Feuerlöschgeräte
Mobiler Prüfdienst - Prüfung alle zwei Jahre
Tragbare Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden. Nach § 20 Z 5 der Versandbehälterverordnung müssen Sachkundige – im Regelfall alle zwei Jahre – eine Überprüfung vornehmen. Wie das geschieht, ist in ÖNORM F 1053 geregelt, die seit 1. November 2004 in aktualisierter Fassung vorliegt. Sie behandelt Überprüfung, Instandhaltung und Kennzeichnung tragbarer Feuerlöscher sowie die Überprüfungsplakette. Weitere Prüfkriterien werden in den Prüf- und Füllvorschriften der Erzeuger geregelt. Nach Feststellung der Einsatzbereitschaft wird die einwandfreie Funktion des Feuerlöschers durch eine Überprüfungsplakette bestätigt.
Füllungen und Reparaturen werden in unserer durch den TÜV Österreich zertifizierten Werkstätte durchgeführt.
Durch die EDV-mäßige Erfassung unserer Kunden- und Prüfdaten garantieren wir eine optimale Kundenbetreuung.
Zur jeder Überprüfung stellen wir einen Standortliste aus, die den Standort, die Typenbezeichnung, das Baujahr, die Gerätenummer und die durchgeführten Arbeiten beinhaltet.