4. Reiseversicherungen
4.1 TUI weist darauf hin, dass der Kunde bei Stornierungen eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen kann, um das Kostenrisiko zu minimieren.
4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Regel nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen Abbruch der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann, auch wenn dieser unverschuldet ist. Eine Reiseabbruchversicherung muss normalerweise separat abgeschlossen werden.
4.3 TUI empfiehlt außerdem, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
4.4 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten enthalten können. Dies beinhaltet zum Beispiel Haftungsausschlüsse bei Vorerkrankungen, die Verpflichtung zur sofortigen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, sofern er keine falschen Angaben bezüglich der Versicherungsbedingungen gemacht hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund gültiger Versicherungsbedingungen das Recht hat, Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern.