42. BImSchV
42. Bundesimmissionsschutz Verordnung
zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Verdunstungskühlturm und Kühlturm. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Betriebstagebuch
Sehr geehrte Kunden,
Diese Information betrifft die oben genannte Verordnung zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern die
ab 19. August 2017 gesetzlich verankert und bindend ist.
Das Kabinett stimmte am 22.3.2017 der 42. BImSchV zu, durch die eine bundeseinheitliche
Verordnung die Anwendung der Technik und die Umsetzung von technischen und
organisatorischen Pflichten beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und
Nass-abscheidern regelt. Damit besteht für jeden Betreiber eine gesetzliche Pflicht zur
Überwachung und Dokumentation der Hygiene und hygienetechnischen Maßnahmen in
Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen!
Durch diese Verordnung werden Vorgaben für die Anlagen und den Betrieb hinsichtlich
der Vorbeugung des Austritts von Legionellen bindend, und die Richtlinie VDI 2047 in eine
gesetzliche Verordnung überführt.
Hintergrund hierfür sind jährlich mindestens 110 bekannte Legionellen-infektionen mit
mehreren Todesfällen.
Für die Umsetzung der 42. BImSchV ist der Betreiber verantwortlich! Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme sind so zu betreiben, dass Verunreinigungen durch Mikrobiologie
und insbesondere Legionellen nach dem Stand der Technik vermieden werden. Hierzu
werden umfangreiche Anforderungen an den Betrieb gestellt, wie u.a.:
• Regelmäßige Legionellenuntersuchung
• Umsetzung der Vorgaben gem. VDI 2047
• Führung eines Betriebstagebuchs
• Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts
Werden die Anlagen nicht korrekt gem. Vorgaben betrieben, handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeit nach § 62 Absatz 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Gerne informieren und unterstützen wir sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen
gemäß 42. BImSchV.
Vereinbaren sie einen Gesprächstermin mit unseren hygienisch fachkundigen
Experten gem. VDI 2047 Blatt 2 und fordern sie unsere Fachinformation an!