Inkasso und Forderungsmanagement
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Inkasso und Forderungsmanagement
Welches Inkasso ist das beste Inkasso?
Wir helfen Ihnen Ihre Forderungen durchzusetzen. Inkasso und Forderungsmanagement heißt bei uns nicht nur die effektive Eintreibung von Forderungen im In- und Ausland, sondern auch die gezielte Vorbereitung Ihres Unternehmens durch die Verwendung richtiger Unterlagen wie Bestellungen, Aufträge, AGB und Vertragswerke. Denn: Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Wer war noch mal schneller: der Hase oder der Igel? Der Schnelle oder der Schlaue? Der Schlaue, nicht der Schnelle gewinnt das Rennen – auch im Inkasso. Schnell ist, wer schlau genug ist. Machen Sie sich daher auf unserer Webseite schlau. Schließlich geht es um Ihr Geld. Da darf mit Grips nicht gespart werden. Ihre Inkasso – Anwälte aus Frankfurt am Main.
Anwalt oder Inkassofirma?
Ist das anwaltliche Inkasso besser als das Schuldeneintreiben durch Inkassobüros? Sind Inkassofirmen flinker als Anwälte? Hilft beim Einziehen der Außenstände eher sanfter Druck oder unverhohlene Demonstration der Stärke? Bringt es mehr, selbst den Forderungseinzug zu betreiben? Oder ist ein Outsourcing vom Forderungsmanagement besser? Dunkle Kleidung oder Mahnbescheide? Bonitätsprüfung statt Zwangsvollstreckung gegen Pleitegeier? Haftbefehle oder Ratenzahlungsvereinbarungen?
Fragen über Fragen, die sich zwangsläufig stellen, wenn Sie Ihrem schwer verdienten Geld hinterherlaufen müssen. Die Antwort hierauf ist so schlicht wie tiefsinnig: Das beste Inkasso ist das Inkasso, auf das Sie verzichten können. Wer keine Außenstände hat, muß seinem Geld auch nicht hinterher jagen. So einfach ist das. Nur, wie schaffe ich das?
Der Unterschied im Inkasso durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro konzentriert sich letztlich auf die Frage der Kosten. Beide, Anwalt wie Inkassofirma, können die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit frei verhandeln. Der Anwalt ist im Gerichtsverfahren verpflichtet, nach den gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Inkassofirmen machen üblicherweise nicht die Forderungen eigenständig im Gerichtsverfahren geltend, insbesondere dann nicht, wenn vor Gerichten Anwaltszwang besteht. Anwaltszwang herrscht beispielsweise bei Forderungen über 5.000,00 EUR, so daß bei der Beauftragung eines Inkassobüros und eines Anwalts mehr Kosten entstehen können, also Anwalt und Inkassobüro bezahlt werden müssen. Insbesondere kann es passieren, dass Sie zusätzlich zum Inkassobüro auch noch die außergerichtliche Tätigkeit eines vom Inkassobüro beauftragten Anwalts tragen müssen, wenn nicht vorher diese Position durch Sie geklärt wurde. Daher empfehlen wir, keine Inkassobüros einzuschalten, sondern sich direkt an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Im Falle eines berechtigten Anspruchs steht Ihnen dann auch ein Erstattungsanspruch gegen Ihren Schuldner für die außergerichtliche Tätigkeit Ihres Anwalts zu. Das entspricht dann quasi einer Tätigkeit zum Nulltarif, weil im Falle des Unterliegens der Gegner sämtliche Kosten – gerichtliche wie außergerichtliche – tragen muss, Gerichtskosten ebenso wie die Anwaltsgebühren Ihres Rechtsvertreters.
Buchhaltung oder Chefsache?
Voraussetzung für wenige Außenstände ist eine gute Vorbereitung. Denn zu hohe Außenstände sind eine Folge von viel Arbeit und wenig Absicherung. Dazu muß es nicht kommen. Nehmen Sie Ihr Forderungsmanagement selbst in die Hand. Das Geld in der Firma muß Chefsache sein und bleiben! Jeder Chef, jeder Geschäftsführer, jeder Firmeninhaber muß seine Liquidität und