Finden Sie schnell schalldichte tür für Ihr Unternehmen: 2 Ergebnisse

Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Schallschutz

Schallschutz

Effektive Lösungen für Fenstersysteme: Reduzieren Sie Lärm und schaffen Sie Ruhe Für eine ruhige und angenehme Umgebung sowohl beim Schlafen als auch am Büroarbeitsplatz sind Fenster mit Schallschutz und Schalldämmung unerlässlich. Durch den Einsatz von hochwertigen Fenstern kann der Lärm von draußen effektiv reduziert werden. Dies schafft eine zusätzliche Barriere für den Schall und minimiert die Geräusche, die ins Innere gelangen. Zusätzlich zum Schallschutz ist es wichtig, dass die Fenster eine Lüftungsfunktion bieten. Eine gute Belüftung ist für ein gesundes Raumklima unerlässlich. Moderne Fenstersysteme ermöglichen es, frische Luft hereinzulassen, ohne dass dabei der Schallschutz beeinträchtigt wird. Dies kann durch spezielle Lüftungsklappen oder -öffnungen erreicht werden, die den Luftaustausch gewährleisten, aber gleichzeitig den Schallisolierungseffekt der Fenster erhalten. Bei Backmann haben wir uns innerhalb der letzten 20 Jahre auf die Herstellung und Montage von Schallschutzfenstern spezialisiert und können Ihnen mit umfangreicher Erfahrung dabei helfen. Geschlossene Schallschutzfenster Abgesichert mit Fenstern von Backmann Aufgrund von Prüfzeugnissen werden Glasaufbauten und Profile in Verbindung mit Ihren Bauvorgaben abgeglichen und bewertet. Wir berücksichtigen hierbei die Anforderungen an zusätzliche Vorhaltemaße, die abhängig von den Fenstergrößen und den Profilkombinationen erforderlich sind. Kastenfenster von Backmann Die Sonderkonstruktion die vieles möglich macht Die maximal mögliche Schalldämmung eines Fensters liegt bei 48 dB. Darüberhinausgehende Anforderungen können nur mit Kastenfenstern erreicht werden. Hierbei sind Werte bis 63 dB möglich. Bei Hafen-City-Fenstern werden neben der Forderung an die Schalldämmung des geschlossenen Fensters, Anforderungen an die Schalldämmung im geöffneten Zustand des Fensters gestellt. Hierzu gibt es folgende Ausführungsvarianten: bis 10 dB Realisierung über eine Kipp- oder Drehbegrenzung des Flügels. bis 16 dB wie vor, jedoch mit einer akustisch wirksamen Laibungsauskleidung. Sonderlösungen über Parallelabstellung des Flügels nachweisbar. bis 24 dB Kippbegrenzung mit außen vorgelagerter Prallscheibe. bis 34 dB Kastenfester Konstruktion in Hafen-City-Ausführung. Für die vorgenannten Ausführungen sind durch uns Baustellenprüfungen beauftragt worden, um diese für die jeweiligen Baustellen nachweisen zu können. Unter anderem wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Prallscheibenkonstruktionen mit und ohne Absturzsicherung, 3 Baustellenprüfungen Kastenfenster oder Hafen-City-Fenster, 2 Einzelprüfungen beim ift Rosenheim und Baustelle Laubengangtüren mit verschiedenen Schallschutzanforderungen, 3 Baustellenprüfungen Fugenschalldämmung (Rsw) mit beidseitiger Folienabklebung und Mineralwolle bzw. PU-Schaum Schalldämmung von großflächigen gekoppelten Fenstern Das Hafen-City-Fenster® Entspannung für die Ohren Der ständige Grundlärm der urbanen Wohnbebauung belastet nachweislich. Mit dem Kastenfenster Hafen-City-Fenster® wird ein extrem hoher Schallschutz erreicht. Mit bis zu 63 dB Lärmdämmwert sorgt das Fenster sowohl in Büros als auch im eigenen Heim für entspannte Ruhe, insbesondere innerhalb von dichter Bebauungen auch in nächster Nähe zu Industriegebieten. Ruhiges Arbeiten Schallschutz im Office Entdecken Sie die Vorteile