Entsorgung
Abfalltransporte gemäß § 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG.
Klein- und Großkläranlagen, Abwasser-Sammelgruben, Leichtstoffabscheider, Fettabscheider, Öl-, Benzin- und Koaleszenzabscheider. Anerkannter Entsorgungsfachbetrieb mit Gütesiegel. Erstellung der erforderlichen Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere.