Baffeln für die Industrie und Abfüllhallen
Baffeldecken finden überwiegend Verwendung in Räumen, die eine sehr schlechte Raumakustik aufweisen und dort, wo sich Schallschutzkapseln oder Teileinhausungen durch Produktionsabläufe nicht eignen.
Nach den Unfallverhütungsvorschrift „Lärm (VBG 121)“ wird verlangt, dass die Arbeitsräume so gestaltet werden, dass die Schallausbreitung nach den fortschrittlichsten, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird, wenn eine Lärmgefährdung (ortsbezogener Beurteilungspegel Leq = 80 dB/A) der Versicherten besteht.
Die Nachhallzeit t ist die gemessene Zeiteinheit, in der ein erzeugtes Geräusch nach dem Abschalten um 60 dB abfällt.
Je kürzer die Nachhallzeit in einer Halle ist, je größer sind die äquivalenten Absorptionsflächen.
Die Absorptionskoeffizienten sollten mindestens a 0,83 betragen.
Empfohlen wird eine Nachhallzeit im relevanten Frequenzbereich zwischen 500 Hz – 8000 Hz, t = ca. 0,6 sec. bis 1,0 sec.
Die Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nachhallzeit.
Bei Verwendung von geringeren Absorptionsflächen steigt automatisch die Nachhallzeit u. resultierend daraus verschlechtert sich auch die Pegelabnahme im Maßpfad.
D.h. beim Vergrößern der Baffelabstände (Abnahme der äquivalenten, erforderlichen Absorptionsflächen) verschlechtert sich entsprechend die Nachhallzeit u. die Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung.
Daher halten wir es für erforderlich, so auch die Vorgehensweise unserer akustischen Berechnung, dass die Nachhallzeit t = 0,6 sec. (bis max. 0,80 sec.) nicht übersteigen sollte u. die Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung um jeweils ca. 4 dB abnimmt.
Damit sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft u. der UVV – Lärm, insbesondere der § 5, der Unternehmer hat die Arbeitsräume so zu gestalten, dass die Schallausbreitung nach den fortschrittlichsten, in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird, wenn eine Lärmgefährdung der Versicherten besteht o. zu erwarten ist, voll erfüllt.