KfW-Zuschuss für Treppenlifte
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet neben dem zinsgünstigen Kredit (159) auch noch die Förderung „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455B)“ an. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der geleistet wird, wenn Barrieren durch Umbaumaßnahmen reduziert werden und dadurch eine „altersgerechte“ Wohnsituation geschaffen wird. Dieser wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) vergeben. Dabei ist zu beachten, dass nur begrenzte Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen sind und eine Antragstellung nicht jederzeit möglich ist.
Was sind die Voraussetzungen zur Beantragung eines KfW-Treppenlift-Zuschusses?
Das gebrauchte Treppenlift-Modell darf nicht älter als 3 Jahre sein und muss über eine Garantie von mindestens 3 Jahren verfügen. Den Zuschuss können sowohl private Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungsgenossenschaften als auch Mieter beantragen, sofern die gedeckelten Bundesmittel im Antragszeitraum noch nicht aufgebraucht sind.
Wie hoch sind die Treppenlift-Zuschüsse der KfW?
Der Investitionszuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, d. h. bis zu € 2.500,- pro Wohneinheit. Für ein gebrauchtes Modell von Der Treppenlift können somit durchschnittlich Zuschüsse zwischen € 800,- und € 1.200,- beantragt werden.
Wie wird der KfW-Zuschuss beantragt?
Durch das Online-Zuschussportal der KfW können Sie Zuschüsse beantragen. Sie erhalten in der Regel sofortige Rückmeldung, ob Sie einen Zuschuss bekommen und wie hoch dieser ausfällt.
Sind die Förderprogramme der KfW kombinierbar?
Die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ ist nicht mit dem KfW-Förderprogramm (159) kombinierbar. Es ist aber möglich, diesen Zuschuss mit anderen Förderprogrammen der KfW zu kombinieren, um Kosten einzusparen. Zu den Programmen gehören zum einen „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ und zum anderen der Investitionszuschuss „Energieeffizient Sanieren (430)“.
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