UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVP)
Bei Bauvorhaben müssen sowohl während der Planung als auch während der Ausführung verschiedene umweltrechtliche Vorgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden berücksichtigt werden. Dabei muss der Bauherr einen Nachweis bringen, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
Das Ziel eines Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) stellt die Untersuchung der vom Projekt auf die Umwelt generierten Auswirkungen dar. Diese Abklärungen werden von den Behörden meistens bei grösseren und komplexen Bauvorhaben gefordert. Aber auch kleinere Projekte haben Auswirkungen auf die Umwelt und deren Vereinbarkeit mit der Umweltschutzgesetzgebung ist nachzuweisen.
Sind für Ihr Projekt umweltrechtliche Vorabklärungen zu treffen? Wir unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung.
Unsere Kompetenzen:
Abklärungen zur Umweltverträglichkeit bzw. Bewilligungsfähigkeit in Machbarkeits- und Variantenstudien
Erstellung von Umweltverträglichkeitsberichten, Umweltnotizen und Umweltberichten
Beratung und Unterstützung des Bauherrn
Umweltverträglichkeitsprüfung