Winterdienst
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Schneefall und Vereisungen auf Straßen, Parkplätzen oder Gehwegen können den Verkehrsfluss behindern und zur Rutschgefahr für Passanten werden. Bei winterlicher Witterung oder Glatteis ist Schnelligkeit gefragt, um Unfälle oder Stürze zu vermeiden. Darüber hinaus verpflichtet die Stadtverordnung der Stadt Kassel Immobilien- und Grundstücksbesitzer zur Schneeräumung und Eisstreuung auf Gehwegen des Grundstücks zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Dabei kann es für Sie teuer werden, wenn Sie dieser Räum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Wir bieten Gebäudereinigung und Facility Services an. Unser Leistungsportfolio ist breit gefächert, sodass wir für jeden Bedarf die passende Einzellösung oder ein Branchenkonzept anbieten

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