Nachtparktafeln und Schulbusschilder
Gemäß § 17 (4) StVO und § 51c StVZO müssen Kraftfahrzeuge, Anhänger und Züge, sowie Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die bei Dämmerung und Dunkelheit innerorts abgestellt werden, mit bauartgeprüften Nachtparktafeln gekennzeichnet werden. SSM® Nachtparktafeln erhalten Sie in den geprüften Ausführungen der Form A, 423 x 423 mm, mit Reflexfolie RA2 oder der Form B, 285 x 285 mm, mit Reflexfolie RA3. SSM® Schulbusschilder entsprechen der BO-Kraft – Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – §33 (4) und Kennzeichnen die Schulbusse, mit denen unsere Kinder täglich zur Schule gefahren werden.