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Regelmäßiger Schlauchtausch Ihrer Hubarbeitsbühne

Regelmäßiger Schlauchtausch Ihrer Hubarbeitsbühne

Hydraulik-Schlauchleitungen sind sicherheitsrelevante Bauteile, bei deren Mangel sich immer wieder Unfälle und Umweltschäden ereignet haben. Bedingt durch Druckimpulse, Verschleiß, Alterung oder Beschädigungen stellen Hydraulikschlauchleitungen besondere Gefahren für Mensch und Umwelt dar. Aufgrund dessen wurde in der Sicherheitsregel ZH1/74 bez. der DGUV Regel 113-020 eine maximale Verwendungsdauer von 6 Jahren als Richtwert für Schlauchleitungen mit normalen Anforderungen festgelegt. Diese wurde in die Betriebsanleitung unserer RUTHMANN STEIGER® mit aufgenommen. Der Betreiber hat demnach dafür zu sorgen, dass Hydraulikschlauchleitungen in den angegebenen Abständen ausgewechselt werden. Dies stellt eine Schutzmaßnahme nach § 6 ArbSchG dar. Nach dem Umweltschadensgesetz haftet jede natürliche oder juristische Person für einen Umweltschaden in den Bereichen Biodiversität, Boden und Gewässer unabhängig davon ob die Gesundheit oder das Eigentum Dritter geschädigt wurde. Verantwortlich ist jede einzelne im Unternehmen tätige Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder bereits die Gefahr eines Umweltschadens verursachen kann. Das heißt, der Verantwortliche muss nicht nur die Gefahren abwehren und den eingetretenen Schaden sanieren, sondern auch die Kosten dafür tragen. Kontrollieren Sie rechtzeitig und regelmäßig den Zustand der Hydraulikschläuche. Wir empfehlen einen Tausch der Hydraulikschläuche in einem Intervall von 6 Jahren.