Belgisches Arrêté beeinträchtigt Feuchttücher
Der belgische königliche Erlass zum Schutz von Abwassersystemen aus Haushalten und Kommunen bei Sammlung, Transport und Behandlung beeinträchtigt die Feuchttücher-Branche. Der am 18. September 2015 herausgegebene Erlass betrifft alle Arten von Feuchttüchern, einschließlich Babytücher, Reinigungstücher und Kosmetiktücher. Der Erlass schreibt vor, dass diese Tücher in Zukunft als Restmüll entsorgt werden müssen und nicht über das Abwassersystem entsorgt werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die Hersteller ihre Produkte anpassen und neue Entsorgungsmöglichkeiten finden müssen. Die Feuchttuch-Branche in Belgien ist besorgt über die Auswirkungen dieses Erlasses auf ihr Geschäft und bemüht sich um alternative Lösungen.