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Kosten einer Alarmanlage in der Steuererklärung

Kosten einer Alarmanlage in der Steuererklärung

Beim Kauf einer Alarmanlage mit Einbau sind die Kosten für die Arbeitszeit der Monteure vollständig absetzbar. Handwerkerleistungen nahezu jeder Art können vom Hauseigentümer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bringt eine kleine Ersparnis und relativiert ein wenig die Mehrkosten für eine zertifizierte Alarmanlage vom Fachmann. Die Arbeitszeit für die Wartung und Reparatur der Anlage fallen später auch mit hinein. Die Gegenrechnung mit den Einnahmen ergibt in der Regel eine Erstattung von etwa 20 % der angesetzten Kosten über Arbeitszeit.