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Ultraschallprüfung

Ultraschallprüfung

Dient zum Auffinden von Inhomogenitäten und Fehlstellungen aller Art im gesamten Querschnitt sowie auf den Oberflächen von Prüfgegenständen aus schallleitfähigen Werkstoffen. Das Verfahren beruht auf der Wechselwirkung zwischen einem in den Prüfling eingebrachten Ultraschallimpuls und dessen Reflexion, Abschattung, Brechung oder Schwächung beim Auftreffen auf Grenzflächen, Ungänzen bzw. die Oberfläche eines anderen Werkstoffes. Diese Beeinflussung kann in Impuls-Echo-Technik, Durchstrahlungs- oder Resonanztechnik gemessen werden. Laufzeitmessungen ermöglichen auch die Bestimmung von Wanddicken und Werkstoffkennwerten.
Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen

Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen

Kurs zum Erwerb der Sachlunde als Laserschutzbeauftragter für medizinische und kosmetische Anwendungen. Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in Medizin und Kosmetik sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 nach OStrV ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu benennen und schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, ist bei den zuständigen Ärztekammern zertifiziert und ist von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt. Teilnehmer aus dem kosmetischen Bereich sollten die Anforderungen gemäß TROS Laserstrahlung erfüllen (2 Jahre Berufsausbildung und zweijährige Berufserfahrung im technischen, medizinischen oder kosmetischen Bereich).