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...Unsere Brandschutztüren T30-1, T30-2, T90-1, T90-2 und T120-1 sind speziell entwickelt, um höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Diese Türen sind sowohl verglast als auch unverglast erhältlich und bieten eine rauchdichte Barriere gegen Feuer. Hagmeyer steht für maßgeschneiderte Komplettpakete von der Konstruktion über die Fertigung bis hin zur Montage. Unsere Brandschutztüren sind...

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Brandschutztüren T30 / T90

Brandschutztüren T30 / T90

Das vielfältige Programm umfasst T30-, T90-Feuerschutztüren, größenteils auch in rauchdichter Ausführung. Materialien wie Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Holz, kombiniert mit Oberblenden und Verglasungen, ermöglichen moderne ästhetische Lösungen.
Brandschutztüren, Tore und FSA

Brandschutztüren, Tore und FSA

Warum ist baulicher Brandschutz so wichtig? Brandschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung - es ist ein Versprechen für Sicherheit und Schutz. Wir bei RAAB Feuerschutz verstehen die Bedeutung eines zuverlässigen anlagentechnischen Brandschutzes für Ihr Unternehmen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um den Schutz Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Einrichtungen und Ihres Vermögens geht. Brandschutz aus dem Rhein-Neckar Brandschutztüren sind ebenfalls entscheidende sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dabei dem Eigentümer der Immobilie bzw. dem Betreiber des Objektes. Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb aus der Region zu beauftragen. Die ASR 1.7 regelt die Prüfung von Brandschutztüren Den meisten Betreibern ist der Passus der ASR 1.7, Punkt 10.1 (3) und (4), Prüfung von Brandschutztüren, nicht bekannt bzw. die Bedeutung nicht bewusst. Viele sind der irrigen Meinung, dass Feuerschutztüren, hier als Brandschutztüren und Tore bezeichnet, gemäß der Bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis nicht regelmäßig zu prüfen sind. Da die Einbau- sowie Prüf- und Wartungsanleitung der Hersteller Bestandteil der Zulassung ist, sind die hier aufgeführten Prüffristen unbedingt zu beachten. Bei allen bekannten Herstellern ist in diesen Prüf- und Wartungsanleitungen eine Prüfpflicht von mindestens einmal jährlich enthalten und somit bindend. Sobald eine Brandschutztür aus Betrieblichen Gründen offengehalten werden soll, ist das nur mit einer geeigneten Einrichtung dafür zugelassen. Hier kommen Feststellanlagen nach DIN 14677-1 ins Spiel. Feststellanlagen müssen im Abstand von 3 Monaten von einer eingewiesenen Person auf Funktion geprüft werden, nach max. 12 Monaten ist eine Wartung von einer Fachkracht für Feststellanlagen vorgeschrieben. Ebenso ist die Dokumentation in der Arbeitsstätte bereitzuhalten. Bei der Feststellung von Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung, Probleme beim Öffnen und Schließen etc.), ist umgehend ein Fachbetrieb mit der Instandhaltung zu beauftragen. Nicht regelmäßig durchgeführte Wartungen und Instandhaltungen können dazu führen, dass der Eigentümer bzw. Betreiber, aufgrund der Funktionsstörung der Brandschutztür oder Türfeststellanlage entstandene Schäden, in unbegrenzter Höhe aus der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht heraus zu ersetzen hat. Auch die Gewährleistungspflicht von Herstellern greift nicht, soweit Mängel an der Brandschutztür oder Türfeststellanlage auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind. Ferner besteht die Gefahr, dass im Schadenfall der zuständige Feuer- und Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung ablehnt, wenn die erforderliche Wartung und Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.. Gern beraten wir Sie zur Durchführung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutzabschlüsse und erstellen Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot. In unserem Team befinden sich ausgebildete Handwerker in den Bereichen Metall, Holz, Elektro sowie Mechatronik so sind wir in der Lage festgestellte Mängel im Zuge einer Prüfung zu beseitigen. Auch wenn Türen ersetzt oder neue Türen gebraucht werden bieten wir den kompletten Service an.
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Wir bieten eine umfangreiche Palette an Brandschutztüren und -tore, die speziell darauf ausgelegt sind, die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes zu verhindern. Diese kritischen Sicherheitskomponenten sind entscheidend, um Flucht- und Rettungswege zu sichern sowie Personen und Eigentum zu schützen. Unsere hochwertigen Brandschutztüren und -tore erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar, um den spezifischen Bedürfnissen und Designanforderungen jedes Projekts gerecht zu werden. Auswahl und Anpassung Breites Produktspektrum: Von einfachen Brandschutztüren bis hin zu fortschrittlichen Brandschutzschiebetoren Maßgeschneiderte Lösungen: Anpassung an architektonische Gegebenheiten und individuelle Kundenwünsche. Arten von Brandschutztüren und -tore Feuerschutztüren: Türen, die speziell für die Verhinderung der Feuerausbreitung konzipiert sind, üblicherweise aus Metall oder speziellen Holzmaterialien. Rauchschutztüren: Konzipiert, um die Ausbreitung von Rauch zu minimieren und oft in Kombination mit Feuerschutztüren eingesetzt. Automatische Schiebe- und Rolltore: Größere Zugänge, die automatisch schließen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in großen Gebäudekomplexen zu verhindern. Auswahl und Installation Normen und Zertifizierungen: Auswahl von Produkten, die den lokalen Bauvorschriften und Normen entsprechen. Standort und Einsatzbereich: Bestimmung des optimalen Einbauorts basierend auf der Gebäudestruktur und den Fluchtwegen. Professionelle Installation: Sicherstellung, dass die Installation von unserem qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wird, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten. Wartung & Prüfung Regelmäßige Inspektionen: Überprüfung der Brandschutztüren und -tore auf ihre Funktionsfähigkeit und Integrität. Wartungsprotokolle: Führung genauer Aufzeichnungen über Inspektionen, Wartungsarbeiten und eventuelle Reparaturen. Schulung des Personals: Sensibilisierung und Schulung des Betriebspersonals hinsichtlich der Bedeutung und Handhabung von Brandschutztüren und -toren. Unsere Brandschutztüren und -tore sind eine wesentliche Investition in die Sicherheit Ihres Gebäudes. Sie bieten nicht nur effektiven Schutz im Brandfall, sondern tragen auch dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und das ästhetische Erscheinungsbild Ihrer Immobilie zu bewahren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unser Engagement für Qualität, um optimale Brandschutzlösungen für Ihr Projekt zu realisieren.
Brandschutztüren & Tore

Brandschutztüren & Tore

Brandschutztüren können etwas mehr, als nur zwei Räume voneinander zu trennen. Die Brandschutztüren üben im Falle eines Brandes einen wirksamen Widerstand gegen die Flammen, sodass Fluchtwege zuverlässig gesichert werden. Bei Treppenhäusern, Notausgängen oder auch bei langen Fluren müssen Brandschutztüren eingesetzt werden. Wartung Brandschutztüren und -tore müssen jährlich mindestens einmal überprüft werden. Da diese Prüfungen lediglich vom Fachmann oder von befähigten Personen ausgeführt werden dürfen, sind wir für Sie zur Stelle. Die Grundlagen zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren werden in der ArbStättV § 53, MBO / LBO § 17 und in den Richtlinien für Feststellanlagen geregelt. Feststellanlagen Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist gegeben ist. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DANA Brandschutztüren

DANA Brandschutztüren

Wir sind eine lizensierte Firma für den Vertrieb und die Weiterverarbeitung von DANA T30 und R30 Produkten. Ab 1.1.2004 sind alle Brandschutztüren, die in Verkehr gebracht werden, gesetzlich mit einem ÜA-Zeichen zu kennzeichnen.
Brandschutztüren aus Aluminium

Brandschutztüren aus Aluminium

Metallbau Mages BRANDSCHUTZ Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Brandschutztüren aus Aluminium-Glas Stahlblechtüren Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Herstellung Bei den Aluminium-Brandschutztüren verarbeiten wir die neuste Entwicklung der Firma SCHÜCO. Die Serie ‚FireStop ADS 90 FR 30‘ ist feuerhemmend (T30) und ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei Nutzungsänderungen im laufenden Betrieb. Das nachträgliche Einbringen von Kabeln zur Elektrifizierung der Türen oder der Wechsel der Schlosstechnik, z. B. von Einfachverriegelungen auf Mehrfachverriegelungen, sind ohne großen Aufwand realisierbar. Rauchschutztüren Alle von uns produzierten Brandschutztüren sind auch als Rauchschutztüren lieferbar.
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore haben die Aufgabe, Öffnungen in Wänden mit Brandschutzqualität gegen den Durchtritt von Feuer und Rauch zu sichern. Damit wird im Brandfall gewährleistet, dass eine sichere Flucht möglich ist. Wir lassen Türen individuell auf Ihr Maß herstellen. Auch Sonderbestellungen wie Rohrrahmentüren oder Brandschutztüren mit Sichtglas sind flexibel möglich. Die Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120. An welcher Stelle Brand- oder Rauchschutztüren eingebaut werden müssen, ist aus den Bauplänen ersichtlich. Abzuschottende Brandabschnitte können zum Beispiel ein Geschoss, der Treppenraum oder ein als Rettungsweg dienender Flur sein. Die Instandhaltung von Brand- und Rauchschutztüren dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfasst die Prüfung, Inspektion und Wartung der Geräte. Die Arbeiten sind von einer befähigten Person im Jahrestakt durchzuführen. Bei der brandschutz- und sicherheitstechnischen Prüfung führen wir folgende Tätigkeiten durch: - Prüfung des Türblatts und Verglasung (falls vorhanden) - Prüfung der Zarge und Bänder - Prüfung des Schlosses und Drückers - Prüfung von Zargendichtung und Bodendichtung - Prüfung des Türschließers und Kennzeichnungsschildes - ggf. nachziehen von Schrauben - ggf. einstellen des Türschließers - Ölung der Bänder und sonstigen Teilen
Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore

Defekte Türen können im Brandfall schwere Personen- und Sachschäden verursachen. Als Betreiber einer Gaststätte oder anderen öffentlichen Einrichtungen können Sie dafür haftbar gemacht werden. Vertrauen Sie bei der jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung auf uns. Wir übernehmen gerne Service, Wartung, Reparatur und Austausch.
Objekttüren und Brandschutztüren

Objekttüren und Brandschutztüren

Lieferung und Montage von Objekttüren Unser Unternehmen bietet Ihnen eine professionelle Dienstleistung zur Lieferung und Montage von hochwertigen Objekttüren an. Wir sind ein erfahrenes Team von Spezialisten, das sich auf die Bedürfnisse von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Unser Angebot umfasst eine breite Palette von Objekttüren, die den höchsten Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz und Schallschutz entsprechen. Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Herstellern zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Türen von höchster Qualität sind und den neuesten Standards entsprechen. Unser Team von Experten berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Objekttür und sorgt dafür, dass sie perfekt zu Ihren Anforderungen passt. Wir kümmern uns um die Lieferung und Montage der Tür und stellen sicher, dass sie ordnungsgemäß installiert wird. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how können wir eine schnelle und effiziente Montage garantieren, ohne dabei die Qualität zu beeinträchtigen. Wir arbeiten sorgfältig und präzise, um sicherzustellen, dass die Tür perfekt funktioniert und Ihnen lange Freude bereitet. Lieferung und Montage von Feststellanlagen Als Experten für Feststellanlagen haben wir uns zum Ziel gesetzt, Ihren Bedarf an hochwertigen Feststellanlagen zu erfüllen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Türsysteme sicher und zuverlässig zu gestalten. Wir arbeiten ausschließlich mit den besten Herstellern zusammen und bieten eine breite Palette von Feststellanlagen an, die den höchsten Standards entsprechen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Anforderungen und finden die optimale Lösung für Ihr Gebäude. Unser erfahrenes Team von Handwerkern sorgt für eine schnelle und effiziente Installation der Feststellanlagen. Wir achten dabei stets auf eine perfekte Funktionalität und eine ansprechende Optik, damit Ihre Türsysteme nicht nur sicher, sondern auch ästhetisch ansprechend sind. Auch nach der Installation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bieten einen umfassenden Wartungs- und Reparaturservice an. Wir sind immer für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Feststellanlagen einwandfrei funktionieren und Sie sich jederzeit auf Ihre Türsysteme verlassen können.
Weitere Informationen zu Brandschutztüren

Weitere Informationen zu Brandschutztüren

T30-Türen auch in Massivholzausführung. Eine Tür bei Versuchsbeginn. Tür während des Brandversuches - das Glas ist trüb, da die Dämmschichtbildner reagiert haben. Tür nach dem Brandversuch - Blick auf die Seite, die dem Feuer ausgesetzt war.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Prüfung und Wartung für Brandschutztüren. Wir sind Experten zum Thema Brandschutztüren und fliegende Bauten.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Zertifizierung Wir sind von den Profilherstellern (Jansen, Forster, PME, Kawneer und Wicona) und der Schweizerischen Metallunion geschult und lizenziert Brandschutz-Türen, Wand– und Fassaden-Konstruktionen nach den Vorschriften und Zulassungen der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) anzufertigen und zu montieren. Brandschutztüren und Abschlüsse dienen zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte. Flucht– und Rettungswege in Treppenhäusern und Korridoren bleiben bestehen. Archive und Serverräume werden geschützt. Brandschutztüren, Brandschutzfronten, Automatische Brandschutzschiebetüren E 30 / R 30 Türen und Verglasungen, die bis 30 Minuten flamm- und rauchdicht sind. EI 30 / T 30 F 30 Türen und Verglasungen, die bis 30 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. EI 60 / F 60 Verglasungen, die bis 60 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. EI 90 / T 90 F 90 Türen und Verglasungen, die bis 90 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. Automatische Schiebetüren E 30 (R30) - EI 30 (T30)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Feuerschutz, Brandschutztüren Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein, sind es aber nicht zwangsläufig. Brandschutztüren müssen stets geschlossen sein. Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90. Hierbei wird obendrein in einflüglige Türen (bsp. T30-1) wie auch zweiflüglige Türen (bsp. T90-2) unterteilt. Wir verwenden Brandschütztüren immer nach den neuesten gesetzlichen Richtlinien. Bekannte Nutzungsbereiche von Brandschutztüren Flure Treppenhäuser Notausgänge Fluchtwege Sollten Sie sich für eine Stahl- oder Blechbrandschutztür interessieren, arbeiten wir mit dem Hersteller NOVOFERM zusammen. Sollten Sie eine Glasbrandschutztür präferieren, arbeiten wir mit dem Hersteller SCHÜCO zusammen.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Wir bieten Brandschutztüren für den Außen- und Innenbereich in Aluminium, Stahl, Glas und Holz an. Weitere Funktionen, wie Wärmedämmung, Schallschutz, Einbruchhemmung, Fluchtweg und viele weitere sind frei kombinierbar.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren für Flucht- und Rettungswege haben bei der Planung von Gebäuden eine stetig wachsende Bedeutung. Wichtig ist es, dem Brandschutz schon im Vorfeld hohe Aufmerksamkeit zu schenken und die Brandschutztüren in die architektonische Gesamtplanung einzuschließen. Wir bei Wieskötter vereinen Sicherheit und Ästhetik! Deshalb setzen wir auf Eigenfertigungen, bei denen Sie auf die Qualität unseres Handwerks bauen und gleichzeitig auf die Sicherheit der Produkte vertrauen können. Selbst T-30-RS Türen liefern wir Ihnen mit frei gestaltbaren Oberflächen und Beschlägen, die Ihnen gefallen werden.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren und Rauchschutztüren der FTF Sander GmbH aus Aluminium Brandschutz und Rauchschutztüren sind wesentliche Elemente der Gebäudesicherheit. Für diese Bauelemente steht die FTF Sander GmbH als renommierter Anbieter für hochwertige, zertifizierte Brandschutzlösungen bereit. Wir spezialisieren uns auf die Systeme Schüco ADS 80 FR 30 und Schüco Firetop T90/F90, die optimalen Schutz im Brandfall gewährleisten. Unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und sind in den Feuerwiderstandsklassen T30/F30, T60/F60 und T90/F90 bzw. EI30, EI60 und EI90 verfügbar. Unsere Produktpalette bietet zahlreiche Vorteile im Brandschutz: Bauaufsichtlich zugelassene Tür-Wand-Systeme mit Systembeschlägen für umfassenden Brandschutz Innovativ gestaltete Brandschutzfenster für Lochelemente, inklusive Systembeschlägen Effiziente Rauchschutzkonstruktionen, die Sicherheit und Qualität vereinen Normkonforme NRWGs, die den aktuellen Brandschutznormen entsprechen Nach DIN 4102 geprüfte Schüco-Feuerschutzabschlüsse Schüco-Rauchschutzelemente, getestet und zertifiziert nach DIN 18095 Für detaillierte Informationen über unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren aus Aluminium , besuchen Sie unseren spezialisierten Bereich auf unserer Webseite
Brandschutztüren

Brandschutztüren

WESTAG Feuerschutz-Türelemente Vorbeugender Brandschutz Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die energetische Wirkung des Feuers: Wärmeleitung Strahlung Konvektion Flugfeuer WESTAG Rauchschutz-Türelemente Rauchschutz nach DIN 18095 Die Erfahrung der letzten Jahre hat immer wieder gezeigt, dass die größte Gefahr bei einem Brand nicht von der Wärmeentwicklung, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen ausgeht. Rauchschutztüren, die nach dieser Norm geprüft wurden, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie müssen selbstschließend sein und die in der DIN 18095 angegebenen Leistungskriterien erfüllen. Als Nachweis hierfür benötigen sie einen Verwendbarkeitsnachweis. Sie sind im Türfalz durch ein Prüfschild gekennzeichnet. Als Übereinstimmungsnachweis ist eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung einer anerkannten Prüfstelle erforderlich (Ü-Zeichen). ATF Neitzert – Brandschutztüren Produkte Akustikbau Brandschutz Türen Fenster Treppen Möbelbau Weitere Produkte Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Barrieren für Feuer und Rauch Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind ein wesentliches Element der Rauchfreihaltung, welche die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (Schutz vor Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier) sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr gewährleisten. Durch die schnelle Ausbreitung von Rauch werden Flucht- und Rettungswege schlecht sichtbar und passierbar. Zusätzlich sind die toxischen Stoffe im Rauch gefährlich für den Menschen und können schon durch wenige Atemzüge zur Bewusstlosigkeit führen. Feuerschutzabschlüsse verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch, sodass dahinterliegende Räume im Brandfall für etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden können. Darüber hinaus verhindern Brandschutztüren, dass Feuer und Rauch in andere Bereiche übertreten. Die Anlagen sollten selbstschließend sein, damit sie sich im Brandfall durch Steuereinrichtungen automatisch schließen. Gemäß der DIN 4102-2 muss eine Feuerschutztür den Anforderungen an ein raumabschließendes Bauteil entsprechen. So werden Türen in fünf Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die die Widerstandsdauer in Minuten angeben. Eine Tür der Widerstandsklasse T 30 ist 30 Minuten gegen Feuer beständig. Die maximale Widerstandsdauer beträgt 180 Minuten. Brandschutztüren … ... verhindern, dass Feuer und Rauch schnell auf andere Abschnitte übergreifen ... halten Feuer bis zu 180 Minuten lang ab ... können rauchdicht sein und den toxischen Rauch für eine bestimmte Zeit abhalten. ... ermöglichen so eine Rettung von Mensch und Tier durch die Feuerwehr. ... müssen fachgerecht geplant eingebaut werden. Überblick Produkte Türzarge Türblatt Dichtmaterial Feststellanlagen Kennzeichnung Überblick Leistungen Beratung und Planung Vertrieb Installation und Errichtung Wartung und Instandhaltung Instandsetzung
Brandschutztüren STS/STU

Brandschutztüren STS/STU

Brandschutztüren STS/STU Garantierte Sicherheit durch hochwertige Materialien und eine sorgfältige Verarbeitung. Feuerschutztüren müssen überall dort eingesetzt werden, wo baurechtliche Bestimmungen diese speziellen Sicherheitstüren fordern.  Je nach Anforderung halten unsere Türen einem Feuer mindestens 30 Minuten (EI 30) oder in der nächsthöheren Ausstattung 90 Minuten (EI 90) stand. Alle Feuerschutztüren sind bauaufsichtlich geprüft, denn Sicherheit geht vor! Brandschutzdrehtür EI 30-1 – 1-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1875 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur,  3D Edelstahl-Objektband, Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Einbauart Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 500 mm bis 1290 mm (Edelstahl); 500 mm bis 1465 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrößen und Ausführungen auf Anfrage Brandschutzdrehtür EI 30-2 – 2-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1875 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur,  3D Edelstahl-Objektband, je Flügel ein Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Rahmenarten Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 1000 mm bis 2525 mm (Edelstahl); 1000 mm bis 2990 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrößen und Ausführungen auf Anfrage Brandschutzdrehtür EI 90-1 – 1-flg Türflügel 62 mm mit Brandschutzisolierung Zulassung Nr.: Z-6.20-1858 Beschläge Edelstahl- Drückergarnitur, 3D Edelstahl-Objektband, Obentürschließer HDC 35 EN 3 – 5 Oberflächen verzinkt, glattes Stahlblech – verzinkt, optional grundiert in RAL9002 grauweiß, verzinkt, beschichtet in Sonderfarben. RAL-Farben auf Anfrage Edelstahl V2A, 1.4301  240 Körnung Rahmenarten Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Ständerwände, Bekleidete Stahlstützen /-träger Lichte Breite 500 mm bis 1290 mm (Edelstahl); 500 mm bis 1465 mm (verz. Stahlblech) Lichte Höhe 800 mm bis 2800 mm (Edelstahl); 800 mm bis 3120 mm (verz. Stahlblech) ●Sondergrö
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Brandschutz ist eine der elementarsten Funktionen im Objektbau. Im Falle eines Feuers retten die selbstschließenden Brandschutztüren Leben oder mindern zumindest den Schaden am Gebäude. Um diese Funktion zuverlässig zu erfüllen sind Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss, Drücker und Schließer perfekt aufeinander abgestimmt und als Einheit geprüft. T30, T60, T90, T120 1-flügelige und 2-flügelige Brandschutztüren Schallschutz möglich bis Rw = 50 dB Optional barrierefrei nach DIN 18040 Technische Daten Ausführungen T30 Brandschutztüren, T60 Brandschutztüren, T90 Brandschutztüren, T120 Brandschutztüren 1-flügelig, 2-flügelig Kombinierbar mit Rauchschutz, Einbruchschutz RC 2 bis RC 4, Nassraum, Feuchtraum, Strahlenschutz, Klimaklasse III und IV, Beschusshemmung Schallschutz optional als Zusatzausstattung Rw = 32 dB bis Rw = 50 dB Auf Wunsch als barrierefreie Ausführung nach DIN 18040 Abmessung bis Höhe Baurichtmaß 3500 mm durchgängig, bis 4500 mm mit Oberlicht oder gegengefälzter Oberblende Varianten Flächenbündige Lichtausschnitte, Seitenteile und Festverglasung F30/F90 Zarge Stahlzargen, Aluminiumzargen, Verdeckte Aluminiumzargen Zeroline, Edelstahlzargen, Holzfutterzargen, Holzumfassungszargen ohne Zierfalz, Holzblockzargen, Faltstockzargen, Massivholzstockzargen Weiteres Sonderlösungen wie Nischentüren, XXL Superformattüren mit Schlupftür, Schiebetüren, Außentüren, Slimline-Elemente, Doppeltüranlagen, Schachttüren
Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Selbstschließende Brandschutztüren können Leben retten

Brandschutz ist eine der elementarsten Funktionen im Objektbau. Im Falle eines Feuers retten die selbstschließenden Brandschutztüren Leben oder mindern zumindest den Schaden am Gebäude. Um diese Funktion zuverlässig zu erfüllen sind Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss, Drücker und Schließer perfekt aufeinander abgestimmt und als Einheit geprüft. T30, T60, T90, T120 1-flügelige und 2-flügelige Brandschutztüren Schallschutz möglich bis Rw = 50 dB Optional barrierefrei nach DIN 18040 Technische Daten Ausführungen T30 Brandschutztüren, T60 Brandschutztüren, T90 Brandschutztüren, T120 Brandschutztüren 1-flügelig, 2-flügelig Kombinierbar mit Rauchschutz, Einbruchschutz RC 2 bis RC 4, Nassraum, Feuchtraum, Strahlenschutz, Klimaklasse III und IV, Beschusshemmung Schallschutz optional als Zusatzausstattung Rw = 32 dB bis Rw = 50 dB Auf Wunsch als barrierefreie Ausführung nach DIN 18040 Abmessung bis Höhe Baurichtmaß 3500 mm durchgängig, bis 4500 mm mit Oberlicht oder gegengefälzter Oberblende Varianten Flächenbündige Lichtausschnitte, Seitenteile und Festverglasung F30/F90 Zarge Stahlzargen, Aluminiumzargen, Verdeckte Aluminiumzargen Zeroline, Edelstahlzargen, Holzfutterzargen, Holzumfassungszargen ohne Zierfalz, Holzblockzargen, Faltstockzargen, Massivholzstockzargen Weiteres Sonderlösungen wie Nischentüren, XXL Superformattüren mit Schlupftür, Schiebetüren, Außentüren, Slimline-Elemente, Doppeltüranlagen, Schachttüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung