Hundehaftpflicht - Versicherung: falls Ihr haariger Mitbewohner doch mal seine Manieren vergisst
Sie kennen sicher diesen Satz:
"Der will doch nur spielen"
. Meistens stimmt es, manchmal aber eben auch nicht. Fakt ist: Selbst die wohlerzogensten Vierbeiner können mal aus der Reihe tanzen und z. B. vor ein Auto laufen. Als Halter haften Sie, unabhängig von Ihrem Verschulden, für alle Unfälle, Verletzungen und Sachschäden, die Ihr Hund verursacht. Wie wichtig die Abdeckung der genannten Schäden ist, spiegelt sich auch in den häufigsten Schadensfällen wider: Verletzungen von anderen Hunden, kleinere Sachschäden und Verletzungen bei Menschen belegen hierbei die ersten Plätze
Tierhalterhaftpflichtversicherung - wann wird gezahlt
Gezahlt wird, wenn Ihr Hund einen der folgenden Schäden verursacht:
Sachschaden (z.B. Ihr Hund beißt einen anderen Hund, der tierärztlich versorgt werden muss)
Personenschaden (z. B. Ihr Hund beißt den Postboten, welcher daraufhin nicht nur ärztlich versorgt werden muss, sondern auch noch 2 Wochen krank geschrieben ist) oder
Vermögensschaden (z. B. Ihr Hund verursacht einen Autounfall, der beteiligte Autofahrer ist selbstständig, kann dadurch seinen Termin nicht wahrnehmen und ihm entgeht ein Auftrag)
Darauf sollten Sie bei der Hundehaftpflicht -
Versicherung achten:
es gibt Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung
Mietschäden an Gebäuden (z. B. Ihr Hund zerkratzt die Tür in Ihrer gemieteten Wohnung)
Mietschäden an beweglichen Sachen (z. B. Hund beschädigt das Bett im gemieteten Ferienobjekt)
kein Leinenzwang (sonst zahlt die Versicherung bei einem entstandenen Schaden nur, wenn der Hund angeleint war)
Ausfalldeckung ab 1 Euro Schadenhöhe (Ihre eigene Hundehaftpflichtversicherung übernimmt z. B. die Tierarztkosten für Ihren Hund, wenn dieser von einem anderen Hund gebissen wurde, der Hundehalter jedoch keine Haftpflichtversicherung besitzt und auch sonst zahlungsunfähig ist)
in folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung fü