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Federkabeltrommel

Federkabeltrommel

Für Signalübertragung mit Längen- und Winkelsensoren für Messlängen bis 60 m. Die Federkabeltrommeln dienen je nach Ausführung zur Erfassung von Länge, Neigung und Geschwindigkeit. Sie werden überwiegend eingesetzt für die Vermessung von Teleskoparmen und Auslegern bei Krananlagen und Hubarbeitsbühnen sowie für die Steuerung der Bühnenanlagen in der Veranstaltungstechnik. Die Winkelaufnahme erfolgt z. B. über ein hochauflösendes mikro-elektromechanisches Neigungsmesssystem. Am Ausgang steht in der Standardversion ein Strom- oder Spannungssignal zur Verfügung. Die Längenaufnahme wird nach dem Seilzugmessprinzip vorgenommen. Verwendet wird ein mehradriges Messkabel, das ein- oder mehrlagig auf eine mit Rückzugsfeder ausgestattete Kabeltrommel aufgewickelt wird. Bei großen Messlängen sorgt eine Spindel-Rollenführung dafür, dass bei mehrlagiger Kabelaufwicklung exakt Lage an Lage gewickelt wird. Ausgemessen wird die Anzahl der längenproportionalen Trommelumdrehungen wahlweise mit Spannungs- oder Stromausgang. In baugleicher Ausführung können die Längen- und Neigungswerte auch mit digitalen Gebersystemen erfasst und im Datenformat CANopen ausgelesen werden, auch in redundanter Ausführung für sicherheitsrelevante Anwendungen, z. B. SIL2 gemäß IEC 61508. Die Übertragung der Messdaten und Steuersignale erfolgt über die Kabeladern des Messkabels, die an einem mehrpoligen Schleifringkörper abgegriffen werden und auf Reihenklemmen geführt sind. Alle elektrischen Komponenten sind in einem allseitig geschlossenen Aluminium-Gussgehäuse der Schutzart IP 65 untergebracht.
gekapselte Längenmessgeräte

gekapselte Längenmessgeräte

Bei den gekapselten Längenmessgeräten von HEIDENHAIN schützt ein Gehäuse aus Aluminium den Maßstab, den Abtastwagen und dessen Führung vor Spänen, Staub und Spritzwasser, Schutzart IP 53 nach EN 60529 Elastische Dichtlippen schließen das Gehäuse nach unten ab. Durch Anlegen von Druckluft lässt sich die Schutzart IP 64 erzielen. Der Abtastwagen wird reibungsarm am Maßstab geführt. Eine Kupplung verbindet den Abtastwagen mit dem Montagefuss und gleicht die unvermeidlichen Fluchtungsabweichungen zwischen Maßstab und Maschinenschlitten aus. Die Kupplung ist konstruktiv so ausgeführt, dass in Messrichtung eine hohe Steifigkeit und damit eine hohe Eigenfrequenz der Ankopplung gewährleistet ist.