GewAbfV
Die GewAbfV bestimmt hauptsächlich die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen und an die Vorbehandlung von Gemischen einschließlich der Vorgabe einer dabei zu erreichenden Verwertungsquote.
Betreiber von Vorbehandlungsanlagen, in denen diese Abfälle behandelt werden, sind von der GewAbfV betroffen. Die Verordnung richtet sich ebenso an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Ziel der GewAbfV ist die schadlose und hochwertige Verwertung der von der Verordnung vorgeschriebenen Abfälle. Die GewAbfV bestimmt hauptsächlich die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen und an die Vorbehandlung von Gemischen einschließlich der Vorgabe einer dabei zu erreichenden Verwertungsquote und der durchzuführenden Kontrollen.
https://www.pueg.de/zertifizierung/gewerbeabfallverordnung