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Handelswaren

Handelswaren

Als klassisches Systemhaus erhalten sie bei uns jegliche Handelsprodukte aus den Bereichen Bürotechnik, Computer, Drucker, Kopierer usw. und natürlich alle Verbrauchsmaterialien. Als klassisches Systemhaus erhalten sie bei uns neben den genannten Service und Dienstleistungen jegliche Handelsprodukte aus den Bereichen Bürotechnik, Computer, Drucker, Kopierer usw. und natürlich alle Verbrauchsmaterialien. Mit einigen unserer Markenlieferanten haben wir Handels-, Service- und Partnerverträge. Wir haben uns auf bestimmte Hausmarken konzentriert, wo Wartung und Service abgesichert sind. Natürlich erhalten sie bei uns auch IHRE Wunschmarke!
BERATUNG

BERATUNG

Mehr als 20 Jahre Erfahrungen in der eigenen Unternehmensführung sowie in der Beratung unserer anspruchsvollen Mandantschaft aus dem Gesundheitswesen, dem Dienstleistungssektor und dem produzierenden Gewerbe machen uns zu einem starken Partner und wertvollen Begleiter auf Ihrem individuellen Weg zum Erfolg. Die EUMEDIAS AG berät Sie oder Ihr Unternehmen angefangen von der Existenzgründung über die Gestaltung von Veränderungsprozessen bis hin zur Unternehmensabgabe. Erleben Sie unsere Experten in vielfältigen Einsatzgebieten: #Arbeitssituationsanalysen #BetrieblichesGesundheitsmanagement #Prozessanalysen #Bildungsmanagement #DesignThinking   #UnternehmerCoaching   #Personalauswahl   #Prozessoptimierung   #Mitarbeiterbefragung   #Strategieworkshop   #Leitbildentwicklung   #Potenzialanalysen   #Organisationsentwicklung #Zukunftswerkstatt Unser Erfolgsversprechen: Durch die hohe Kompetenzvielfalt unseres interdisziplinären Teams mit wissenschaftlicher und praxisbezogener Expertise garantieren wir Ihnen die besten Erfolgsstrategien. Best Practices Leistungs- und Abrechnungscontrolling im Klinikum Garmisch-Partenkirchen Ein umfassendes Leistungs- und Abrechnungscontrolling ist eine elementare Voraussetzung zur optimalen Abrechnung erbrachter Leistungen und dient der Umsatzsteigerung. In einem Zeitraum von drei Jahren wurden die Abrechnung und das Leistungsangebot des MVZ im Klinikum analysiert und durch eine Optimierung der Organisationsstruktur verbessert. Dabei fanden Ärzte- und Mitarbeitercoachings sowie eine effektive Strategieplanung und -umsetzung statt. Leitbildentwicklung mit der DAF - Curt Schröter Nachf. GmbH Magdeburg Leitlinien sind vereinbarte und festgelegte Werte in einem Unternehmen, die den Führungskräften eine Orientierung geben, um stets im Sinne des Unternehmens sowie der Mitarbeiter zielführend und erfolgreich zu handeln. In Form von zwei interaktiven Workshops entwickelten wir zusammen mit dem Unternehmen ihr eigenes individuelles Unternehmensleitbild für ein gemeinsames und erfolgreiches Handlungs- und Führungsverständnis. Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG Wohlbefinden und Gesundheit sind primäre Schlüsselfaktoren, um bei den Mitarbeitern die Lust auf Leistung zu steigern und somit auch die Produktivität des Unternehmens zu optimieren. Über einen Zeitraum von fünf Jahren entstand durch die konstruktive Zusammenarbeit ein Konzept für das betriebliche Gesundheitsmanagement der MVB. Mit Hilfe von Seminaren zur gesunden Führung, Projekten zur gesunden Schichtarbeit sowie vielfältigen Gesundheitsangeboten wurden die Mitarbeiter intensiv unterstützt und nachhaltig gefördert. Gründung eines MVZ im Krankenhaus Weilheim-Schongau Für eine erfolgreiche Unternehmensgründung bedarf es einer überzeugenden Vision sowie einer effektiven Strategie, aus denen sich die zielführenden Strukturen ableiten lassen. Wir unterstützten das Krankenhaus Weilheim-Schongau bei der Strategieplanung des MVZ und entwickelten eine wirksame Organisationsstruktur. Neben strategischen Beratungen mit der Geschäftsführung waren hierbei auch Coachings auf Chefarzt-Ebene für die Zielerreichung von großem Nutzen. Fördermöglichkeiten der Beratung Unter bestimmten Vorraussetzungen kann Ihr Projekt zur Organisationsentwicklung gefördert werden. Wir sind lizensierte Prozessberater für das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch und darüber hinaus zugelassene Berater für das Förderprogramm WEITERBILDUNG BETRIEB Im Herzen Deutschlands
§ 3 Durchführung der Transporte

§ 3 Durchführung der Transporte

Der Auftragnehmer wird zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem jeweiligen Transportauftrag LKW in ausreichender Anzahl und mit ausreichender Ladekapazität einsetzen. Be- und Entladung der Güter und deren ausreichende Bewachung sowie die Sicherung gegen Schäden während der Fahrt obliegen dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Fahrzeuge während des Transportes jederzeit über ein flächendeckend bestehendes Mobilfunknetz erreichbar sind. Der Auftragnehmer hat zuverlässiges, fachlich geschultes Fahrpersonal (bei Gefahrgut mit entsprechenden Schulungsbescheinigungen) mit gültiger Fahrerlaubnis und mit ausreichender Fahrpraxis einzusetzen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Fahrzeuge für die Auslieferung der zum Transport vorgesehenen Güter geeignet und ordnungsgemäß ausgestattet sind. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Fahrzeuge, Behälter, Auflieger und Zusatzeinrichtungen müssen in technisch einwandfreien Zustand sein und den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, sowie gegebenenfalls den im Transportauftrag ausgewiesenen speziellen Anforderungsprofilen für das zu ladende Gut entsprechen. Der Auftragnehmer versichert ferner, dass für alle von ihm oder etwaigen Subunternehmern zur Beförderung von Seifert-Aufliegern eingesetzten Fahrzeuge ein Anhängerzuschlag entrichtet wird. Vor dem Transport sind die Verkehrssicherheit und die Vollständigkeit der Ausrüstung des Fahrzeugs durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Die vorgeschriebenen oder im Transportauftrag vereinbarten Ausrüstungen/Ladungssicherungen sind bis zum Beförderungsende mitzuführen. Die im Transportauftrag vorgegebenen Be- und Entladetermine sind rechtsverbindlich. Bei zu frühem Eintreffen oder bei Ankunft außerhalb der Arbeitszeit des Empfängers darf nur entladen werden, wenn sich der Empfänger dazu bereit erklärt. Die Verpflichtung zur Ladungssicherung obliegt dem Auftragnehmer. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge mit bordeigenen, vorschriftsmäßigen und zugelassenen Ladesicherungseinrichtungen-/mitteln ausgerüstet sind und dass etwaige zusätzliche Weisungen gemäß Transportauftrag befolgt werden. Die Ladungssicherung ist unmittelbar nach Beendigung des Beladevorgangs und nach jeder Teilentladung durch den eingesetzten Fahrzeugführer durchzuführen. Der Auftragnehmer stellt Seifert im Falle der Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen von Ansprüchen Dritter frei. Ladehilfsmittel (wie z.B. Euro-Paletten und Euro-Gitterboxen) sind je Transportauftrag vom Auftragnehmer zurückzuführen oder beim Empfänger in gleicher Art, Güte und Anzahl Zug-um-Zug zu tauschen. Sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Erfüllung des Transportauftrages eine Rückführung oder einen Tausch der Ladehilfsmittel vorgenommen hat, ist Seifert berechtigt, die nicht zurückgeführten oder nicht ordnungsgemäß getauschten Ladehilfsmittel zu marktüblichen Preisen an den Auftragnehmer zu berechnen.
offiziellen Übersetzungen

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