Hinweise Personalvermittlung / private Arbeitsvermittlung
Jeder Arbeitsuchende hat die Möglichkeit, neben dem zuständigen Betreuer bei der Agentur für Arbeit einen privaten Arbeitsermittler in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit (AVGS) zusteht, übernimmt die Agentur für Arbeit alle Kosten für eine Vermittlung in Arbeit, für die der Arbeitsvertrag innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des AVGS unterschrieben wurde. Nutzen Sie konsequent diese Möglichkeit, insbesondere dann, wenn Sie nicht sofort eine passende Arbeitsstelle gefunden haben und von einem seriösen Arbeitsvermittler zur Bewerbung aufgefordert werden. Mit der Inanspruchnahme eines oder mehrerer seriöser Vermittler erhöhen Sie nur Ihre Chancen auf einen erfüllenden gut bezahlten Arbeitsplatz.