Hygieneinspektion von RLT-Anlagen/Lüftungsanlagen/Luftanalysen/Abklatschproben
Überprüfung nach AStV, VDI6022 und ON H 6020, ON H 6021, ISO 16890
Wir atmen täglich 12.000 bis 25.000 Liter Luft ein. Eine einwandfreie Luftqualität ist lebenswichtig und entscheidet maßgeblich über die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen und wirkt sich auf die Arbeitsqualität und den Erfolg eines Unternehmens aus.
Was wird überprüft?
Die Überprüfung erfolgt gemäß Anforderungen der AStV BGBl. II Nr. 368/1998 §13 und § 27 nach den Regeln der Technik (z. B.: VDI 6022 Bl. 1:2018; ON EN 16798-3; ISO 16890; ON H 6021; ON H 6020; ON H 6030.)
Die Arbeiten (sinngemäß auch für Kühltürme) umfassen u. a.
• Anlagenbegehung: Außenluftzufuhr, zentrale Luftaufbereitung, Luftleitungen und Auslässe
• Beurteilung der Sauberkeit nach aaRdT
• Analytische Prüfung Oberflächen/Luft/Wasser
• Feststellung der Filterkonformität zur ISO 16890
• Überprüfung der thermischen Behaglichkeit gem. ISO 7730
• Gefährdungsanalyse nach VDI 6022
• Erstellung eines Hygienebefunds
Warum notwendig?
Gesetzliche Verpflichtung gem. Arbeitsschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994 Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber
§ 3. (1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.
Ihr Nutzen
• Reduzierung der Kosten:
Durch eine umfangreiche Studie (7.043 Mitarbeiter) wurde nach gewiesen, dass durch (aus hygienischer Sicht mangelhaft gewartete) RLT-Anlagen ein Arbeitszeitverlust von 2,5 Tage pro Jahr entstehen kann. Weitere Studien belegen diese Ergebnisse.
• Bundesverband der Unfallkrankenkassen (D): „Durch SBS [krank-machende-Gebäude Syndrom] entsteht ein geschätzter Produktivitätsverlust von mehreren Milliarden Euro.“
• Rechtskonformes Betreiben kann nur durch regelmäßige Hygiene- kontrollen nach den Regeln der Technik sowie zielgerichtete Wartung und Dokumentation sichergestellt werden.