Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater
Veröffentlichung gemäß EU-Offenlegungsverordnung:
Die Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Strategien und Vorkehrungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene und auf Ebene der angebotenen Finanzprodukte. Die Normadressaten der Offenlegungsverordnung innerhalb der LHI-Gruppe sind die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft GmbH (Finanzmarktteilnehmer, nachfolgend „KVG“ genannt) und die LHI Capital Management (Finanzberater, nachfolgend „CapMan“ genannt). Sie kommen hiermit den Anforderungen der Offenlegungsverordnung nach.
Art. 3 EU-Offenlegungsverordnung – Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeit ist für die KVG und die CapMan ein unternehmenstragendes Konzept. Unternehmen sind dann langfristig erfolgreich, wenn sie mit Blick auf lange Zeiträume geführt werden. Die LHI Gruppe berücksichtigt bei jeder Entscheidung deren langfristige Folgen. Dazu gehören bei KVG und CapMan auch sämtliche Investitionsentscheidungen für deren Finanzprodukte. Die beiden Unternehmen beschäftigen sich bereits im Transaktions- und Vertriebsprozess mit Nachhaltigkeitsrisiken und haben verbindliche Ausschlusskriterien entwickelt. Sie orientieren sich sowohl intern in ihren Geschäftsabläufen als auch extern bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten an den Mindestausschlüssen des Verbändekonzeptes, das die Branchenverbände der Fondsgesellschaften (BVI), Banken (DK) und Zertifikatehäuser (DDV) gemeinsam entwickelt und mit der Finanzaufsicht Bafin abgestimmt haben.
Demnach sind Verträge mit Unternehmen ausgeschossen, die Umsätze generieren mit Waffen oder Rüstungsgütern (mehr als 10%; geächtete Waffen 0 %) aus Tabakproduktion (mehr als 5 %) aus Kohle (mehr als 30 %).
Darüber hinaus schließen sie folgende Nutzungen und Mieter von Immobilien aus: Spielcasinos Wettbüros Erotikbranche Unternehmen mit Umsätzen aus Fracking & Ölsanden Unternehmen mit Umsätzen aus Kernenergie (inkl. Uranbergbau).
Zur Gewährleistung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf allen Stufen des Investitions- und Verwaltungsprozesses haben die KVG und die CapMan eine ESG-Organisationsstruktur und geeignete Prozesse etabliert, die alle Unternehmensebenen umfassen. Die Verantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie, auch hinsichtlich der Nachhaltigkeitsrisiken, obliegt der jeweiligen Geschäftsleitung. Jedes konkrete Investitionsvorhaben wird im Rahmen einer Geschäftsleitungssitzung detailliert diskutiert, individuell bewertet und entschieden. Das Nachhaltigkeitsrisikoprofil der KVG und der CapMan wird folglich maßgeblich vom Management beeinflusst. Das Management wird durch das Risikomanagement fachlich zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken unterstützt. Dies stellt die Einhaltung der mit den Nachhaltigkeitsrisiken verbundenen Vorgaben sicher.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance). Deren Eintreten kann potenziell oder faktisch erhebliche negative Auswirkungen auf die Reputation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVG, der CapMan oder die durch Beratungs- oder Verwaltungsleistungen betreuten Finanzprodukte haben. Hierzu zählen physische Umweltrisiken, wie Extremwetterereignisse, verursacht durch Klimaveränderungen oder Transitionsrisiken, die in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft bestehen.