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Bücher

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„Lesen stärkt die Seele“ (Voltaire) Neuerscheinung Die Spannung steigt, weil … ich im Frühsommer 2024 ein hochspannendes, mit Humor gewürztes Buch veröffentliche. Seid gespannt! Hochspannend, humorvoll, musikalisch …​ … so wird das neue Buch sein. Meine Bücher Thriller, ein Kinderbuch, Musik- und Filmbücher und vieles mehr Thriller „Torlando: Gangsterlehre“, mit Philip Schatz, 2020, Verlag: Ganymed Edition Kinderbuch „Pirato-Papagei und die wundersame Insel“, 2014, Verlag: Pax et Bonum
Verlage

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Knackholz Anzünder

Knackholz Anzünder

recyceltes Nadelholz mit hohem Wachsanteil; ohne giftige Inhaltsstoffe; geruchlos; besonders geeignet für Knackholz; getrocknetes Holz und Holzbriketts in Kaminöfen, Kaminen, Kachelöfen, Holzkohle
Zement

Zement

Portlandzement (CEM I) ist in Deutschland bereits seit 1878 genormt und enthält als einzigen Hauptbestandteil ausschließlich Portlandzementklinker. Zusätzlich dürfen bis zu 5 Massenprozent (M.-%) Nebenbestandteile zugefügt werden. Dies sind anorganische mineralische Stoffe, die die physikalischen Eigenschaften der gemahlenen Zemente verbessern. Portlandkompositzement (CEM II) besteht im Gegensatz zum reinen Portlandzement aus mehreren Hauptbestandteilen. Ihr Anteil darf generell zwischen 6 und 35 M.-% betragen. Zu den weiteren Normalzementen zählen Hochofenzemente (CEM III) mit hohem Anteil an Hüttensand (Nebenprodukt der Stahlproduktion), Puzzolanzemente (CEM IV) und Kompositzemente (CEM V). Neben Normalzementen werden spezielle Zemente für bestimmte Bauaufgaben benötigt, beispielsweise mit hohem Sulfatwiderstand, geringer Hydratationswärme oder schnellerem Erstarren. Ihre Anforderungen sind in den europäischen Normen DIN EN 197-1 und DIN EN 14216 sowie in der nationalen Norm DIN 1164 Teil 10, 11 und 12 festgelegt. Quelle: VDZ
Buchhandlung

Buchhandlung

auch außerhalb Deutschlands, auf die Möglichkeit der Bestellung über die Großhändler KNV, Umbreit und Libri hin. Jeder Titel hat eine eigene ISBN, diese können Sie der Titelübersicht entnehmen. Buchhandlungen
uniWAHL

uniWAHL

uniWAHL unterstützt die Wahlleitung in alles Phasen des Wahlzyklus, egal ob Gremien-, Betriebsrats, Delegierten- oder Kammerwahlen. Präsenz-, Brief- und/oder Onlinewahl. Alles ist möglich! uniWAHL ist die universelle Lösung für die Planung, organisierte Durchführung und sichere Auswertung Ihres Wahlprojekts. Die Wahlsoftware begleitet den gesamten Wahlvorgang von der Wahlordnung bis zum Wahlergebnis und erleichtert Routinearbeitsschritte. Mit uniWAHL können verschiedene Wahlverfahren (z.B. Verhältnis- oder Mehrheitswahlen) genutzt werden. uniWAHL ist über 20 Jahre hinweg entwickelt und fortwährend modernisiert worden. Die bewährte Lösung wurde bereits in Hunderten von Wahlen erfolgreich eingesetzt. Mit der Erweiterung uniWAHL Online-Wahlsystem (OWS) können Sie sicher, schnell und komfortabel Online wählen. Dies Angebot umfasst ein Hosting-Angebot und einen einmaligen Concierge-Service. Informieren Sie sich!
Zeitarbeit

Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) bedeutet, dass ein Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Kunde) für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Zeitarbeitsunternehmens ist in Deutschland das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Vertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen (diwa) ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Der Unterschied besteht ausschließlich darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer an einen Dritten zu verleihen (§ 613 Satz 2 BGB). Kurz gesagt: Sie werden von uns einem unserer Kundenunternehmen überlassen. diwa GmbH ist Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), dem mitgliederstärksten Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche mit gültigem Flächentarifvertrag in Deutschland. Ergänzend zu dem Tarifvertrag des iGZ gelten für die Überlassung in bestimmte Branchen seit dem 1. November 2012 Branchenzuschläge. Die Höhe der Zuschläge ist gestaffelt und richtet sich nach der Einsatzdauer beim Entleiher. Auskunft erhalten Sie hierzu durch unsere Ansprechpartner auch bei Ihnen vor Ort. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Zeitarbeitnehmer mindestens dieser Branchenmindestlohn zu zahlen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Dienstleistungen.
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