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Amtliche Vermessungen

Amtliche Vermessungen

Als wichtiger Bestandteil des Grundbuches informiert die amtliche Vermessung über Lage, Form und Inhalt der Grundstücke. Die amtlich beglaubigten Originalpläne werden laufend aktualisiert und dienen als unentbehrliche Grundlage bei der Projektierung und Prüfung von Bauvorhaben. Unser Nachführungsgebiet umfasst folgende Gemeinden mit den zuständigen Sachbearbeitern: Balgach (Flurin Kressig) Buchs (Urs Bless) Diepoldsau (Hansruedi Eggenberger) Eichberg (Peter Bötschi) Gams (Martin Lenherr) Grabs (Urs Bless) Altstätten (Peter Bötschi) Marbach (Peter Bötschi) Nesslau (Martin Lenherr) Oberriet (Hansruedi Eggenberger) Rebstein (Peter Bötschi) Rüthi (Nicolas Rothenberger) Sennwald (Martin Lenherr) Sevelen (Urs Bless) Wildhaus-Alt St. Johann (Martin Lenherr) Grenzmutation, -rekonstruktion und Gebäudeaufnahmen Grenzmutation Möchten Sie ein Grundstück aufteilen oder den bestehenden Grenzverlauf ändern, können Sie dies beim Grundbuchamt veranlassen. Gerne beraten wir Sie und machen einen Vorschlag, damit Sie Ihr Grundstück nach Ihren Vorstellungen mutieren können. Ablauf: Entgegennahme des Auftrages durch das Grundbuchamt in der Gemeinde, wo Ihre Parzelle liegt Absprache mit Grundeigentümer Vermessung und setzen der neuen Grenzzeichen Berechnung der Grenzpunkte, Flächenberechnung Nachführung aller Planwerke, Register und EDV-Daten Erstellung der Mutationsakten mit Messurkunde Grundeigentümer unterzeichnet Messurkunde auf dem Grundbuchamt Kosten: Die Kosten für die Vermessung eines Grundstückes richten sich nach der Honorarordnung HO 33, welche vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen in Kraft gesetzt wurde. Dieser Tarif ist für den Geometer verbindlich. Eine detaillierte Kostenrechnung wird jeweils der Rechnung beigelegt. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Richtwert: Aufteilung eines Grundstückes in 2 Parzellen: ca. CHF 1600.- Grenzrekonstruktion Grenzpunkte sind durch Marksteine, Bolzen oder Röhren im Boden versichert. Durch Bauarbeiten können diese beschädigt oder ganz entfernt werden. Anhand von EDV Daten und modernsten Vermessungsgeräten lässt sich jeder Grenzpunkt zentimetergenau an seinem ursprünglichen Ort rekonstruieren. Das Abstecken und Neusetzen der Grenzpunkte darf nur durch den Geometer ausgeführt werden. Die Kosten für eine Rekonstruktion trägt im Normalfall der Verursacher. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Gebäudeaufnahmen Gebäude werden ebenfalls im Grundbuchplan dargestellt. Dies ist als Grundlage für Übersichtspläne, Karten oder das Einmessen von Leitungen wichtig. Neubauten, Anbauten oder Abbrüche werden uns vom Grundbuchamt gemeldet. Ablauf: Auftrag des Grundbuchamtes, üblicherweise nach einer Schätzung Einmessung und Aufnahme des Gebäudes Auswertung der Aufnahmedaten Nachführung aller Planwerke, Register und EDV-Daten Kosten: Gemäss HO 33 (unter Grenzmutation beschrieben), die Anzahl der Gebäudeecken ist massgebend. Richtwert: Neubau Wohnhaus: ca. CHF 800.- Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung
Möbel

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BÜHNENBAU

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