Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gem
Sicherheitstüren für vorbeugenden Brandschutz
Dem Feuerteufel entgegen zu wirken bedarf Erfahrung und spezieller Kenntnisse. Gerade im vorbeugenden Brandschutz sind umfassende Konzepte gefordert.
Die Türen in den Feuerwiderstandsklassen EI30, EI90 überzeugen durch hochwertiges Design und ein gleich bleibend hohes Qualitätsniveau, gesichert durch ein nach DIN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement.
Die Sicherheitstüren sind mit verschiedenen Sicherheitsmodulen kombinierbar und in unterschiedlichen Varianten erhältlich: ein- und zweiflügelig, mit und ohne Glasfeld aus Spezialglas, mit Oberlicht oder Seitenteilen.
Die Türen sind grundiert und verzinkt und besitzen gegen Beschädigung geschützte Brandschutzleisten.
Seit Jahrzehnten plant, entwickelt und fertigt unser Unternehmen Produkte für den Schutz von Gebäuden und Personen. Innovative Technik, ausgereiftes Know-how und ein Full-Service-Angebot machen uns zu einem zuverlässigen Partner für den vorbeugenden Brandschutz.
Vorbeugen ist besser als löschen
Brandschutztüren gewährleisten hochwirksamen Brandschutz.
Sie decken die nationalen Feuerwiderstandsklassen von EI30 bis EI90 ab.
Als Sonderlösung sind Ausführungen bis T120 und nach internationalen Anforderungen bis 180 Minuten Feuerwiderstandsdauer möglich.
Diese Türserien, die "klassische Brand-Schutz-Tür und die "modulare Kombinationstür" bieten Planern und Bauherren Lösungen für jeden Einsatzzweck.
Optionale Ausstattung:
Rauchschutz
Beschusshemmung bis FB7
Schalldämmung bei 47dB
Luftdichtheit
Lösch- und Hochwasserrückhaltung bis 6 m Wassersäule
Druckfestigkeit bis 150mbar Luftdruck
Explosionshemmend bis EPR4
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
- Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
- Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
- zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
- Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
- Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
- Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
- proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
- vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
- individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
- individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gemäß den Unfallverhütungsvors
Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Wir bieten Brandschutztüren für den Außen- und Innenbereich in Aluminium, Stahl, Glas und Holz an. Weitere Funktionen, wie Wärmedämmung, Schallschutz, Einbruchhemmung, Fluchtweg und viele weitere sind frei kombinierbar.
Metallbau Mages
BRANDSCHUTZ
Brandschutztüren aus Aluminium-Glas
Brandschutztüren aus Aluminium-Glas
Stahlblechtüren
Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Herstellung
Bei den Aluminium-Brandschutztüren verarbeiten wir die neuste Entwicklung der Firma SCHÜCO. Die Serie ‚FireStop ADS 90 FR 30‘ ist feuerhemmend (T30) und ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei Nutzungsänderungen im laufenden Betrieb. Das nachträgliche Einbringen von Kabeln zur Elektrifizierung der Türen oder der Wechsel der Schlosstechnik, z. B. von Einfachverriegelungen auf Mehrfachverriegelungen, sind ohne großen Aufwand realisierbar.
Rauchschutztüren
Alle von uns produzierten Brandschutztüren sind auch als Rauchschutztüren lieferbar.
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren
Im Brandfall ist das oberste Gebot, Menschen vor Hitze und Flammen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Gut zu wissen, dass Sie auf diesem Gebiet von unserer jahrzehntelangen Erfahrung profitieren können. Vorbeugen und Eindämmen: So lauten die beiden Schlagworte optimalen Feuerschutzes.
Zulassungen und Zertifizierungen:
Unsere Brandschutztüren verfügen über alle notwendigen Zulassungen für den schweizerischen Markt. Auch in puncto Ästhetik und Sicherheit werden unsere Türen höchsten Ansprüchen gerecht.
Einsatzbereich und Anwendungsfälle:
In Gebäudekomplexen – insbesondere im industriellen Bereich – kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit einer EI30, EI60 oder EI90 Tür auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern. Überzeugen Sie sich von unseren Brandschutzkonzepten und finden Sie eine in Funktionsweise, Grösse und Design perfekt zu Ihrem Gebäude passende Brandschutztür bei Güller.
Brandschutztüren
Brandschutztüre
Elegant und Sicher von 30 bis 90 Minuten
Brandschutztüre
auch kombinierbar mit Einbruchschutz
Brandschutztüre
gepulvert in RAL oder NCS nach Wahl
Brandschutztüre
mit Verglasung
Brandschutztüre
2-flügelig und mit Verglasung
Brandschutztüre EI90
in Edelstahlausführung
Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den
Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten:
Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl
Türschließanlagen und -automation
Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen
Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Vorbeugenderbrandschutz ist ein wichtiges und vielumfassendes Thema. Aus diesem Grund haben wir uns auf Brandschutztüren spezialisiert. Mit dem Fabrikat Köhler&Bandl sind wir eine der wenigen, die umfassende Lösungsansätze für fast jede bauliche Situation findet.
Unser Lieferprogramm beinhaltet:
T30-1 / T90-1 Brandschutztüren
im Größenbereich
Breite: 500 mm - 1500 mm
Höhe: 500 mm - 3700 mm
mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm
T30-2 / T90-2 Brandschutztüren
im Größenbereich
Breite: 1375 mm - 3000 mm
Höhe: 1750 mm - 3700 mm
mit Blend bzw. Oberlicht Höhe bis 4000 mm
Alle Brandschutztüren können wir auch zusätzlich als Rauchschutztüren und / oder Einbruchhemmende Sicherheitstüren RC2-RC4 ausstatten.
Sonderlösungen sind wir besonders stark, extra Groß, gemischte Zargenvarianten z.B. Eckzarge mit Blockzarge und Eck mit Gegenzarge in einer einzigen Tür sind für uns kein Problem.
Und das alles zu Standartlieferzeiten von ca. 3 Wochen. Alle Türen bestehen aus einer Blechstärke von 1,0 - 1,5 mm und haben eine Türblattstärke von 54,0 - 72,0 mm je nach Türvariante.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne unser Prospekt-
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten
Bündiger Brandschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen primär ihre funktionellen Anforderungen erfüllen. STS Feuerschutztüren von TORS Tor & Türsysteme zeichnen sich durch ihre hochwertigen Materialien aus. Mit STS-Türen sind aber auch außergewöhnliche gestalterische Ideen umsetzbar: Die T30- und T90-Anforderungen entsprechenden Feuerschutzabschlüsse werden vollständig, inklusive Beschlagteilen und Bändern, aus Edelstahl geliefert. Damit sind sie geeignet in Küchenbereichen, in gewerblichen oder industriellen Bauten, wie Laboratorien oder chemischer Produktion.
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
- Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
- Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
- zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
- Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
- Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
- Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
- proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
- vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
- individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
- individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflicht
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten des Betreibers
Gem
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
- Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
- Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
- zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
- Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
- Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
- Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
- proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
- vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
- individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
- individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflicht
Brandschutztür
Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen:
Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen.
Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein.
Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen.
Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen.
Wartung und Prüfung
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen
individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen
individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr
Pflichten
Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Hörmann Feuer- und Rauchschutztüren verlassen können.
geprüft und bauaufsichtlich zugelassen
Feuerhemmende Stahltüren sind nach DIN 4102-T5 oder DIN EN 1634-1 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen. In Brandprüfungen müssen diese Türen nach der Einheits- temperaturkurve mind. 30 Minuten (T30, feuerhemmend), bzw. 90 Minuten (T90, feuerbeständig) standhalten.
Wir verkaufen, liefern und montieren Brandschutztüren und -tore sowie Stahlmehrzwecktüren und -tore.
Dazu setzen wir auf geschultes Personal:
Sachkundiger für kraftbetätigte Türen Tore, Fenster
Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen
dazu zählt:
Einbau von Stahltüren aller Art
Prüfung von Feststellanlagen
Nachrüsten/Austausch von Türschließern
Umbau/Austausch von Schlössern
Türen richten/reparieren nach Zulassung
Prüfung und Wartung nach DIN 14677
Ihre Sicherheit ist unsere Passion!
Überall dort wo erhöhte Anforderungen oder Risiken bezüglich Feuereindämmung bestehen kommen Brandschutztüren zum Einsatz. Wir bauen sie für Sie in fast allen Ausführungen. Alle Brandschutzprodukte fertigen wir nach den aktuellen VKF-Normen.
• Brandschutztore
• Brandschutzverglasungen
• Feuerschutztüren
Wir bieten Ihnen massgeschneiderte Service- & Wartungsverträge.
Brandschutztüren und Rauchschutztüren der FTF Sander GmbH aus Aluminium
Brandschutz und Rauchschutztüren
sind wesentliche Elemente der Gebäudesicherheit. Für diese Bauelemente steht die FTF Sander GmbH als renommierter Anbieter für hochwertige, zertifizierte Brandschutzlösungen bereit.
Wir spezialisieren uns auf die Systeme
Schüco
ADS 80 FR 30 und Schüco Firetop T90/F90, die optimalen Schutz im Brandfall gewährleisten. Unsere Brandschutz- und Rauchschutztüren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und sind in den Feuerwiderstandsklassen T30/F30, T60/F60 und T90/F90 bzw. EI30, EI60 und EI90 verfügbar.
Unsere Produktpalette bietet zahlreiche Vorteile im Brandschutz:
Bauaufsichtlich zugelassene Tür-Wand-Systeme mit Systembeschlägen für umfassenden Brandschutz
Innovativ gestaltete Brandschutzfenster für Lochelemente, inklusive Systembeschlägen
Effiziente Rauchschutzkonstruktionen, die Sicherheit und Qualität vereinen
Normkonforme NRWGs, die den aktuellen Brandschutznormen entsprechen
Nach DIN 4102 geprüfte Schüco-Feuerschutzabschlüsse
Schüco-Rauchschutzelemente, getestet und zertifiziert nach DIN 18095
Für detaillierte Informationen über unsere
Brandschutz- und Rauchschutztüren aus Aluminium
, besuchen Sie unseren
spezialisierten Bereich auf unserer Webseite
WESTAG Feuerschutz-Türelemente
Vorbeugender Brandschutz
Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die energetische Wirkung des Feuers:
Wärmeleitung
Strahlung
Konvektion
Flugfeuer
WESTAG Rauchschutz-Türelemente
Rauchschutz nach DIN 18095
Die Erfahrung der letzten Jahre hat immer wieder gezeigt, dass die größte Gefahr bei einem Brand nicht von der Wärmeentwicklung, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen ausgeht.
Rauchschutztüren, die nach dieser Norm geprüft wurden, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie müssen selbstschließend sein und die in der DIN 18095 angegebenen Leistungskriterien erfüllen. Als Nachweis hierfür benötigen sie einen Verwendbarkeitsnachweis. Sie sind im Türfalz durch ein Prüfschild gekennzeichnet. Als Übereinstimmungsnachweis ist eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung einer anerkannten Prüfstelle erforderlich (Ü-Zeichen).
ATF Neitzert – Brandschutztüren
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Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Brandschutztüren geben Sicherheit
Eine Brandschutztür oder ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Landesbauordnung bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden.
Wir setzen Ihnen bei Bedarf diese Türen und Abschlüsse nach allen vorgeschriebenen Standards ein.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Für Steigzonen sind zugängliche Fronten mit Türen und Verkleidungen gefragt. Alle Fronten werden nach Mass gefertigt und erfüllen die Brandschutzanforderungen mit VKF- Zertifikat.
Unsere Brandschutztüren sind seit 2016 aus Holz und werden durch einen bekannten Hersteller mit allen VKF- Zertifikaten ausgeführt. Diverse Ausführungen werden nach Mass in der Ostschweiz hergestellt.
Wir von Bühlmann sind der festen Überzeugung, dass Brandschutztüren nicht ausschliesslich zweckkonzipiert sein sollen, sondern auch ästhetischen Ansprüchen gerecht werden müssen.
Stark frequentierte Gebäude im öffentlichen und gewerblichen Bereich, wie beispielsweise Schulhäuser, Sportstadien, Hotels oder Geschäftshäuser, müssen gesetzlich mit Brandschutztüren verschiedener Feuerwiderstands- klassen ausgestattet werden.
Die Wartung ist notwendig, sinnvoll und kostensparend. Die Funktionsfähigkeit kann im Brandfall das Leben der Gebäudenutzer und Rettungskräfte retten
Egal ob Sektional- oder Rolltor:
Wir beseitigen Störungen, reparieren, prüfen und warten Ihr Tor. Gerne übernehmen wir auch die gesetzlich geforderte Wartung Ihrer Brandschutzklappen
Erforderlicher Feuerwiderstand.
Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Die TS Tor & Service AG verfügt über Brandschutztürzulassungen in den Kategorien EI30 und EI90 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können.
Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Feuer- und Rauchschutztüren von Wassermann verlassen können.
Brände lassen sich nie mit völliger Sicherheit ausschließen. Deshalb ist ein wirksamer vorbeugender Brandschutz unverzichtbar, um im Ernstfall Menschen im Gebäude zu schützen und Sachwerte zu sichern. Feuerschutztüren müssen bestimmungsgemäß selbsttätig schließen. Wassermann bietet diese Türen auf Wunsch auch mit nicht sichtbarem, integriertem Gleitschienen-Türschließer an und ermöglicht so eine homogene Ausstattung von Brandschutzabschlüssen und allgemeinen Türen. In manchen Objekten sind Feuerschutztüren auch erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, zum Beispiel durch Kollisionsrisiken beim Patienten- und Bettentransport in Kliniken. Hier sind besonders robuste Brandschutztüren gefragt. Etwaige Anfahrspuren lassen sich in der Regel problemlos vor Ort beseitigen.