BAUMFÄLLUNG
Unter einer Baumfällung versteht man das bodennahe Absägen eines Baumes, doch wie man einen Baum fällen kann, unterscheidet sich von Baum zu Baum, von Standort zu Standort.
Vor der tatsächlichen Fällung steht das Begutachten des Baums und des Umfelds: Wie kommen wir an den Baum heran – ist der Baum mittels Seilklettertechnik oder Hebebühne zu fällen? Wie weit ist der Entsorgungsweg? Wie hoch ist der Baum und wie dick der Stammumfang? Ist er noch vital, am absterben oder bereits abgestorben? Wird eine Baumfällgenehmigung gebraucht? Und wie herausfordernd ist die Fällung: Ist der Fallbereich unter dem Baum frei oder stört eine Gartenhütte darunter, steht der Baum dicht an einem Haus, an der Straße oder über Parkplätzen? All diese Faktoren beeinflussen den Aufwand der Baumfällung und somit auch die Kosten dafür.
Bevor wir dazu raten, einen Baum zu fällen, wird er von uns genau begutachtet.
Sollte es nicht mehr möglich sein, den Baum zu erhalten – sei es aufgrund von Baumpilzen, Krankheiten oder sonstigen Schäden – so muss dieser aufgrund der Verkehrssicherheitspflicht gefällt werden. Auch Bauvorhaben können Grund für eine Baumfällung sein. Vor jeder Fällung sind artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. In einigen Fällen muss dabei bei der »Unteren Naturschutzbehörde« oder der zuständigen Gemeinde eine Fällgenehmigung beantragt werden: Abhängig ist das je nach Baumschutzsatzung von Stammumfang und Baumart.