VERSCHLEISSMESSUNG
Verzahnungswerkzeuge sind in unserer Branche ein großes Thema – nicht nur bei der Herstellung und Anwendung, sondern erst recht beim Nachschärfen, Prüfen und Protokollieren.
Nicht selten ist der Aufwand zum Schärfen und Prüfen der Werkzeuge eklatant hoch, um den Ansprüchen an Genauigkeit und Formtreue gerecht zu werden. Geht es doch beim Nachschärfen insbesondere darum, eine Konturverzerrung des Fräserprofils zu vermeiden und gleichzeitig möglichst wenig Material abzutragen, um die Lebensdauer des Werkzeugs hochzuhalten. Ein Thema, das bei Schleif- und Schärfbetrieben sehr oft die Spreu vom Weizen trennt.
Darum beginnt unser Service schon bei der Verschleißuntersuchung. Unser erster Arbeitsschritt ist es, die Werkzeuge in unserer Ultraschallanlage zu reinigen, um eine bestmögliche Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Damit nicht genug: Als Nächstes wird vor dem Nachschärfvorgang der maximale Verschleiß am Umfang der Zähne bestimmt. Hierzu werden alle Zähne am Umfang mittels Mikroskop untersucht und im Anschluss protokolliert.
Des Weiteren werden erkannte Verschleißmarken markiert und das Maximum als Messwert ausgegeben. Dieser maximale Verschleiß dient dann in der Werkzeugschleifmaschine als Kenngröße für den Abschliffbetrag beim Nachschärfen. Somit wird das Werkzeug nur so weit nachgeschliffen, wie dies zur Gewährleistung einer durchgehend scharfen Schneidkante notwendig ist. Es wird vermieden, dass am Werkzeug zu wenig weggeschliffen wird und einzelne Zähne noch Verschleißmarken aufweisen oder, dass aus Sicherheitsgründen unnötig viel weggeschliffen wird und so die Lebenszeit der teuren Werkzeuge unnötig verkürzt wird.
Anschließend unterziehen wir Ihre Werkzeuge einer weiteren Kontrolle auf Restverschleiß oder Beschädigungen nach dem Nachschärfen. Dann erfolgt das Beschichten der Werkzeuge. Im Anschluss an das Beschichten wird eine Endkontrolle durchgeführt. Hier prüfen wir nochmals auf eventuelle Beschädigungen, um Ihnen eine fachgerechte Instandsetzung zu gewährleisten und Ihnen einwandfreie Ware zu garantieren.