum Einsatz des Systems erfolgen.