Wartung Brand- und Einbruchmeldeanlagen
Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen (BMA) durch zertifizierte
Fachkräfte
Wir warten Ihre Brandmeldeanlage 1x pro Jahr nach DIN 14675 und DIN VDE
0833-2. Durch die Wartung und Inspektion werden Betriebssicherheit und
Funktion gewährleistet.
Damit eine baurechtlich geforderte BMA in Betrieb genommen werden darf,
muss ein Wartungsvertrag nach DIN 14675 abgeschlossen werden. Zudem ist
nur so eine schnelle Instandsetzung bei Störung sichergestellt.
Durch Festpreise werden Wartung und Inspektion zu einer planbaren Größe
und die vorgeschriebene Wartung ist garantiert. Darüber hinaus enthalten unsere Wartungsverträge die detaillierte Dokumentation der Ergebnisse, unsere
Arbeitszeit, sowie An- und Abfahrten.
Wartung und Inspektion von Gefahrenmeldeanlagen
Wir warten Ihre Einbruchmeldeanlage (EMA) fristgerecht nach DIN VDE 0833
und den VdS Richtlinien 2311 und 2227.
Die regelmäßige Wartung von Einbruchmeldeanlagen ist von entscheidender
Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktionieren und einen
optimalen Schutz für Gebäude und Eigentum bieten. Eine gut gewartete
Einbruchmeldeanlage kann potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und so Einbrüche oder unerwünschte Vorfälle verhindern.
Die Häufigkeit der Wartung hängt von verschiedenen Faktoren ab,
einschließlich der Art der Einbruchmeldeanlage, der Umgebung, in der sie
installiert ist, und den Herstellervorgaben.
DIN VDE 0833-3 unterscheidet 4 Grade, während die VdS-Klassen A, B und C in Sicherungsklassen für Haushaltsrisiken (Klasse A-SH 1, 2, 3 und Klasse B-SH 1, 2, 3) und gewerbliche Risiken (Klasse B-SG 1, B-SG 2 sowie Klasse C-SG 3 bis
C-SG 6) unterteilt sind.