Prüfservice für Regalsysteme
Ortsfeste Regalsysteme wie z. B. Palettenregale und Kragarmregale unterliegen in Deutschland nach DGUV einer Prüfpflicht. Dies hat nach BetrSichV und ArbSchG die Aufgabe regelmäßig zu erfolgen.
Prüfung gemäß DIN EN 15635
Gemäß DIN EN 15635 ist die Prüfung von einer fachkundigen, befähigten Person mindestens alle 12 Monate durchzuführen.
Ob ein Regal prüfpflichtig ist oder nicht hängt von diversen Faktoren ab, unter anderem:
- Gefährdungsanalyse des Unternehmens
- Höhe, Breite, Fachlasten
- Verwendungszweck
- Handbeladung oder mit Hilfsmitteln
- zu erwartendes Schadensausmaß bei Bruch oder Absturz
- Sicherheitskultur im Betrieb
So funktioniert es
Die Prüfung erfolgt systematisch anhand einer detaillierten Checkliste. Der Zustand wird in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert und abschließend mit einer Prüfplakette am Regal gekennzeichnet.
Prüfpflichtige Regale sind unter anderem:
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschossanlagen
- Fachbodenregale in gesonderter Ausführung
Stammhaus Leipzig
Hertzstraße 4
04329 Leipzig
Tel. +49 341 8706 6
Mail: Leipzig@LHG-net.de
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 15:00 Uhr