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Gefährdenbeurteilung

Gefährdenbeurteilung

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Wir erkennen die Gefahren und sorgen für die Sicherheit aller Beteiligten Um richtig und vor allem sicher mit möglichen Gefahren im Unternehmen umgehen zu können, ist es wichtig, eine umfassende Kenntnis dieser potentiellen Sicherheitsrisiken zu haben. Wir helfen Ihnen dabei. GRUNDLAGEN Sinn und Zweck der Gefährdungs- / Belastungsbeurteilung ist in unseren Augen über die Erfüllung der gesetzlich gestellten Anforderungen hinaus die Bereitstellung eines komplexen, übergeordneten „Zentraldokumentes Arbeitsschutz“, in dem alle Belange, Problemstellen und Vorgänge der Bereiche Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz Brandschutz, etc. zusammengefasst und greifbar sind. Sie ist somit unverzichtbare Grundlage eines effektiven Arbeitsschutzmanagement-Systems, aber auch wertvolle Arbeitserleichterung für das Tagesgeschäft einer Sicherheitsfachkraft in Ihrer beratenden und unterstützenden Funktion für den Unternehmer. SCHWERPUNKTE Mit Hilfe der für jede aufgeführte Detailgefährdung oder -belastung ermittelten Risikobewertung wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren mit dem Hauptaugenmerk „Der Mensch im Mittelpunkt“ eine Rangermittlung durchgeführt. Im Einzelnen werden hier insbesondere die Faktoren „Potentieller Personenschaden“, „Expositions- und Aufenthaltsdauer“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Ausweichmöglichkeit“ verwendet, um somit für aufgeführte Punkte ein Werkzeug zur Prioritätensetzung bei der Abarbeitung und der Maßnahmenfestlegung verschiedener Punkte zur Verfügung zu stellen. ZIELE Die Gefährdungs- / Belastungsbeurteilung dient einem Unternehmen neben der Erfüllung der gesetzlich festgeschriebenen Dokumentationspflicht der Beurteilung für Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern als „Rahmenwerk Arbeitsschutz“ zur Unterstützung der Sicherheitsfachkraft. Für einen sinnvollen Einsatz sowie die Bereithaltung einer aussagekräftigen Behördenvorlage ist daher eine konsequente Pflege und Aktualisierung der Beurteilung unerlässlich.
Risikoanalyse

Risikoanalyse

Eine differenzierte Risikoabschätzung sorgt für einen reibungslosen Entwicklungsablauf. • Bewertung der technischen Risiken • Normen und Zulassungen (CE-Kennzeichnung) • EMV-Anforderungen • Umweltanforderungen • elektrische und funktionale Sicherheit • Cyber Security
Risikobeurteilungen

Risikobeurteilungen

Workshop Risikobeurteilungen und Risikobeurteilungen erstellen lassen. Wir unterstützen Sie gerne! Risikobeurteilungen sind ein wesentliches Mittel, grundlegende Produktsicherheit zu erzielen. Dies betrifft alle Produkte, alle Hersteller, alle Märkte – nicht nur Maschinen, nicht nur die EU. Geschäftsführung und Konstruktionsleitung sind jedoch oft nicht ausreichend darüber informiert, welche juristischen und operativen Anforderungen zu erfüllen sind – und welche Haftungsrisiken drohen. Gleichzeitig speisen sich alle Warn- und Sicherheitshinweise in einer Anleitung aus der Risikobeurteilung. Es führt also kaum ein Weg daran vorbei, eine Risikobeurteilung zu erstellen, oder erstellen zu lassen. Gesetze und Normen schreiben die Verantwortung für Risikobeurteilungen eindeutig den Herstellern zu, insbesondere den Konstruktionsabteilungen. In der Praxis wird die Durchführung von Risikobeurteilungen allerdings vielfach auf die Dokumentationsabteilung oder externe Dienstleister verlagert. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, Schulung und Unterstützung – vom CE-Kennzeichnungsverfahren über Risikobeurteilungen bis hin zur Umsetzung von normenkonformen Warnhinweisen in der Technischen Dokumentation. Risikobeurteilungen – eigentlich eine sichere Sache Europäische Richtlinien und nationale Gesetze (z.B. für Maschinen, Druckgeräte, Medizinprodukte) fordern zwingend Risikobeurteilungen bzw. Gefahrenanalysen. Entsprechende Normen (z.B. DIN EN ISO 12100 für Maschinen, DIN EN ISO 13849 für Steuerungen) legen erhebliche Anforderungen an die Struktur und das Vorgehen fest. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass weitergehendes Fachwissen, gut ausgebildetes Personal sowie geeignete Methoden und Hilfsmittel erforderlich sind. Unsicher? Lassen Sie sich unterstützen! Wir sichten und bewerten Ihre bestehenden Risikobeurteilungen. Unsere Kriterien: Konsistenz des Vorgehens, Plausibilität der Risikoeinschätzung, Ernsthaftigkeit der Risikominderungsmaßnahmen. Wir führen die Risikobeurteilung mit Ihrer Unterstützung durch. Als Resultat erhalten Sie eine normenkonforme Risikobeurteilung, die Sie für die Technische Dokumentation und für die Produktentwicklung verwenden können. Wir stützen uns dabei auf unser Know-how aus vielen Projekten und auf Ihr Produktwissen. Unsere Dienstleistungen: Sitzungen organisieren und moderieren, Ergebnisse auswerten und zu einem praktisch einsetzbaren Dokument zusammenführen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Schwachstellenanalyse & Risikobewertung

Schwachstellenanalyse & Risikobewertung

Wenden Sie die Methoden der Risikobewertung an, bevor es zu einem Schaden kommt Stellen Sie Ihren Betrieb auf den Prüfstand. Ich unterstütze Sie dabei Schwachstellen hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen und der Brandschutzanforderungen zu erkennen und dadurch Ihre Produktivitätssteigerung zu fördern. Ob eine Schwachstellenanalyse für den Gesamtbetrieb oder für einzelne Anlagenkomplexe bzw. Gebäude, mit Hilfe der Risikobewertung können Optimierungsmaßnahmen erstellt und zielgerichtet umgesetzt werden.
Risikomanagement

Risikomanagement

Die FinSociety GmbH bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Risikomanagement, die darauf abzielen, das finanzielle Risiko der Kunden zu minimieren und ihre Investitionen abzusichern. Die Experten des Unternehmens entwickeln individuelle Risikomanagement-Strategien, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Marktbedingungen der Kunden abgestimmt sind, um langfristige Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Mit dem Risikomanagement der FinSociety GmbH können Kunden sicher sein, dass ihre finanziellen Ziele in guten Händen sind. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Durch die Kombination von Fachwissen und innovativen Strategien bietet die FinSociety GmbH ihren Kunden die Möglichkeit, ihre finanziellen Ziele zu erreichen und langfristigen Wohlstand aufzubauen.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Durch die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr/Gesundheitsgefahr werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb betrachtet. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie Wartung, Instandhaltung und Reparatur. Auch eine evtl. Einbeziehung und Koordination von Fremdfirmen, Beschäftigten, Praktikanten usw. muss dabei beachtet werden. Prozessschritte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: + Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten + Ermitteln der Gefährdungen + Beurteilen der Gefährdungen + Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Stand der Technik) + Durchführung der Maßnahmen + Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen + Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung Das Arbeitsschutzgesetz (§ 6 ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Risikomanagement

Risikomanagement

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Risikomanagementsystems für Medizinprodukte und Ihr Unternehmen Der Einsatz von Medizinprodukten ist immer auch mit Risiken für Patienten und Anwender verbunden. Diese Risiken müssen im Vergleich zum Nutzen eines Medizinproduktes so gering wie möglich sein. Hersteller von Medizinprodukten müssen daher einen Risikomanagementprozess durchführen. Dieser Prozess wird für Medizinprodukte in der Norm ISO 14971 beschrieben. erden Medizinprodukte verwendet, treten erwünschte und unerwünschte Effekte auf. Die erwünschten Effekte sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Medizingeräten. Die unerwünschten Effekte sind „Nebenwirkungen“. Außerdem kann es zu unerwarteten Ereignissen kommen, die dann unerwünschte Effekte nach sich ziehen können. Bei der Risikobewertung muss der Hersteller diese Auswirkungen systematisch analysieren und Schweregrade zuordnen. Neben dem Schweregrad ist die Auftretenswahrscheinlichkeit entscheidend, d.h. die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines unerwünschten Effekts in Verbindung mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein unerwünschter Effekt zu Schäden führt. Das Risiko, das von einem Medizinprodukt ausgeht, ist die Kombination aus Schweregraden und Wahrscheinlichkeiten von unerwünschten Effekten. Der Hersteller muss die Risiken in Bezug zum erwarteten Nutzen setzen. Ein Produkt ist nur dann ausreichend sicher, wenn der Nutzen die Risiken überwiegt. Der Hersteller definiert auf diese Weise seine Risikoakzeptanzkriterien. An dieser Stelle wird auch der Zusammenhang des Risikomanagements mit der klinischen Bewertung deutlich. Auch dort steht das (klinische) Nutzen/Risiko-Profil im Mittelpunkt der Betrachtung. Die MDR bzw. die IVDR fordern daher ausdrücklich auf, beide Prozesse geeignet miteinander zu verknüpfen. Die Definition eines ausreichenden Nutzen/Risiko-Profils durch den Hersteller ist für die spätere Vermarktung des Produkts sehr wichtig. Für ein Unternehmen geht es letztlich um Risiken in Bezug auf Reputation, Haftung und finanziellem Schaden.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Unsere Gefährdungsbeurteilung ist ein essenzieller Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Risiken in Ihrem Arbeitsumfeld. Dieser Service zielt darauf ab, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu implementieren. Wir analysieren alle relevanten Arbeitsbereiche, Materialien und Prozesse, um eine umfassende Beurteilung zu gewährleisten. Dazu gehören die Überprüfung von Arbeitsplätzen, Maschinen, Chemikalien und Arbeitsabläufen. Durch die systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen unterstützen wir Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Unsere Experten entwickeln individuelle Handlungsempfehlungen und unterstützen bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung wird dokumentiert und regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden Bedingungen im Unternehmen gerecht zu werden. Zusätzlich bieten wir Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken. Unser Ziel ist es, Ihre Mitarbeiter zu schützen und die Produktivität zu steigern, indem Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren reduziert werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um ein sicheres und rechtskonformes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Risikobewertung und Analysen

Risikobewertung und Analysen

Durchführung von Risikobewertungen zur Identifizierung und Minimierung potenzieller Gefahrenquellen in Produkten und Prozessen. Das VDE-Institut bietet umfassende Analysen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Produkte zu gewährleisten​.
Sicherheitskonzepte und Gefahrenanalyse

Sicherheitskonzepte und Gefahrenanalyse

Die Wach- und Schließgesellschaft bietet maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte und Gefahrenanalysen an, um ein definiertes Schutzniveau zu erreichen. Diese Dienstleistungen umfassen die Analyse möglicher Angriffs- und Schadensszenarien sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung. Die Sicherheitskonzepte sind individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten und bieten umfassenden Schutz vor böswilligen Angriffen und technischen Versagen.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Ein sicherer Arbeitsplatz ist ein Muss. Das liegt nicht nur daran, dass Sie als Arbeitgeber die Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Mitarbeiterinnen tragen. Arbeitssicherheit ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt von Ihnen, dass Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb regelmäßig unter die Lupe nehmen. Das Ganze nennt sich Gefährdungsbeurteilung oder kurz: GBU. Der gesamte Prozess hilft Ihnen dabei, einen wesentlichen positiven Beitrag zur physischen und psychischen Gesundheit Ihres Teams zu leisten.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Aufzugsanlagen vom Profi Die Aufzugsservice Süd GmbH nimmt eine fachkundige Beurteilung Ihrer Aufzugsanlage vor, um maximale Sicherheit als Betreiber zu gewinnen. Weshalb eine Gefährdungsbeurteilung von Aufzugsanlagen? Sofern Sie als Eigentümer einen privaten oder gewerblichen Aufzug betreiben, sind Sie für einen sicheren und einwandfreien Betrieb verantwortlich. Nach Betriebssicherheitsverordnung oder Auflagen durch das Arbeitsschutzgesetz sind Sie zwingend an eine Überprüfung und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen gebunden. Bleibt diese aus, riskieren Sie neben Strafzahlungen Leib und Leben Ihrer Mitarbeiter. Die Gefährdungsbeurteilung von Aufzugsanlagen hat durch einen zertifizierten Dienstleister zu erfolgen. Die Aufzugsservice Süd GmbH ist Ihr vom Verband für Aufzugstechnik zertifizierter Partner, der eine fachkundige Beurteilung Ihrer privat und gewerblich genutzten Aufzüge übernimmt. Was spielt in die Gefährdungsbeurteilung ein? Bei der Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen handelt es sich um eine technische Überprüfung aller relevanten Komponenten der Aufzugstechnik. Im Rahmen der Beurteilung soll ermittelt werden, ob Ihr Aufzug technisch auf dem neusten Stand ist oder ob ein Bedarf zu Wartung und Reparatur besteht. Sollten sich extreme Mängel bei der Beurteilung herausstellen, kann eine sofortige Sperrung des Aufzugs bis zur Instandsetzung die Folge sein. Zu den wichtigsten Aspekten, die bei der Gefährdungsbeurteilung von Aufzugsanlagen überprüft werden, gehören: In welchem Zustand befindet sich die Aufzugstechnik selbst und ist eine sichere Bedienung durch Ihre Mieter oder Mitarbeiter möglich? Entsprechen Zustand und Technik den Anforderungen der jeweiligen Umgebung, vom gewerblichen Betrieb bis zum Senioren- oder Pflegeheim? Wird die Aufzugsanlage der Art der Transportfahrten bestmöglich gerecht, beispielsweise bei der Bewegung schwerer Güter oder Patienten in einem Krankenhaus? Aus diesen und weiteren Fragestellungen erkennen Sie, dass die Gefährdungsbeurteilung stets individuell zu erfolgen hat. Als zertifizierter Dienstleister erstellen wir nach erfolgter Prüfung einen Nachweis, der Ihnen als Betreiber die Sicherheit gibt, alle relevanten Maßnahmen für einen sicheren Aufzugsbetrieb getroffen zu haben. Wie ist mit der Gefährdungsbeurteilung umzugehen? Für die meisten Betreiber ist die Beurteilung der erste Schritt, um in eine sichere und leistungsfähige Aufzugstechnik zu investieren. Speziell, wenn Defizite zwischen Soll- und Ist-Zustand aufgedeckt wurden, ist eine Instandsetzung bzw. Beseitigung der aufgedeckten Mängel gewünscht. Zwar kann bei geringen Mängeln der Betrieb der Aufzugsanlage weiterhin möglich sein. Allerdings riskieren Sie, bei Unfällen oder Fehlfunktionen eine Mitschuld zu tragen, wenn Ihnen Mängel bekannt waren und diese nicht beseitigt wurden. Als erfahrener Fachbetrieb teilen wir Ihnen gerne mit, mit welchen Folgen Sie bei einem weiteren Betrieb der Aufzugsanlage trotz der aufgedeckten Mängel rechnen müssen. Ihre Vorteile einer professionellen Gefährdungsbeurteilung Sie zeigen, dass Ihnen die Sicherheit Ihrer Mieter und Mitarbeiter am Herzen liegt und schaffen so großes Vertrauen. Sie genießen das gute Gefühl, mit einer einwandfrei funktionierenden Aufzugstechnik in die Zukunft zu gehen. Sie reduzieren Ihr Haftungsrisiko und müssen keine teuren Forderungen von Schadenersatz in Zukunft fürchten. Durch die Beseitigung aufgedeckter Mängel handeln Sie sogar wirtschaftlich, im Vergleich zu einer späteren, teuren Reparatur. Jetzt Termin für eine Gefährdungsbe
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Frage nach, ob eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Diese muss vor jeder Sanierung erstellt werden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeiten festlegen zu können. Diese darf aber nur von qualifizierten Personen erstellt werden.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz - das Stiefkind in jeder Firma Dabei ist Arbeitsschutz wichtig. Nach der Arbeit möchte jeder so nach Hause gehen, wie er vor der Arbeit hingegangen ist. Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Gefährdungsbeurteilung kurz GBU – ein Begriff, der so umfassend ist, dass ein Handbuch leicht 611 Seiten umfassen und mehr kann. Und das ist erst der Anfang. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, DGUV- Vorschrift, Richtlinien, DIN, EN und vieles vieles mehr. Wer macht was und wer ist verantwortlich und wie ist es richtig? Das Dickicht ist dichter und unübersichtlicher als einen staatlichen Förderantrag zu stellen – obwohl……. Am Ende ergibt der Arbeitsschutz und die GBU Sinn. Zuerst fällt es schwer, die Logik dahinter zu finden, aber sie ist da. Arbeitsschutz muss man leben wollen, er sollte praxisnah, nachvollziehbar und nicht überfrachtet sein, kein Wust an Zetteln und langen Texten, obwohl das mitunter nicht zu vermeiden ist. Arbeitsschutz hört nicht damit auf, den Belehrungszettel abzuheften. Kurz: Es ist komplex, aber ich helfe und berate Sie gerne. Das erste Gespräch ist übrigens kostenfrei. Hier geht und dreht sich alles um und nach meinem Kopf. Damit ist aber nicht die von meinen Eltern attestierte Dickköpfigkeit gemeint, vielmehr geht es um das Wissen und meine Erfahrungen, die ich gerne mit Ihnen teilen möchte. Mein Angebot steht, entscheiden müssen Sie Services
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (§1 BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Nutzer zu verbessern. Diese Beurteilung muss dokumentiert werden und notwendige Maßnahmen ableiten, um auftretende Gefährdungen zu minimieren (§ 3; § 10 BetrSichV). Dabei müssen die Beurteilungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Anlage stets auf dem neuesten Stand der Technik ist. Sollte sich jedoch eine Nutzungsänderung oder eine konstruktive Veränderung an der Aufzugsanlage ergeben, welche das Sicherheitsniveau beeinflusst, ist eine sofortige Gefährdungsbeurteilung erforderlich (§ 3 BetrSichV). Die Gefährdungsbeurteilung bildet auch die Grundlage für die Bestimmung eines sinnvollen Modernisierungsumfangs, um die Sicherheit und Funktionalität der Aufzugsanlage langfristig zu gewährleisten.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Reduzieren Sie Risiken und erhöhen die elektrische Sicherheit für Ihr Unternehmen mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen. Damit können Sie potenzielle Gefahren erkennen und weitere Unfälle vermeiden.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Meine Dienstleistungen umfassen: Individuelle Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Unterstützung / Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, Beratung bei der Umsetzung Unterweisung und Schulung Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung (Sicherheitsaudits) Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherhei
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Aufzüge gehören zu den überwachungspflichtigen Anlagen. Bei Bedarf erstellen wir eine Gefährdungsbeurteilung individuell für Sie.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet zum Betrieb der Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik. Hierzu muss durch den Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, in der Abweichungen zum Stand der Technik erfasst sowie notwendige Gegenmaßnahmen definiert werden. Je nach Umfang der Maßnahmen kann eine Modernisierung die beste Lösung sein – wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts.
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse Wer sich als Betrieb heute den wachsenden Anforderungen des Marktes stellen will, muss auf optimale Arbeitsabläufe setzen und auf Mitarbeiter, die gesund und motiviert sind, Ihr Bestes zu geben. Viele Unternehmen sehen in einer Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse nur eine lästige Pflicht und eine gesetzliche Vorschrift. Dabei ist mit einer Gefährdungsbeurteilung gleichzeitig eine Chance verbunden, die Qualität Ihrer Arbeit zu erhöhen und Ihren wirtschaftlichen Erfolg mit Mitarbeitern zu steigern, die bereit sind, ihr Bestes zu geben. Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen so wichtig? Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass jedes Unternehmen die betrieblichen Gefahren genau kennen muss. Kein Mitarbeiter sollte blind einer Gefahrensituation ausgesetzt sein. Auf der einen Seite fürchten gerade kleine und mittelständische Betriebe die dadurch entstehenden Kosten. Auf der anderen Seite sorgen eine genaue Gefährdungsbeurteilung und eine Gefährdungsanalyse dafür, dass Ihre Mitarbeiter gesund bleiben und Stillstand in der Produktion vermieden wird. Welche gesetzlichen Vorschriften existieren zur Gefährdungsbeurteilung? Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine umfassende Beurteilung der Gefahren, sprich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Bewertung der Gefahren steht an der Spitze der konkreten Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz. Sie gilt als zentrales Werkzeug der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Es reicht dabei nicht aus, die Gefährdungsbeurteilung  einmalig zu erstellen. Sie muss regelmäßig überprüft und erneuert werden. Außerdem muss die Gefährdungsbeurteilung durch eine ernannte Fachkraft erfolgen. Wenn Sie die gesetzlichen Bestimmungen nicht penibel genau einhalten, kann dies schnell Schwierigkeiten nach sich ziehen. Sollte es beispielsweise zu einem Unfall gekommen sein, meldet sich die zuständige Behörde an, um das Vorhandensein und die Aktualität Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Sparen Sie sich den Aufwand, binnen zwei Wochen alles nachzuholen. Unsere externe Fachkraft für Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse übernimmt alle notwendigen Aufgaben in Ihrem Unternehmen. Diese Aufgaben gehören zur Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht als präventive Maßnahme eine Überprüfung der Arbeitsmittel, Arbeitsplätze sowie aller Tätigkeiten auf gesundheitsbelastende und sicherheitsgefährdende Faktoren. Sie ist auch ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Produkte, als auch die Führungstätigkeit zu verbessern. Des Weiteren hilft sie zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit Maßnahmen erforderlich sind. Die Informationen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der Maßnahmen helfen den Beschäftigten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Was uns von anderen Dienstleistern unterscheidet Viele unserer Mitarbeiter werben mit dem Versprechen, sich um die Beurteilung der Gefahren in Ihrem Unternehmen zu kümmern. Dabei verschweigen sie jedoch oft, dass diese Leistung ausschließlich durch eine fachkundige Person durchgeführt werden darf, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Eine kurze Weiterbildung im Arbeitsschutz von Meistern, Technikern und auch Ingenieuren bedeutet nicht, dass alle Gewerke und Bereiche betreut werden dürfen. Kommen Sie Ihrer Auswahlpflicht nach, indem Sie den Experten von IHS vertrauen. Denn eine Organisationsverfehlung kann sehr teuer werden. IHS - Ihr Partner für Gefährdungsbeurteilungen Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch Experten für Arbeitssicherheit: Unsere Le
Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Falscher Umgang mit personenbezogenen Daten kann teuer werden, wir bewerten mit Ihnen alle riskanten Prozesse.
Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse

Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse

Um Gefahren vermeiden zu können, müssen diese zuerst erkannt werden. Wir bieten deshalb Gefährdungsbeurteilungen an, welche durch vorgefundene Risiken beurteilt werden und auf Sicherheitsmängel hingewiesen wird. Im Zuge dessen wird eine Evaluierung des Unternehmens durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einer Dokumentation festgehalten. Falls erforderlich, empfehlen die Fachleute der Firma Kögl Verbesserungen, um einen höheren Sicherheitsstatus zu erreichen. In diesem Fall wird ein Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung kann ein zuverlässiges Risikomanagement-Konzept ausgearbeitet werden. Aufgrund der darin formulierten Richtlinen ist eine effektive Präventsionarbeit für die Zukunft möglich.
Analyse der Risiken

Analyse der Risiken

Im Zeitalter der mobilen Technologie birgt “Mobile Device Eavesdropping” die Gefahr, dass Unbefugte heimlich unsere Kommunikation und Daten auf mobilen Geräten abfangen können. Es ist entscheidend, sich dieser Bedrohung bewusst zu sein und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die eigene Privatsphäre und persönlichen Informationen zu schützen. Die Gefahren des Mobile Device Eavesdropping Verletzung der Privatsphäre Unautorisierte Personen könnten private Gespräche, Nachrichten und persönliche Daten abfangen, was eine ernsthafte Verletzung der Privatsphäre darstellt. Datenmissbrauch Durch das Abhören von Kommunikation könnten Angreifer sensible Daten wie Passwörter, persönliche Informationen und finanzielle Daten stehlen, um sie für betrügerische Zwecke zu nutzen. Identitätsdiebstahl Angreifer könnten Mobile Device Eavesdropping nutzen, um wertvolle persönliche Informationen zu sammeln und die Identität einer Person zu stehlen, was zu erheblichen finanziellen Schäden führen kann. Social Engineering Unbefugte könnten durch das Abhören von Gesprächen oder Nachrichten Informationen sammeln, um gezielte Social Engineering-Angriffe durchzuführen und Menschen zu manipulieren. Sicherheitslücken Mobile Device Eavesdropping offenbart oft Sicherheitslücken in mobilen Geräten und Netzwerken, die es Angreifern ermöglichen, in geschützte Systeme einzudringen und weitere Schäden anzurichten. Verlust von Geschäftsgeheimnissen Durch das Abhören von Unternehmenskommunikation besteht die Gefahr, dass wertvolle Geschäftsgeheimnisse und proprietäre Informationen preisgegeben werden, was zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen kann. Maßnahmen zum Schutz vor Mobile Device Eavesdropping Informelle forensische Untersuchung durch Sicherheitsexperten Lassen Sie eine informelle forensische Untersuchung Ihrer mobilen Endgeräte von qualifizierten Sicherheitsexperten durchführen, um potenzielle Sicherheitslücken aufzudecken und frühzeitig Bedrohungen zu erkennen. Aktualisierte Sicherheitssoftware Stellen Sie sicher, dass Ihre mobilen Geräte mit den neuesten Sicherheitsupdates und Patches versehen sind, um bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Verschlüsselte Kommunikation Nutzen Sie verschlüsselte Kommunikationsdienste (z. B. End-to-End-Verschlüsselung für Messaging-Apps), um sicherzustellen, dass Ihre Daten während der Übertragung geschützt sind. Sichere Netzwerke Vermeiden Sie die Verbindung zu öffentlichen, ungesicherten WLAN-Netzwerken, da diese anfällig für Eavesdropping-Angriffe sind. Nutzen Sie stattdessen VPNs (Virtual Private Networks) für eine sichere Internetverbindung. Physische Sicherheit Lassen Sie Ihre mobilen Geräte nicht unbeaufsichtigt und aktivieren Sie die Bildschirmsperre mit einer starken PIN oder einem Passwort. Sensibilisierung und Schulung Informieren Sie Mitarbeiter und Nutzer über die Gefahren des Mobile Device Eavesdropping und führen Sie Schulungen durch, um bewusstes Verhalten im Umgang mit mobilen Geräten und sensiblen Informationen zu fördern.
Schwachstellen- und Risikoanalyse

Schwachstellen- und Risikoanalyse

Risikobeurteilung durch umfassende Analysen Mit unternehmerischen Aktivitäten sind immer Risiken verbunden, die oftmals bei kleineren und mittelständischen Unternehmen leicht zu einer wirtschaftlichen Überlebensfrage führen können. Die Risiko- bzw. die Sicherheitsanalyse der MentalLeis Dienstleistungen GmbH gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle und potentielle taktische und technische Gefährdungen Ihres Umfeldes. Aufgrund der Risikoanalyse erfolgt eine Empfehlung über die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Eine ganzheitliche Schwachstellenanalyse hingegen gibt Ihnen einen Überblick über unternehmerische Schwachstellen. Die Analyse vorhandener und potentieller Schwachstellen ist der erste Schritt zur Erstellung einer Sicherheitskonzeption bzw. der Implementierung eines Krisenmanagements. Die Schwachstellen- und Risikoanalysen werden mit den beteiligten Personen intensiv besprochen und hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeit geprüft. Nach der individuellen Betrachtung erarbeiten wir in enger Kooperation mit Ihnen die strategische Konzeption und die operative Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen. Vorteile der Schwachstellen- und Risikoanalyse Überblick über aktuelle und potentielle Gefährdungen des Unternehmens Bessere Einschätzung Ihres Bedrohungs- und Gefährdungsrisikos Risikoanalysen ermöglichen eine objektive Gefährdungsbeurteilung Verbesserung des ganzheitlichen Sicherheitsmanagements Verbesserung des Arbeitsklimas
Risikoanalyse

Risikoanalyse

Die Erstellung von Risikoanalysen, Sicherheitskonzepten, Flucht- und Rettungswegkonzepten und umfassende Gesamtsicherheitsberatungen gehören zu unseren Kernkompetenzen.
Risikoanalyse

Risikoanalyse

Sie stehen vor einem Problem? Sie wollen die Risiken Ihrer Anlage oder Ihres Prozesses kennen? Dann sind Sie bei uns richtig!
Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Das Wort „Risikobeurteilung“ kann mit den Worten „Systematische Untersuchungen von Gefährdungen bis zur Risikominimierung“ gleichgesetzt werden. Seit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist es für den Maschinenhersteller Pflicht, eine solche Risikobeurteilung durchzuführen. Es sollte bereits in der Planungsphase begonnen werden, alle Risiken so gut als möglich auszugrenzen um sich im späteren Projektverlauf Zeit und Kosten für teure Umbauten zu ersparen. Genau in diesem Bereich können wir Ihnen, Ihren Entwicklern oder Konstrukteuren mit unserem Fachwissen zur Seite stehen. Es gibt spezielle Verfahren der Risikobeurteilung. Wir verwenden das Verfahren gemäß EN ISO 12100 – Risikobeurteilung und Risikominderung, um Gefahrenstellen an Maschinen und Anlagen zu untersuchen und Lösungsansätze zur Minimierung zu finden. Begleitung und Durchführung von CE-Konformitätsbewertungen Seit dem 1.1.1995 fordert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bereich der Maschinensicherheit vom Hersteller oder Inverkehrbringer einen Nachweis, der die Konformität der gesetzlichen Vorgaben bestätigt. Dies gilt natürlich auch für Maschinen die für den eigenen Betrieb gebaut und verwendet werden. Hierfür muss eine CE-Kennzeichnung der jeweils geltenden Richtlinien und Verordnungen erfolgen. Das gesamte Konformitätsverfahren umfasst einerseits Konstruktionspläne, technische Datenblätter, Elektro-Pläne, Bedienungsanleitungen, eine Konformitätserklärung, eine Auflistung der angewandten Normen und andererseits auch eine Risikobeurteilung. Wir können Ihr Unternehmen in folgenden Bereichen des Konformitätsbewertungsverfahrens unterstützen und begleiten: • Recherche der notwendigen Normen und Richtlinien • Bewertung von Zuliefermaschinen und deren Dokumentation • Bewertung von Umbauten bzgl. „Wesentliche Änderungen“ • Risikobeurteilung • Gefahrenanalyse • Entwicklung von Sicherheitskonzepten • Verbesserungsvorschläge von mechanischen Schutzeinrichtungen • Planung von funktionellen Sicherheitseinrichtungen • Validierung der funktionellen Sicherheit nach EN ISO 13849-1 • Endabnahme bis hin zur Anbringung der CE-Kennzeichnung Bewertung von Altmaschinen und Anlagen Oft stellt sich die Frage, ob sich der Umbau einer alten oder gebrauchten Anlage noch rentiert oder ob es besser und wirtschaftlicher wäre, gleich das Geld in eine neue Maschine zu investieren. Hierfür müssen einige Punkte technisch als auch rechtlich beachtet werden. Gerne machen wir für Sie die technische Abklärung und führen die Wirtschaftlichkeitsrechnung durch.
Risikomanagement Workshop

Risikomanagement Workshop

Zur Bestandesaufnahme Ihres Risikomanagements im Einkauf bieten wir Ihnen einen Tagesworkshop an, wo wir vertieft auf Ihre aktuelle Situation eingehen und Sie eine Handlungsempfehlung erhalten. Der Ablauf: 1. Sie erhalten vorab einen Fragebogen, um die interne Sichtweise auf Ihre Prozesse und Ihr Risikomanagement zu erfassen. 2. Wir präsentieren die Umfrageergebnisse und gehen gezielt auf Fragestellungen ein, um ein gesamtheitliches Verständnis zur Situation zu erhalten. 3. Gemeinsam überprüfen wir Ihren bestehenden Prozess zum Risikomanagement und gehen auf Ihre aktuellen Herausforderungen ein. 4. Wir erarbeiten eine Übersicht, welche Bereiche optimiert werden können und nehmen gemeinsam eine Priorisierung vor, um im Anschluss Massnahmen für die weitere Implementierung abstimmen zu können. 5. Sie erhalten von uns eine Handlungsempfehlung, wie Ihr Risikomanagement weiter ausgebaut werden kann. Fragen Sie jetzt Ihr kostenloses ANGEBOT an, oder buchen Sie eine telefonische BERATUNG. Dauer: 1 Tag Wo: Bei Ihnen vor Ort oder online
Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Im Sinne einer ständig wachsenden Eigenverantwortung für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung wurde mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes der Unternehmer dazu verpflichtet, für seine Beschäftigten eine Beurteilung aller auf sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten einwirkenden Gefährdungen und Belastungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Minimierung festzulegen. Im praktischen Alltag wird aus dieser Gefährdungs-/Belastungsbeurteilung nur allzu schnell ein mit Hilfe vorgefertigter Checklisten erstelltes Dokument, dass nach einmaliger Erstellung ungenutzt im Unternehmen besteht und keinerlei Rechtssicherheit bietet. Nicht so bei uns!
CE- und Risikoanalyse

CE- und Risikoanalyse

Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse, CE-Erstellung