Asbest / Eternit
Asbest/Eternit - Entsorgung
AVV-Kapiel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1706:
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
AVV-Abfallschlüssel 170605*:
Asbesthaltige Baustoffe, Eternit
Erläuterung:
Asbest (altgriech., asbestos, „unvergänglich”) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die an vielen Stellen der Erde in der Erdkruste eingebettet sind. Die Faser des Magnesioriebeckits oder Krokydoliths aus der Gruppe der Hornblenden (auch Blauasbest genannt) ist bläulich, die Faser des Klinochrysotils (Serpentingruppe) ist weiß oder grün. Weitere zum Asbest zählende Minerale sind Grunerit (Amosit, Brauner Asbest), Anthophyllit und Aktinolith.
Gesundheitsschädlichkeit:
Beim Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Gelangen diese in die Lunge, können sie schon bei geringer Belastung die so genannte Asbestose auslösen. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Bindegewebes, welche Atemnot, Lungenfunktionseinschränkungen und in schweren Fällen Ateminvalidität zur Folge haben kann. Sie erhöht ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Exposition zusammen mit anderen Schadstoffen kann das Lungenkrebsrisiko noch vergrößern. So ist bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko bei Asbestbelastung wesentlich höher als bei Nichtrauchern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser des Pleuramesotheliom, eines Tumors des Rippen- und Lungenfells.
Gesundheitsschädlich ist nur das Einatmen der Asbestfasern, die natürlich oder durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden. Der Abriss des Gebäudes der in Köln oder des Palastes der Republik in Berlin erfolgte wegen der Gesundheitsschädlichkeit von Asbest, da hier vor allem schwach gebundener Spritzasbest verbaut war. Hier ist – im Gegensatz zu (in Zement) fest gebundenem Asbest - eine Innenraumbelastung durch freigesetzte Fasern wahrscheinlicher und oft auch gegeben.
Asbestzement (wichtigster Handelsname "Eternit") ist auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und bleibt bei unterbleibender mechanischer Bearbeitung und in intakter Form (nicht verwittert etc.) weitgehend ungefährlich. Beispiele sind der Brandschutz im ICC / Berlin, die Eternit-Abluftkanäle in den DDR-Plattenbauten sowie sehr viele Gebäude mit Dach- oder Wandverkleidungen aus Eternit (ehemals Asbestzement). Bei diesen Anwendungsfällen handelt es sich um fest gebundene Asbestprodukte (mit Hilfe von Zement), der Faseranteil beträgt bis zu 15 %. Besonders gefährlich sind dagegen Produkte mit schwach gebundenem Asbest, da sie einen Faseranteil von 60 % und mehr besitzen und diese leicht abgeben.
Unterscheidung/Deklaration:
Asbesthaltige Stoffe sind weiß bis grau (sofern nicht gefärbt), zeigen mindestens im Anbruch faserige oder wollartige Strukturen, sind nicht brennbar und verkohlen auch nicht, fühlen sich fettig an, ohne dass die Haut fettig wird.
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Dichte:
Asbest/Eternit hat in Regel eine Dichte von 0,7 to/m³ (Angabe ohne Gewähr)
Beseitigung:
Laut dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG vom 15.7.2006 wird diese Fraktion als "gefährlicher Abfall", ehem. als "besonders überwachungsbedürftiger Abfall" bezeichnet und unterliegt dem Nachweisverfahren über Entsorgungsnachweise bzw. Begleit- und Übernahmescheine. Jener Abfall ist in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem "*" gekennzeichnet. Das Verfahren wird in der Zentralen Stelle Abfallüberwachung (ZSA) des Landesamtes für Umweltschutz (LFU), behördlich überwacht.
Die Beseitigung von überlassungpflichtigen Asbest-Abfällen erfolgt per Andienung im Sinne der TRGS 519 und dem Merkblatt Länderarbeitgemeinschaft Abfall (LAGA). Das bedeutet u. a., dass aus bestimmten Herkunftsgebieten wie z. B. in Nürnberg, Fürth und Erlangen, bestimmte zugelassene Deponien zwingend, zur fachgerechten Entsorgung, vorgeschrieben sind. Zum einen muss mit der Deponie Süd, Nürnberg verfahren werden. Zum anderen mit der Deponie Herzogenaurach. Die Anlieferung muss in staubdichten BigBags erfolgen und darf nicht geschüttet noch geworfen werden. Dieses gesundheitsschädliche Material muss per Ladekran oder geeignetem Hebezeug entsorgt werden, um die Verbreitung der lungengängigen Asbestfasern zu vermeiden.
Als Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir natürlich die Voraussetzungen für die gesetzeskonforme Entsorgung von Asbest.
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Quellen:
AVV-Verzeichnisverordnung
Wikipedia
Die angegebenen AVV-Schlüssel-Nr. sind exemplarisch zu verstehen. Die AVV-Nr. und die damit verbundene Deklaration kann abweichen und richtet sich nach dem zu entsorgenden Abfall.