PLANUNG UND KONZEPTERSTELLUNG
Der Gesetzgeber hat für die Errichtung von Gebäuden und deren Nutzung unterschiedliche Vorschriften zu annähernd gleichen Fragestellungen erlassen. So werden brandschutztechnische Anforderungen auch im baulichen Arbeitsschutz durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Im Bauordnungsrecht sind diese jedoch nicht berücksichtigt. Dies führt regelmäßig zu Konflikten.
Bei den brandschutztechnischen Anforderungen an ein Gebäude müssen die vom Gesetzgeber in der Bauordnung geforderten Schutzziele betrachtet werden: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“
Die Arbeitsstättenverordnung hingegen verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Dafür werden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten definiert.
Im Bauordnungsrecht wird eine spezifische Nutzung für ein Gebäude genehmigt, wogegen im Arbeitsschutz die Nutzung als Arbeitsstätte für den Arbeitnehmer betrachtet wird.
Wir unterstützen Sie sowohl in der Planungs- und Bauphase als auch im Betrieb der Arbeitsstätte, die gesetzlichen Verpflichtungen aus Sicht des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit schutzzielorientiert und wirtschaftlich umzusetzen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Brandschutzkonzept
Flucht- und Rettungsplan
Feuerwehrplan
Laufkarten