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Einzelkabeldurchführung nach MLAR / LAR / RbALei

Einzelkabeldurchführung nach MLAR / LAR / RbALei

Abschottung von einzelnen elektrischen Leitungen Nach der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) ist es zulässig, wenn der Raum zwischen der Leitung und dem umgebenden Bauteil (Massivwände/Decken und leichte Trennwände mit Dicken ≥ 80 mm) oder einem Hüllrohr aus nichtbrennbarem Material mit im Brandfall aufschäumenden Baustoffen vollständig verschlossen wird und wenn der lichte Abstand zwischen der Leitung und dem umgebenden Bauteil oder Hüllrohr max. 15 mm beträgt. Bei Leichtbauwänden (z.B. Rigips) muß ein nichtbrennbares Hüllrohr vor montiert sein, bestehend aus Stahlblech oder einer formstabilen Mineralfaserschale mit einem Schmelzpunkt von ≥ 1000 °C. Bei Einzelkabeldurchführungen und der Verwendung der im Brandfall aufschäumenden Baustoffe (DSB) ist eine vollständige Verfüllung der Restöffnungen bzw. Ringspalte bis max. 15 mm notwendig. Produkte sind in Kartuschen ab 310 ml oder in anderen diversen Gebindegrößen erhältlich. Brandschutz Brandschutztechnik