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...die Ihnen klare Empfehlungen zur Optimierung und Verbesserung Ihrer IT-Umgebung liefern. Mit unserem IT-Gutachten erhalten Sie eine solide Grundlage für fundierte Investitionsentscheidungen, Kostenkontrollen und strategische Planungen in Ihrem Unternehmen.
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Erstellen von fachlichen Bewertungen und Expertisen zu bautechnischen Fragen. --------------------
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Unser Gutachten bietet Ihnen eine professionelle und zuverlässige Bewertung Ihrer Photovoltaikanlage. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Branche garantieren wir Ihnen höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Unsere zertifizierten Fachkräfte sorgen dafür, dass Ihre Anlage fachgerecht bewertet wird und eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von der Leistungsfähigkeit unseres Gutachtens überzeugen.
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Ein Photovoltaik-Gutachten ist eine detaillierte technische Bewertung oder Expertise einer bestehenden oder geplanten Photovoltaik-Anlage. Diese Gutachten werden von uns erstellt. 1. Anlagenbewertung Ein PV-Gutachten kann verwendet werden, um den Zustand und die Leistung einer bestehenden PV-Anlage zu bewerten. Es enthält eine Analyse der Anlagenkomponenten, wie Module, Wechselrichter, Montagesysteme usw., um festzustellen, ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert und effizient arbeitet. 2. Planung und Projektierung Bei der Planung einer neuen PV-Anlage ist ein Gutachten hilfreich, um den geeigneten Standort, die optimale Ausrichtung und den Neigungswinkel der Module zu ermitteln. Es kann auch die erwartete Leistung und Energieerzeugung der geplanten Anlage berechnen. 3. Finanzierung und Versicherung Banken, Investoren und Versicherungsgesellschaften können ein PV-Gutachten verlangen, um die Werthaltigkeit und Zuverlässigkeit einer PV-Anlage zu überprüfen, bevor sie Finanzierungsmöglichkeiten oder Versicherungspolicen gewähren. 4. Schadensbewertung Im Falle von Schäden an einer PV-Anlage, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder Unfälle, wird ein Gutachten erstellt, um den Umfang der Schäden und die notwendigen Reparaturmaßnahmen zu ermitteln. 5. Finanzierung und Versicherung In gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer PV-Anlage kann ein Gutachten als Beweismittel dienen. Ein PV-Gutachten kann eine Vielzahl von technischen Informationen und Analysen enthalten, wie beispielsweise: Technische Daten der Anlage (Leistung, Modultypen, Wechselrichtertypen usw.). Ertragsprognosen und Energieerzeugungsberechnungen. Zustandsbewertung der Komponenten und Sicherheitseinrichtungen. Messergebnisse und Prüfprotokolle. Bewertung der Einhaltung von Normen und Vorschriften. Empfehlungen für eventuelle Optimierungsmaßnahmen oder Reparaturen.
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Gutachten/Expertisen: Schadensfall und -analyse, Korrosion, Wasserschaden, Sanitär- und Haustechnik, Trinkwasserinstallation; öbuv. für Kupfer und Kupferlegierungen; Korrosion, Werkstoff- und Prozesstechnik; Kupferwerkstoffe, Messing, Bronze, Stahl, Edelstahl u.a.; Pressverbindungen, Dach- und Wandverkleidung, verzinkte Oberflächen, Löt- und Schweißverbindungen, Fertigungsaspekte, Wärmebehandlung, Werkstoff- und Prozessoptimierung
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Gutachten - was ist das? Gutachten sind die Analyse und/oder die Zusammenfassung der Ergebnisse einer neutralen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes. Gutachten können aus den verschiedensten Gründen notwendig werden. Sie sind hilfreich bei der Beurteilung einer Situation, z.B. Kauf oder Reparatur, oder liefern eine Entscheidungsgrundlage für Dritte (z.B. Versicherung oder vor Rechtsstreit). Nachstehend finden Sie Details zu einer Auswahl von Gutachtenarten Unfall-Schaden-Gutachten - wann und warum? Eine Reparatur nach einem Verkehrsunfall ist schnell und einfach in Auftrag gegeben. Aber was passiert, wenn der Reparaturumfang nachträglich in Frage gestellt wird? Im KFZ-Haftpflichtfall ist das Recht zur Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen Ihres Vertrauens eindeutig geregelt. Immer wenn die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegt, welche derzeit nach herrschender Rechtsprechung bei 750 € liegt, kann ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden. Selbst unterhalb der Bagatellschadensgrenze kann ein Schadensgutachten gerechtfertigt sein, wenn die Werthaltigkeit Ihres Fahrzeuges eine Reparatur in Frage stellt. Wird das Sachverständigenbüro in einem Haftpflichtfall von Ihnen beauftragt, wird der jeweils aktuellen Rechtsprechung des Schadensrechtes Rechnung getragen. Sollte sich am Fahrzeug während der Beurteilung des Schadens eine neue Situation ergeben, werden wir zusammen mit Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand die Vorgehensweise besprechen. Lackgutachten - wann und warum? Die Notwendigkeit für Lackgutachten ergeben sich entweder aus Veränderungen der Lackoberfläche, vollständig oder partiell und/oder nach Umwelteinflüssen, besonderen Ereignissen, oder z.B. bei Zweifeln an der Unfallfreiheit eines Fahrzeuges oder bei Qualitätsmängeln einer Lackierung aufgrund einer Reparatur oder auch im Neuzustand. Unsere kostenfreie Gutachten-Hotline
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Die Erfahrung der Kramas-Hausverwaltung und die speziellen Marktkenntnisse stellen wir unseren KundInnen gerne zur Verfügung. Wir verfügen zusätzlich über detailliertes Datenmaterial betreffend der von uns verwalteten Objekte. So können wir KundInnen eine seriöse Werteinschätzung bieten. Die Immobilie ist immer Eigentum der KundInnen und wir sind uns dieser Verantwortung bewusst, wenn wir Ihnen mit Blick durch die Kramas-Brille eine Einschätzung übermitteln.
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Gerichtsgutachten Privatgutachten Versicherungsgutachten Schadensbewertungen Sicherheitsgutachten Schiedsgutachten Bewertungen von Anlagen, Geräten und Systemen Produktsicherheit
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Gutachten - was ist das? Gutachten sind die Analyse und/oder die Zusammenfassung der Ergebnisse einer neutralen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes. Gutachten können aus den verschiedensten Gründen notwendig werden. Sie sind hilfreich bei der Beurteilung einer Situation, z.B. Kauf oder Reparatur, oder liefern eine Entscheidungsgrundlage für Dritte (z.B. Versicherung oder vor Rechtsstreit). Nachstehend finden Sie Details zu einer Auswahl von Gutachtenarten Unfall-Schaden-Gutachten - wann und warum? Eine Reparatur nach einem Verkehrsunfall ist schnell und einfach in Auftrag gegeben. Aber was passiert, wenn der Reparaturumfang nachträglich in Frage gestellt wird? Im KFZ-Haftpflichtfall ist das Recht zur Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen Ihres Vertrauens eindeutig geregelt. Immer wenn die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegt, welche derzeit nach herrschender Rechtsprechung bei 750 € liegt, kann ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden. Selbst unterhalb der Bagatellschadensgrenze kann ein Schadensgutachten gerechtfertigt sein, wenn die Werthaltigkeit Ihres Fahrzeuges eine Reparatur in Frage stellt. Wird das Sachverständigenbüro in einem Haftpflichtfall von Ihnen beauftragt, wird der jeweils aktuellen Rechtsprechung des Schadensrechtes Rechnung getragen. Sollte sich am Fahrzeug während der Beurteilung des Schadens eine neue Situation ergeben, werden wir zusammen mit Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand die Vorgehensweise besprechen. Lackgutachten - wann und warum? Die Notwendigkeit für Lackgutachten ergeben sich entweder aus Veränderungen der Lackoberfläche, vollständig oder partiell und/oder nach Umwelteinflüssen, besonderen Ereignissen, oder z.B. bei Zweifeln an der Unfallfreiheit eines Fahrzeuges oder bei Qualitätsmängeln einer Lackierung aufgrund einer Reparatur oder auch im Neuzustand. Unsere kostenfreie Gutachten-Hotline
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bzgl. der Bewertung und Optimierung biologischer Abwasseraufbereitungs-Anlagen auf z.B. Schiffen inkl. Probenahme, chemischer und mikrobiologischer Analytik
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Ich biete Ihnen: Erstellung von schriftlichen Gutachten, Erstellung von schriftlichen Gutachten bei Abnahmen, Erstellung von schriftlichen Gutachten Gewerkübergreifend durch Kooperationspartner. Die Frage ob der angezeigte Schaden, Sie verursacht wurde und in wie weit die Beanstandungen hinnehmbar sind oder nicht, lässt sich oft nur durch die Prüfung eines Sachverständigen klären. Zur Verfügung stehen hierbei verschieden, folgend genannte Möglichkeiten. Außergerichtliche Gutachten: - Parteigutachten: Unter einem Parteigutachten versteht man die Untersuchung und sachverständige Beurteilung eines Sachverhalts durch einen Gutachter im Auftrag einer Partei anstatt im Auftrag des Gerichts. Darum handelt es sich bei dem Parteigutachten nicht um ein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Als Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung kann ein Sachverständigengutachten nur dann vom Gericht bei der Beweiswürdigung im Rahmen der Urteilsfindung herangezogen werden, wenn es im Prozess von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde. - Unparteiischer Sachverständigen-Ratschlag: Die Parteien einigen sich gemeinsam darauf, einen von beiden Parteien anerkannten Sachverständigen mit der Klärung der Hinnehmbarkeit einer Beanstandung zu beauftragen. Die Parteien sind jedoch nicht an die Entscheidung des Gutachters gebunden. Schiedsgutachten: Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisse für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt. Die Parteien verpflichten sich von vornhinein, der Entscheidung eines gemeinsam beauftragten Gutachters widerspruchslos zu akzeptieren und sich auch der Kostenquotelung für Mangelbeseitigungskosten und Gutachterkosten zu unterwerfen. - Selbstständiges Beweisverfahren: Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt. - Gerichtliches Gutachten: Der Begriff „Gutachten" ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch „Gerichtsgutachter" genannt) seine Stellungnahme abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten . Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Stellungnahme vor, wird häufig von einem Privatgutachten gesprochen. Ein Gutachten über die Fahreignung (sog. MPU-Gutachten) erfolgt im privaten Auftrag, aber auf behördliche Veranlassung. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich prozessrechtlich um einen Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere Benennungen wie z. B. „Begutachtung", „Stellungnahme", „Bericht", „Auswertung" o. ä. gr
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Privat Gutachten Beweissicherung Bauzustandsdokumentation Gerichts verwendbare Gutachten Mauerwerks Analyse / Diagnostik Schimmelschaden Betonschaden Kaufbegleitung Baubegleitende Qualitätsüberwachung Schadstoffbelastung Schadstoffkataster Feuchteschäden
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Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entscheidend dafür, wie genau und wie schnell Formen, Details und Farben erkannt werden. Schlechte Beleuchtung kann im Extremfall zu Fehlleistungen bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mitarbeiter führen. Darüber hinaus beeinflusst die Beleuchtung Aktivität und Wohlbefinden der Mitarbeiter und wirkt sich somit auf ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft aus. Eine Vielzahl von Merkmalen, die sich gegenseitig beeinflussen, bestimmt letztendlich die Qualität der Beleuchtung.
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Wir stehen Ihnen mit Sachverstand zur Seite. Liegt ein Baumangel vor oder ist ein Einbruch passiert, sind wir der kompetente Partner zur Begutachtung. Als anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung dokumentieren wir den Schaden, benennen die Ursache und entwickeln Instandsetzungsvorschläge. Selbstverständlich ermitteln wir auch die zu erwartenden Kosten. Wir beantworten alle Fragen auch im Bezug auf komplexe Sachverhalte in einem Gutachten und Sie erhalten eine sachverständig abgesicherte Wertermittlung. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung in der Oberflächen-Instandsetzung – wir verschaffen Ihnen einen Überblick über den Regulierungsbedarf. Vom anerkannten Gutachten bis zur qualitativ hochwertigen Regulierung sind wir der richtige Partner. DESAG Sachverständiger Sachverständiger DIE PROFIS FÜR OBERFLÄCHENTECHNIK Folienschäden Pulveroberflächen Eloxaloberflächen Bohrlochschäden Einbruchschäden Transportschäden Baustellenschäden Werterhalt
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Wir begutachten und bewerten für Sie Ihre Anlagen und Bauteile aus austenitischen Edelstahllegierungen bezüglich Oberflächenzustand und Gefügeausbildung nicht nur im Korrosionsschadensfall sondern auch zum Zweck der Korrosionsprävention im Neu- wie auch im Wartungszustand. Dies beinhaltet die Durchführung von spezifischen Anlagen- und Bauteilabnahmen anhand vorliegender Systemspezifikationen (qualifizierte Abnahmeprüfungen), die Erstellung von Spezifikationen für optimale Oberflächenbehandlungsverfahren für Bauteile aus Edelstahl für spezifische Anwendungen zur effektiven Korrosionsvorbeugung, bei Korrosionsfragen Sanierungsempfehlungen samt Kostenschätzungen für die Wiederinstandsetzung Ihrer Anlage oder Bauteile, die Durchführung von Gutachten bei Korrosionsschadensfällen bzw. Bauteilversagen durch Korrosion, die Durchführung von spezifischen Korrosionsvermeidungsstudien in Abhängigkeit von Werkstoffen (samt Oberflächenhistorie) und spezifischen Anwendungsparametern der Belastung. Fallstudien Gutachten Dokumentation Prüfzeugnisse
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Gutachten - was ist das? Gutachten sind die Analyse und/oder die Zusammenfassung der Ergebnisse einer neutralen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes. Gutachten können aus den verschiedensten Gründen notwendig werden. Sie sind hilfreich bei der Beurteilung einer Situation, z.B. Kauf oder Reparatur, oder liefern eine Entscheidungsgrundlage für Dritte (z.B. Versicherung oder vor Rechtsstreit). Nachstehend finden Sie Details zu einer Auswahl von Gutachtenarten Unfall-Schaden-Gutachten - wann und warum? Eine Reparatur nach einem Verkehrsunfall ist schnell und einfach in Auftrag gegeben. Aber was passiert, wenn der Reparaturumfang nachträglich in Frage gestellt wird? Im KFZ-Haftpflichtfall ist das Recht zur Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen Ihres Vertrauens eindeutig geregelt. Immer wenn die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegt, welche derzeit nach herrschender Rechtsprechung bei 750 € liegt, kann ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben werden. Selbst unterhalb der Bagatellschadensgrenze kann ein Schadensgutachten gerechtfertigt sein, wenn die Werthaltigkeit Ihres Fahrzeuges eine Reparatur in Frage stellt. Lackgutachten - wann und warum? Die Notwendigkeit für Lackgutachten ergeben sich entweder aus Veränderungen der Lackoberfläche, vollständig oder partiell und/oder nach Umwelteinflüssen, besonderen Ereignissen, oder z.B. bei Zweifeln an der Unfallfreiheit eines Fahrzeuges oder bei Qualitätsmängeln einer Lackierung aufgrund einer Reparatur oder auch im Neuzustand.
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In einem zunehmend komplexen, technischen Umfeld ist die Tätigkeit von spezialisierten Sachverständigen erforderlich, um dem fachlichen Laien Orientierungs- und Entscheidungsgrundlagen zu vermitteln. Der Sachverständige begutachtet und beurteilt technische Sachverhalte und Zusammenhänge und stellt sie in verständlicher, nachvollziehbarer Sprache und Gliederung dar. Wir erstellen Gerichts- und Privatgutachten zu allen Themen der von uns bearbeiteten Bereiche des Bauwesens. Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität bei der Untersuchung von Sachverhalten sind Grundlage unserer Feststellungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: Tragwerksplanung | Statik | Gutachten | Bauphysik und Energieberatung | Betoninstandsetzung | Bauen im Bestand | Denkmalgeschützte Bauwerke für Projekte wie: Büro-, Geschäftshäuser und Industriebauten | Wohnhäuser | Ingenieurbauwerke, Hoch- und Tiefbau | Stahl- und Aluminiumkonstruktionen | Fassadenkonstruktionen | Umbauten und Sanierungen | Maste und Antennentragwerke | Konstruktionen aus Glas
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Privatgutachten Wir erstellen sowohl Gerichts- als auch Privatgutachten. Zum Arbeitsbereich der Privatgutachten gehören diverse Tätigkeitsfelder, die wir abdecken. Diese Tätigkeitsbilder umfassen die: Begutachtung von Bauschäden Durchführung umfassender Mängelerfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen Beratende Tätigkeit bei der Durchführung von Bauabnahmen einschließlich Mängelerfassung und Protokollierung sowie Abnahmeempfehlungen Durchführung und Auswertung von Thermografie – Aufnahmen zur Lokalisation von Wärmebrücken an Gebäuden. Durchführung und Auswertung der Luftdichtigkeit von Gebäuden mit dem Blower-Door-Drucktest nach DIN EN 13829. Ortung und Visualisierung von Leckagen mittels Thermografie und/oder Nebelprobe Erstellung von Schiedsgutachten Durchführung von Beweissicherungen bei Schadensfällen Durchführung von Beweissicherungen in Streitfällen Durchführung von Beweissicherungen vor Beginn von fremden Baumaßnahmen, die einen Einfluss auf die Bausubstanz des Auftraggebers zur Folge haben könnten Erstellung von Bautenstandserfassungen, z.B. während der Bauphase oder nach Abschluss von Baumaßnahmen Gutachterliche Tätigkeiten und Begutachtungen werden mit einer bautechnischen und fachlichen Beurteilung vollzogen. Zum Teil ist es auch nötig, materialtechnische Untersuchungen durchzuführen und Sonderfachleute hinzuzuziehen. Dies ist beispielsweise bei haustechnischen Anlagen häufig der Fall. Auf Wunsch erweitern wir unser Leistungsspektrum an dieser Stelle und bieten innerhalb unserer gutachtlichen Stellungnahmen auch Instandsetzungsempfehlungen sowie Kostenschätzungen für die empfohlenen Instandsetzungsmaßnahmen an. Gerichtsgutachten Geschäftsführer Dipl.- Bauingenieur Axel Krüger, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, kann aus einem langjährigen Erfahrungsschatz schöpfen und ist Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger Fachgutachter e.V.  Er ist dazu befähigt, die unterschiedlichsten Aufgaben im Rahmen von gerichtlichen Sachverständigengutachten durchzuführen. Des Weiteren verfügt er über die Qualifizierung zum Bauschaden-Sachverständigen, die ihm von der IHK-Berlin vergeben wurde.
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Sachverständiger für außergerichtliche Verfahren Begutachtung von Flurschäden, Bauschäden, Versicherungsschäden Begutachtung von Baumängeln und Baufehlern gemäß den einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik)
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Gutachten werden zur Beantwortung von unterschiedlichsten Fragestellungen erstellt. Oftmals sind diese sehr spezifisch, oft jedoch übergreifend auf viele Bereiche der Baukonstruktionen. Je komplexer die bautechnischen Lösungen oder die Detailausbildungen, desto vielfältiger auch die möglichen Einflussfaktoren. Unser Büro beschäftigt sich schon seit mehr als einem Jahrzehnt intensiv mit Bauschäden und deren Vermeidung. Durch unser eigenes bautechnisches Labor können wir die zur Beantwortung von Detailfragen erforderlichen Untersuchungen oft schon direkt bei der Befundung selbst ausführen, was rasche und durch konkrete Daten gestützte Aussagen ermöglicht. Durch die Mitarbeit in vielen Normausschüssen und den damit einhergehenden guten Informationsstand können sich die Beurteilungen stets am letzten Stand der Technik orientieren. Gerade Gutachten zu komplexeren Themen sollten so abgefasst sein, dass auch Personen ohne tiefgehender bautechnischer Vorbildung die dargestellten Zusammenhänge vollumfänglich nachvollziehen können. Die Basis der Schlussfolgerungen müssen in das Gutachten eingearbeitet sein, durchgeführte Untersuchungen sollten transparent dargestellt werden. Der Gutachtensumfang muss sich an diesen Inhalten orientieren und das Gutachten so umfangreich wie erforderlich und kurz genug, um lesbar zu bleiben gestaltet sein. Damit Gutachten auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen, schließen unsere Gutachten in der Regel mit Sanierungsvorschlägen, die die Basis von genaueren Untersuchungen oder aber direkt von Angeboten zur Behebung der Schäden sein können. Das sind die Ansprüche, die wir uns selbst bei der Übernahme von Gutachtensaufträgen stellen und die wir, das zeigt das immer wieder eingehende positive „feed-back“ auch erfüllen. Unsere Gutachtensschwerpunkte liegen - Beurteilung in der Qualität und statischen Tauglichkeit von Mauerwerk sowohl historisch wie auch neu hergestelltes und der Erarbeitung von Sanierungslösungen - Statische Beurteilung historischer Konstruktionen - Naturstein-Treppenanlagen - Historische Dachstühle und Tragwerke - Steinfiguren und Denkmale - Beurteilung von Gebäuden hinsichtlich Mängel und Bauschäden - Dach- und Terrassenkonstruktionen - Fußbodenaufbauten - Abdichtungen im Keller und Beurteilung von auftretender Feuchtigkeit - Fassadenkonstruktionen - Beurteilung von Schimmelschäden und Erstellung von Sanierungskonzepten - Beurteilung von Garagenbauten hinsichtlich Ausführungsqualität und Sanierungserfordernissen
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Inventarisierung, Kennzeichnung & Bewertung von Umlauf- & Anlagevermögen Durchführung von Inventuren & Stichprobenkontrollen bei Umlaufvermögen Exakte Darstellung & Plausibilisierung von Eigentumsverhältnissen, Fremd- & Drittrechten Belastbare Gutachten durch technische Expertise & branchenübergreifende Erfahrungen Liquidationswerte, Fortführungswerte, Zeitwerte, Wiederbeschaffungswerte, etc. Gutachten in digitaler Form & Exportmöglichkeit in externe Softwarelösungen Wertverlaufsanalysen
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Nachstehen finden Sie unsere Zertifikate und ausgewählte Schadensbilder
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Leistungen: - Projektsteuerung - Ausschreibung - Detailplanung - Kostenplanung-/kontrolle - Terminplanung/-kontrolle - örtliche Bauaufsicht
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Sachverständigen Gutachten mit Ortstermin und Befund Ich befunde Baumängel und Bauschäden in den Kernbereichen: Innenputz, Aussenputz und Wärmedämmverbundsysteme WDVS Gutachten: Text Bau: Putz
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Zertifikat und Gutachterurkunde
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Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien, Nutzwertgutachten, Verkauf und Vermietung von Immobilien Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Häusern, Wohnungen, Grundstücken. Gutachten zur Nutzwertfeststellung im Wohnungseigentum.
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Private Gutachten im Streitfall mit Kunden werden von uns objektiv und nach den aktuellsten Richtlinien durchgeführt Untersuchung der Sachlage Einholen sämtlicher Informationen Erstellung eines neutralen und objektiven Hygienegutachtens
elektrische Gutachten (Photovoltaik)

elektrische Gutachten (Photovoltaik)

Durch PV-Anlagen kann man eine hohe Rendite erzielen, allerdings nur, wenn sie mangelfrei montiert wurde. Es bestehen erhebliche Risiken durch Montagemängel und Montagefehler, welche zu hohem Ertragsausfall und Dachundichtigkeit mit Verlust der Wärmedämmwirkung führen können. Oberstes Gebot: die zwingende Prüfung der PV-Anlage durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme und spätestens vor Gewährleistungsende. Die Überprüfung der PV-Anlage durch einen Gutachter deckt Montagemängel auf.