Dämmung der obersten Geschoßdecke
Seit Einführung der EnEV (Energie-Einspar-Verordnung) 2009 ist für abschließende Bauteile zu unbeheizten Dachräumen mit Steildächern ein Mindest-Wärmeschutz von 0,24 W/(m² K) vorgeschrieben. Diese Vorgabe gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Sanierungen, sobald mehr als 10% der Dachfläche erneuert werden.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke mit speziellen Dachbodenelementen ist eine effektive, wirtschaftliche und vergleichsweise unkomplizierte wie auch schnell umsetzbare Maßnahme diese Forderungen sicher zu erfüllen und so wirkungsvoll Energie einzusparen.
Die Verbundelemente bestehen aus einer 12,5 mm Spezialgipsplatte sowie einer aufkaschierten Dämmung aus EPS. Die Elemente werden einlagig verlegt – direkt auf dem Rohboden und ohne Verklebung. Ein Stufenfalz vermindert die Wärmeverluste, ist jedoch gleichzeitig so diffusionsoffen ausgelegt, dass Kondensatschäden vermieden werden. In nur einem Arbeitsgang werden so die Anforderungen nach EnEV 2009 erreicht. Als bedingt begehbare Dämmschicht ist das Dachbodenelement für unbeheizte Dachböden auf Massiv- und Holzboden geeignet und der Dachboden kann als Abstellfläche genutzt werden.