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BÜROBEDARF

BÜROBEDARF

Von Aktenhülle bis Zettelbox, von Abfalleimer bis Zuckerstreuer und von Arbeitshandschuhen bis Zweikomponentenkleber: Hinter dem Wort „Bürobedarf“ verstecken sich bei uns ca. 25.000 Artikel – und es werden täglich mehr. Damit Sie und Ihre Kollegen sich im Büro auf das Wesentliche konzentrieren können, bestellen Sie bei uns einfach und unkompliziert, im Shop oder persönlich.
Inkontinenzhilfsmittel

Inkontinenzhilfsmittel

Was zahlt die Krankenkasse? Eine Harninkontinenz kann sich erheblich auf das Leben der Betroffenen auswirken. Für viele ist das Thema Inkontinenz ein Tabuthema. Für viele bedeutet Inkontinenz einen Schritt in die Isolation. Doch mit geeigneten Inkontinenzhilfsmitteln können sich Betroffene weiterhin die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. Die Versorgung mit medizinischen Inkontinenzmitteln fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie unter Inkontinenz leiden, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich von Ihrem behandelnden Arzt beraten zu lassen, ob und welche Inkontinenzprodukte für Sie infrage kommen. Ihr Arzt füllt dann für Sie ein spezielles Rezept aus, das die Diagnose, die genaue Bezeichnung des verordneten Artikels und die Menge enthalten sollte. Bedingungen für die Übernahme von Hilfsmittelkosten Die für die aufsaugende und/oder ableitende Versorgung benötigten Medizinprodukte sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Damit sind sie über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfsmittel (z. B. Katheter, Kondomurinale, Urin-Auffangbeutel) übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Inkontinenz-Erkrankung wurde durch Ihren behandelnden Arzt diagnostiziert und er hat Ihnen entsprechende Hilfsmittel verordnet bzw. rezeptiert. Das gewählte Hilfsmittel muss zu den sogenannten Hilfsmitteln gehören, das heißt im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein. Das Inkontinenzhilfsmittel muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen: die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen schweren Funktionsschäden oder Folgeschäden vorbeugen wichtig sein für die Behandlung einer Erkrankung Teilweise wird vor Bereitstellung der Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung gefordert. Sie erhalten die verschriebenen und ggf. genehmigten Artikel von den Herstellern und Leistungserbringern, mit denen Ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit UROMED als führendem Anbieter haben Sie einen Partner, der Sie sicher und zuverlässig mit den erforderlichen Hilfsmitteln versorgt!