Professionelle Solarpanel-Reinigung
Die Reinigung von PV-Modulen wird unter bestimmten Rahmenbedingungen und durch Umwelteinflüsse notwendig. Verschmutzte Module erzielen eine geringere Leistung als saubere Module, weil die Lichteinkopplung in das Modul nicht mehr so intensiv stattfindet. Es verringert somit verhältnismäßig die Einnahmen des Anlagenbetreibers aus der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Verschmutzungen der Module treten besonders in Bereichen mit vermehrten Staub- und Schmutzanteilen in der Luft auf: Zum Beispiel in Regionen, die sich in der Nähe von Industrieanlagen, Kraftwerken oder entlang von Bahntrassen befinden. Ebenfalls hoch sind die Belastungen mit verschmutzter Luft in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben, die durch Stäube aus dem Stall, von Futtermitteln, durch Einstreu (Milchviehställe) oder durch Ernterückstände verursacht werden. Stäube bestehen hautsächlich aus organischen Verbindungen, wie Fetten, Kohlenhydraten und Proteinen sowie mineralischen Rückständen beispielsweise aus Asche oder Ruß.
Durch Sonneneinstrahlung entsteht eine Erhitzung des Photovoltaik-Moduls, so dass die Stäube sehr stark an der Oberfläche der Module anhaften. Meistens kann dieser starke Verschmutzungsverbund nicht mehr von Regen, Schnee und Wind abgetragen werden. Neue Verschmutzungspartikel verbinden sich so besser mit der bereits verschmutzen Oberfläche als mit der glatten Glasoberfläche selbst. Die Ertragsverluste können im Bereich von 10 bis 15 %, bei extremen Verschmutzungen sogar bis zu 30 % liegen. Es ist sinnvoll, die PV-Anlage zu reinigen, um der Leistungsminderung entgegenzuwirken.
Die Reinigung erfolgt laut Herstellervorgaben umweltschonend mit Reinstwasser bzw. entionisiertem Wasser, ohne Einsatz von zusätzlicher Chemie. Dieses Wasser hat eine hohe Schmutzaufnahme und trocknet streifenfrei ab.
Ertrag, Leistungsverlust und Reinigungskosten einer PV-Anlage (Quelle: Kärcher)
Alle Aufwendungen die beim Betreiben einer Solaranlage anfallen, können steuerlich berücksichtigt werden, dazu zählt auch die Reinigung einer Anlage. Gem. § 4 Abs.4 EStG sind sie als Betriebsausgabe im Rahmen der entsprechenden Einkunftsart § 2 Abs. 1 EStG absetzbar.
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