Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen
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Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV, NEA) in baulichen Anlagen Sicherheitsstromversorgungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtungen durch Bereitstellung der elektrischen Energie sicherstellen. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsstromversorgungsanlagen gefordert und die zu versorgenden Anlagen beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlage (SSV) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsstromversorgung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.

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