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NACHBEARBEITUNG

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Honen Läppen Polieren Schweissen Löten . Kleben Trowalisieren
Konservierung

Konservierung

Konservierung Branntweinessig Kaliumbenzoat (E212) Kaliumsorbat (E202) Milchsäure (E270) Natamycin (E235) Natriumacetat (E262) Natriumascorbat (E301) Natriumbenzoat (E211) Natriumpropionat (E281) Sorbinsäure (E200) Sorbitol (E420) Weinsäure (E334) Zwiebelextrakt
Faltenbalg

Faltenbalg

Faltenbalg in kundenspezifischer Ausführung ab Stückzahl 1 Nach Kundenwunsch wird jeder Faltenbalg individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt. Neben den Grundformen I- und U-Faltenbalg, Kastenfaltenbalg und Rundfaltenbalg, realisieren wir auch kundenspezifische Geometrien. Ganz auf Ihren Einsatz abgestimmt, verwenden wir für unsere Faltenbälge spezielle High-Tech-Materialien. So können wir gewährleisten, dass unsere Schutzabdeckungen auch extremen Belastungen wie Hitze, Ölen, Flammen oder feinem Staub standhalten. Unsere jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz im Bereich individualisierter Befestigungen und Führungen bietet Ihnen zusätzliche Flexibilität bei der Maschinenkonstruktion.
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung