LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DES DEUTSCHEN TEXTILREINIGUNGSGEWERBES
Mängel am eingelieferten Reinigungsgut.
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teilen des Reinigungsgutes, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.