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Notschalter NS 4

Notschalter NS 4

Verwendung Der Schalter ist ein Notschalter. Er dient zum Schalten von Steuerstromkreisen bei Förderanlagen und ermöglicht, dass im Gefahrenfalle die Anlage mittels Reißleine schnell und sicher zum Stillstand gebracht werden kann. Aufbau  Wartungsfreier Aufbau  Graugussgehäuse mit zwei Befestigungsfüßen  Doppelhebel für Zugseil  Schaltsperre  Schaltstellungsanzeige Aufbau & Montage  Gussgekapselte Ausführung  Elektronischer Teil aus einem Stößeltaster  Betätigungskraft wahlweise 100, 140 oder 190 N  Lageunabhängige Montage
Sicherheitsprüfung

Sicherheitsprüfung

Wir prüfen die elektrische Sicherheit, z.B. nach Normenreihen EN 60335 und EN 60745, sowie die mechanische und funktionale Sicherheit nach nationalen und internationalen Normen. Wir prüfen Ihre Geräte, Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeuge, Energiespeicher und vieles mehr auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen. Unser Labor ist DAkkS-akkreditiert und vom IECEE im CB-Scheme u.a. für die Scopes BATT, HOUS, LITE, MED, MISC, MEAS, OFF, TRON, SAFE und TOOL anerkannt. Wir besitzen weiterhin die Befugnis der ZLS, GS-Prüfungen nach ProdSG durchzuführen und GS-Genehmigungsausweise auszustellen.
ELEKTRISCHE FLUCHTWEGSICHERUNG

ELEKTRISCHE FLUCHTWEGSICHERUNG

Notausgänge in Flucht- und Rettungswegen ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen, den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten um den in Gefahr geratenen Menschen zu helfen. Fluchttüren und Notausgänge müssen ohne Hilfsmittel jederzeit von innen zu öffnen sein. Zusätzlich sind unterschiedliche Forderungen nach Sicherung, Überwachung und Kontrolle der Türen zu erfüllen. Im Notfall werden Fluchttüren automatisch, zentral oder von Hand an der Tür, entriegelt. Bei Missbrauch oder unbefugtem Öffnungsversuch wird Alarm ausgelöst. Zum Einen müssen die flüchtenden Personen die Tür schnellstmöglich begehen können, zum Anderen muss sichergestellt werden, dass die Türflügel anschließend – entsprechend den Brandschutzrichtlinien – wieder verschlossen werden. Dazu kommt die Notwendigkeit der versicherungstechnischen Verriegelung – den vollen Versicherungsschutz gibt es nur bei "richtig" verschlossenen Türen.